Zahnzusatzversicherung im Ausland

Endlich auf der lang ersehnten Reise und dann das: Zahnschmerzen! Bricht sogar ein Stück einer Füllung heraus braucht man oft sofort Hilfe und kann nicht warten, bis man wieder zu Hause ist. Man muss zum Zahnarzt und es stellt sich die Frage: Zahlt die Zahnzusatzversicherung im Ausland, welche Kosten werden übernommen und beschränken sich die Zahnbehandlungen nur auf das notwendigste?

Leistet jede Zahnzusatzversicherung im Ausland?

Nein, aber es gibt auch eine gut Nachricht: Viele Zahnzusatzversicherungen sind auch im Ausland gültig und erbringen dort Leistungen – oft sogar weltweit oder zumindest im EU-Ausland. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich hier im Prinzip nur wenig, dennoch sollten Sie vor Reiseantritt einmal genauer in die Vertragsbedingungen schauen. Denn manchmal muss man sich den Schutz vor Reiseantritt von der jeweiligen Versicherung schriftlich bestätigen lassen. Ist das versäumt worden, kann es sein dass die Zahnzusatzversicherung eine Leistung im Ausland verweigert.

Doch noch eine wichtige Frage stellt sich: Welche Zahnzusatzversicherung erbringt denn nun welche Leistung? Das Problem dabei ist, dass alle Tarife bei Auslandsaufenthalten unterschiedliche Leistungen und Einschränkungen haben. Wer es genau wissen will, muss das individuell prüfen und einen detaillierten Blick in die Vertragsunterlagen des jeweiligen Tarifs werfen. Denn nur dort steht genau, ob, wie und wofür eine Zusatzversicherung im Ausland aufkommt.

Welche Zahnzusatzversicherungen leisten im Ausland

Sie finden in der Tabelle Zahnzusatzversicherung Gesellschaften mit den wichtigsten Hinweisen rund um die Leistung für Zahnbehandlungen im Ausland. Leider sieht hier jede Gesellschaft andere Leistungen für Zahnbehandlungen oder Einschränkungen dieser vor.

Wichtig! Bitte beachten Sie, dass wir auf die folgende Tabelle keine Garantie geben können, da sich die Bedingungen der Gesellschaften ständig ändern können. Die Übersicht soll Ihnen nur einen ersten Überblick verschaffen.

Versicherungsgesellschaft Versicherungsschutz Europa Versicherungsschutz weltweit
Continentale Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa Durch Vereinbarung, bei Aufenthalten unter 1 Monat auch ohne Vereinbarung
AXA In EU- und EWR Staaten besteht Versicherungsschutz Für Aufenthalte bis 3 Monate besteht weltweit Versicherungsschutz (bei vorheriger schriftlicher Zusage)
Concordia In Europa besteht Versicherungsschutz Bis zu drei Monate Aufenthalt ohne besondere Vereinbarung, darüber hinaus nur in Sonderfällen, die mit der Concordia zu klären sind
DFV Heilbehandlungsmaßnahmen im Rahmen der Gebührenordnung (GOZ, GOÄ) werden erstattet Heilbehandlungsmaßnahmen im Rahmen der Gebührenordnung (GOZ, GOÄ) werden erstattet
DKV Für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (EU, EWR) gilt der Versicherungsschutz Bei vorübergehenden Aufenthalten in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein Versicherungsschutz
ERGO Direkt Heilbehandlungen in EU und EWR Staaten entsprechend Gebührenordnungen Heilbehandlungen weltweit entsprechend Gebührenordnungen
Inter Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in EWR Staaten Durch Vereinbarung mit Versicherung kann weltweiter Schutz erreicht werden, bis zu 1 Monat Aufenthalt auch ohne Vereinbarung versichert
Janitos Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa Während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz
R und V Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz
Stuttgarter Versicherung Bei einer Heilbehandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die er bei einer Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hätte Bei einer Heilbehandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die er bei einer Heilbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hätte
UKV Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz

Zahnbehandlungen durch Zahnklinik im Ausland

Die medizinische Versorgung ist in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Wer sich im Urlaub schon einmal Medikamente besorgen musste, weiß, dass diese bei vielen unserer europäischen Nachbarn deutlich günstiger sind als in Deutschland. So ähnlich ist es auch bei der zahnärztlichen Versorgung in anderen Ländern. In vielen EU-Mitgliedstaaten ist eine hochwertig und teure Zahnersatzversorgung mit Implantaten, Kronen oder Zahnbrücken vergleichsweise günstig. Sehr oft findet man diese Angebote verbunden mit einem Kurzurlaub für Mallorca, Polen, Ungarn, Bulgarien oder der Türkei.

Die Behandlungen müssen in einer Zahnklinik durchgeführt werden, die von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen und der Zahnzusatzversicherung anerkannt wird. Das sollte man vorher kontrollieren, sonst riskiert man auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die besten Zahnzusatzversicherungen für geplante Auslandsbehandlungen

Folgende Zahnzusatzversicherer bieten Tarife an, die eine geplante Zahnersatzbehandlung im Ausland versichern. Die Grundvoraussetzung für Leistungen deutscher Zahnzusatzversicherungen im Ausland ist, ein deutscher Hauptwohnsitz des Patienten sowie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Barmenia Zahnzusatzversicherung

So leisten die Barmenia Zahnzusatzversicherungen, bei gezielten Auslandsaufenthalten für notwendige Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen.

