Zahnzusatzversicherung wechseln

Es gibt die verschiedensten Gründe, warum Versicherte einen Zahnzusatzversicherung Wechsel in Betracht zu ziehen. Drei Beispiele aus unserem Beratungsalltag:

Doch das Zahnzusatzversicherung wechseln birgt auch Risiken! In folgendem Beitrag möchten wir zeigen, wie das Zahnzusatzversicherung Wechseln funktionieren kann und Probleme vermieden werden. Fest steht: Ein sinnvoller Wechsel kann nur mit einem momentan guten Zahnzustand erfolgen!

Wie kann sich das Zahnzusatzversicherung Wechseln für Sie lohnen?

Was definitiv für das Zahnzusatzversicherung wechseln sprechen würde, sind bessere Prämien, bessere Leistungen und modernere Vertragsbedingungen. Auch Stiftung Warentest rät dazu, den bestehenden Tarif immer wieder zu überprüfen. Schließlich wird der Markt für Zahnzusatzversicherungen immer vielfältiger und die Angebote verbessern sich kontinuierlich. Sehr viele Anbieter locken mit attraktiven Modellen, um die Nachteile eines Zahnzusatzversicherung Wechsels so gering wie möglich zu machen. Am Ende sollen die Vorteile für den Versicherungsnehmer überwiegen. Die Frage stellt sich, wie könnte das konkret aussehen und welche Gründe sprechen für einen Wechsel?

Zahnzusatzversicherung wechseln, welche Gründe gibt es?

Gute Gründe für einen Wechsel

Die Frage, die man sich immer stellen sollte: was bekomme ich für mein Geld? Hierfür sollten Sie sich folgende Aspekte Ihres Tarifs genauer anschauen:

Verbesserungen der Leistungen

Durch die gute Entwicklung des Marktes, haben sich auch die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen verbessert. Viele Patienten legen heute mehr Wert auf ihre Zahngesundheit, als es in der Vergangenheit der Fall war. So ist z.B. das Interesse an einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) sehr stark gestiegen. Viele Zahnzusatzversicherung kommen diesen Wünschen entgegen und übernehmen die Kosten inzwischen schon zu 80% oder sogar 100%, manche Versicherer sogar mehrmals im Jahr.

Auch für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gibt es viele Tarife, die moderne und hochwertige Behandlungsmethoden (z.B. durchsichtige Minibrackets oder Kieferknochenaufbau, sowie hochwertige Materialien, wie Kunststoff-Füllungen oder Keramik-Implantate) zu 100% unterstützen und für die Mehrkosten der Patienten vollständig aufkommen. Das wäre in der Vergangenheit undenkbar gewesen. Hierauf sollte Ihr Focus beim Zahnzusatzversicherung wechseln liegen! Sind die Leistungen des eigenen Tarifs in dieser Hinsicht noch zeitgemäß?

Gewichtung der Leistungsbausteine

Wichtig ist vor allem der Aspekt, welche Teilbereiche der Zahnbehandlungen Ihr Tarif einschließt und, worauf Sie in Ihrer aktuellen Lebenssituation besonders Wert legen. Vielleicht waren einige Aspekte bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrags noch nicht so wichtig für Sie, inzwischen sind sie es aber durchaus? Denken Sie beispielsweise an Füllungen, Kronen, Inlays oder Verblendungen. Wenn Ihr Tarif Leistungen hierfür nur unzureichend abdeckt oder stark begrenzt, lohnt sich ein erneuter Tarifvergleich – entweder bei Ihrer Gesellschaft oder einem anderen Versicherungsanbieter.

Zusatzleistungen erwünscht

In der Vergangenheit gab es auch noch nicht so viele interessante Tarifkombinationen! Wenn Sie gerne Heilpraktiker-Kosten oder Kosten für Sehhilfen in Anspruch nehmen möchten, macht vielleicht ein Kombi-Tarif mehr Sinn als ein reiner Zahnzusatzversicherung Tarif. Es gibt hierfür speziellere Tarifarten, die weitere Aspekte der Gesundheitsvorsorge umfassen.

Versicherung für Kinder

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben, können auch hier Überlegungen für einen Wechsel sinnvoll sein. Insbesondere, wenn Ihr Kind heranwächst und der Zahnarzt eine Überweisung zum Kieferorthopäden anrät. Die Therapie für starke Zahnfehlstellungen übernimmt zwar in der Regel die gesetzliche Krankenkasse, aber gerade wenn Sie sich eine modernere Behandlungsmethode für Ihr Kind wünschen, kann dies sehr schnell viel Geld kosten. Ein Wechsel zu einem Tarif welcher kieferorthopädische Leistungen beinhaltet, ist dann die richtige Wahl. Lassen Sie sich zu dem Thema genau beraten!

Die Höhe Ihres Beitrags

Wie hat sich Ihr Beitrag in den letzten Jahren und Monaten entwickelt? Ist Ihr Beitrag stabil geblieben oder gab es eventuell außerordentliche Beitragsanpassungen? Gerade bei älteren Zahnzusatztarifen kann eine Erhöhung durchaus möglich sein, wenn die Schadensquote Ihres Tarifs steigt. Das passiert, wenn diejenigen Versicherungsnehmer, die gute Zähne haben, in einen günstigeren Tarif wechseln. Geschieht dies häufiger, entwickelt sich eine Negativspirale. Wenn es also in regelmäßigen Abständen zu außerordentlichen Beitragsanpassungen kommt, kann ein Tarifwechsel durchaus Sinn ergeben.

Gründe gegen das Zahnzusatzversicherung wechseln

Aktuelle oder geplante Behandlung

Wenn Ihr Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat oder diese schon läuft, sollten Sie keinesfalls einen Wechsel vornehmen! Die neue Versicherung würde nicht für die Kosten der Behandlung aufkommen.

Warten Sie in der Situation bis die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Nutzen Sie die Leistungen Ihres aktuellen Tarifs und überprüfen danach ob Vorteile für einen Zahnzusatzversicherung Wechsel gegeben sind.

Erneute Wartezeit

Obwohl schon viele Gesellschaften darauf verzichten, haben doch noch einige Zahnzusatzversicherungen eine drei bis achtmonatige Wartezeit, bis Zahnbehandlungen erstattungsfähig sind. Diese müssten Sie erneut in Kauf nehmen, wenn Sie einen Wechsel zu einer dieser Versicherungen vornehmen. Bei  einer kurz bevorstehenden wichtige Zahnbehandlung, wäre eine Wechsel deswegen nicht empfehlenswert.

Erneute Summenbegrenzung

Bei einem Tarif Wechsel, wird Ihnen die gestaffelte Leistungserstattung in den ersten Jahren nicht erspart bleiben. In der Regel warten Sie zwischen drei und sechs Jahren, bis die Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung erstattet. Ein Wechsel und die Inkaufnahme der erneuten Wartezeit würde sich wohl nur lohnen, wenn langfristig eine höhere Gesamterstattung zu erwarten ist. Überprüfen Sie das genau!

Erneute Gesundheitsprüfung

In der Regel fragen die Versicherer vor jedem Neuabschluss einer Zahnzusatzversicherung nach dem Gesundheitszustand Ihrer Zähne. Bei einem Anbieterwechsel wird dies erneut auf Sie zukommen. Dabei wird zum Beispiel abgefragt, ob Zähne fehlen, ob ein Zahnersatz angedacht ist oder ob bei Ihnen schon einmal Parodontitis diagnostiziert oder behandelt worden ist. Je nachdem, kann die neue Versicherung Ihren Antrag ablehnen oder eine Rückstellung machen, d.h. Sie prüfen nach Ihrer erfolgreichen Behandlung erneut, ob ein Tarifabschluss für Sie möglich ist. Selbst wenn Sie angenommen werden, kann der neue Anbieter auch einen Leistungsausschluss in Ihren Vertrag integrieren.

Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel

Ihre aktuelle Zahngesundheit

Sie sollten bei einem geplanten Zahnzusatzversicherung Wechsel, immer zuerst Ihre aktuelle Zahngesundheit in Betracht ziehen! Ist aktuell alles in Ordnung mit Ihren Zähnen und hat Ihr Zahnarzt aktuell zu keiner Behandlung angeraten? Hier sollten Sie sicher sein, dass nichts in Ihrer Patientenakte vermerkt ist, von dem Sie nichts wissen. Nur dann steht nämlich einem Wechsel grundsätzlich nichts im Wege.