Grundsätzliche Versicherung: Ja, die Zahnversicherung erbringt für geplante Zahnbehandlungen im Ausland Leistungen

Erforderliche Genehmigungen: Nein, der Versicherungsschutz gilt für Zahnversorgungen innerhalb Europas und kann durch eine Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung eine Leistungsbestätigung einzuholen!

Leistungsbeschränkungen: Nein, die Erstattungen der Barmenia Mehr Zahn Tarife (80, 90, 100) werden im Ausland, analog wie in Deutschland erbracht. Erbringt die gesetzliche Krankenkasse für die Auslandsbehandlung keine Leistung, wird von der Barmenia Zahnzusatzversicherung eine fiktive Vorleistung in Höhe von 20 Prozent angenommen. Das bedeutet, dass 20 Prozent, anstelle der GKV oder freien Heilfürsorge Leistungen, von der tariflich vereinbarten Erstattung in Abzug gebracht wird.

DFV Zahnzusatzversicherung

So leistet die Deutsche Familienversicherung (DFV), bei gezielten Auslandsaufenthalten für zahnmedizinische Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen.

Grundsätzliche Versicherung: Ja, die Zahnversicherung erbringt für geplante Zahnbehandlungen im Ausland Leistungen. Diese werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) erbracht.

Erforderliche Genehmigungen: Nein, wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung eine Leistungsbestätigung einzuholen.

Leistungsbeschränkungen: Nein, denn die Leistungen werden wie in Deutschland erbracht. Wird von der gesetzlichen Krankenkasse keine Leistung für die Auslandsbehandlung erbracht, wird von der Gesamtrechnung eine pauschale, in Höhe von 30 Prozent als fiktive Kassenleistung abgezogen. Auf den verbleibenden Restbetrag (70% der Gesamtrechnung) erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Leistung aus der DFV Zahnzusatzversicherung.

Münchener Verein Zahnzusatzversicherung

So leisten die neuen Zahnzusatzversicherungen vom Münchener Verein, bei gezielten Auslandsaufenthalten für Zahnersatzmaßnahmen oder Zahnbehandlungen.

Grundsätzliche Versicherung: Ja, die Zahnversicherung erbringt Leistungen, für die im Ausland geplante Zahnbehandlung. Die Erstattung wird bis zu den Höchstsätzen der deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erbracht.

Erforderliche Genehmigungen: Nein, wir empfehlen Ihnen, sich vor der Behandlung eine Leistungsbestätigung einzuholen.

Leistungsbeschränkungen: Nein, die Erstattungen der Münchener Verein Zahngesundheit Tarife (100, 85 und 75) werden im Ausland, identisch wie in Deutschland erbracht. Erhalten Sie für die Auslandsbehandlung keine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse, wird die vereinbarte Tarifleistung der Zahnzusatzversicherung von (100%, 85% oder 75%) um 35 Prozent gekürzt.  Hier lohnt es sich definitiv, sich darum zu kümmern, dass Sie eine Vorleistung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) erhalten.

Tipps rund um Zahnzusatzversicherungen im Ausland

Sie wollen oder müssen im Ausland eine Zahnbehandlung antreten und Ihre Zahnzusatzversicherung soll dafür leisten? Dann sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten:

  • Ist die Behandlung im Ausland teurer als im Rahmen Ihrer Zahnzusatzversicherung üblich, dann braucht man auch im Ausland einen Kostenvoranschlag. Diesen muss man bei der Versicherung einreichen.
  • Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen nur, wenn auch im Ausland Rechnungen entsprechend der bzw. ähnlich zur deutschen Gebührenordnung ausgestellt sind.
  • Viele Tarife leisten auch im Ausland nur im Rahmen der deutschen Gebührenordnungen GOZ/GOÄ.
  • Manche Tarife zahlen im Ausland lediglich für Heilbehandlungen, nicht aber für nicht-akute Behandlungen oder Probleme (z.B. Zahnspangen).
  • Wer länger im Ausland ist (in der Regel mehr als einen Monat), der braucht meistens eine schriftliche Genehmigung der jeweiligen Versicherung.
  • Wer dauerhaft ins Ausland umzieht und seinen Erstwohnsitz dorthin verlegt, verliert meistens seine Zahnzusatzversicherung.

Sie sehen also: Zahnzusatzversicherungen lohnen sich auch im Ausland – etwa für den Urlaub – und bieten einen zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Problem ist aber: Die verschiedenen Versicherer haben sehr unterschiedliche Bedingungen und Leistungen.

Grundsätzlich ist es für Versicherte ratsam vor Reiseantritt zu klären, welche Zahnbehandlungen die Zusatzversicherung auch außerhalb Deutschlands erstattet.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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