Mindestvertragslaufzeit und Sonderkündigungsrecht

Bevor Sie ihre Zahnzusatzversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt einen Blick in das Vertragswerk Ihres aktuellen Anbieters werfen. Hier könnte eine Mindestlaufzeit vermerkt sein – oftmals sind das zwei bis drei Jahre. Wenn Sie diese noch nicht erfüllt haben, kommen Sie leider aus dem aktuellen Vertrag nicht heraus. Anders kann es sich bei einem Tarifwechsel desselben Versicherungsanbieters verhalten. Dieser Wechsel sollte unkomplizierter vonstatten gehen, denn ein Umstieg ist nach §204 des Versicherungsgesetzes bei gleichwertigen Leistungen jederzeit möglich.

Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie gemäß §40 VVG innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob es sich um eine planmäßige Erhöhung wegen Ihres gestiegenen Alters oder um eine außerplanmäßige Erhöhung handelt.

Wenn Ihre Mindestvertragslaufzeit erfüllt ist, ist eine ordentliche Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich, die sich auf das Kalenderjahr oder auf das Versicherungsjahr bezieht. Schauen Sie hier rechtzeitig in Ihren Vertrag, sonst könnte es passieren, dass Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate weiterläuft.

Vergewissern Sie sich vor der Kündigung genau, in welcher Form Ihre Gesellschaft die Kündigung akzeptiert. Per Email oder gar per Telefon reichen bei schon länger laufenden Verträgen,  in der Regel nicht aus. Die meisten Anbieter benötigen eine schriftlich eingereichte, persönlich unterschriebene Kündigung. Schauen Sie am besten auf die Website Ihres Anbieters. Oftmals stellen diese hierfür entsprechende Formulare sowie die passende Anschrift zur Verfügung. 

Die genaue Vorgehensweise für einen Anbieterwechsel

Fassen wir noch einmal die Schritte zusammen, wie Sie bei einem Versicherungswechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung vorgehen sollten:

Welche Gesellschaften unterstützen den Zahnzusatzversicherung Wechsel?

Es werden immer mehr Anbieter, die Ihren Kunden beim Zahnzusatzversicherung wechseln die Vorversicherungszeit auf die Summenbegrenzung in den ersten Jahren anrechnen. Somit verkürzt sich die Wartezeit auf die volle Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.

Es gibt zwei Modelle: Beim ersten Modell wird die Laufzeit der Summenbegrenzung reduziert und beim zweiten die Versicherungsleistung in den ersten Jahren erhöht.

Modell 1 – Reduzierung der Summenbegrenzung

Die Bayerische und die Barmenia Zahnzusatzversicherung verzichten bei einer Vorversicherung auf zwei Jahre Summenbegrenzung. Das bedeutet konkret, dass dem Versicherten schon ab dem 3. Kalenderjahr (und nicht ab dem 5.) die vollen Leistungen zur Verfügung stehen.

Der Münchner Verein rechnet die Vorversicherungszeit an, wenn die Versicherungsleistung auf einem ähnlichen Niveau bzw. maximal 10% unter der Tarifleistung des Wunschtarifs liegt. Das bedeutet, dass der Versicherte mit einer aktuellen 80 Prozent Absicherung nach vier Jahren Versicherungszeit ohne Summenbegrenzung in einen 90 Prozent Tarif des Münchener Vereins wechseln kann.

Modell 2 – Erhöhung der Versicherungsleistung von Anfang an

Die Gothaer bietet Versicherten beim Zahnzusatzversicherung wechseln in zwei Tarifen höhere Leistungen ab Versicherungsbeginn an. Dafür darf die Zahnersatzleistung der Vorversicherung höchsten 10% unter der gewünschten Tarifleistung liegen. Versicherten stehen dann sofort 3.000 Euro für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen zu Verfügung. Ab dem vierten Kalenderjahr sind die tariflichen Leistungen mit oder ohne Vorversicherung unbegrenzt.

Zahnzusatzversicherung Wechsel Beratung

Überlegen Sie gerade, einen Tarifwechsel vorzunehmen und sind sich noch unsicher über die Vor- oder Nachteile? Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

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