Zahnzusatzversicherung abgelehnt

Schade, Sie hatten sich schon an den Gedanken gewöhnt, bald eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Schließlich ist dies eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Und jetzt das: Die Versicherung hat Ihren Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung abgelehnt – entweder ganz oder zumindest momentan.

Eine komplette Ablehnung bedeutet, dass die Versicherung Sie in keinem Fall versichern wird, nicht heute und auch nicht in Zukunft. Bei einer momentanen Ablehnung spricht man von einer sogenannten Rückstellung, hier wird Ihr Antrag nach einer gewissen Zeit nochmals geprüft und dann erneut entschieden. Tatsache ist aber: Aktuell ist eine Zahnzusatzversicherung leider nicht für Sie möglich – zumindest nicht diejenige, die Sie gerne wollten.

Was tun bei Ablehnung oder Rückstellung durch die Versicherung?

Die gute Nachricht: Es gibt keinen Grund, den Kopf hängen zu lassen, denn auch jetzt gibt es noch Möglichkeiten. Sie sollten in einem solchen Fall dringend Kontakt zu den Experten von Test-Zahnzusatzversicherung.de aufnehmen. Denn solche Situationen erleben wir öfter, trotzdem haben wir bislang in den meisten Fällen doch noch eine Lösung und einen passenden Tarif gefunden.

So gibt es beispielsweise private Zahnzusatzversicherungen, die trotz weniger strengen Aufnahmebedingungen dennoch gute Leistungen bieten. Eine persönliche Beratung mit einem umfänglichen Vergleich von Tarifen ist hier also der beste Weg, damit Sie am Ende doch noch zu einer passenden privaten Zahnzusatzversicherung kommen.

Zahnzusatzversicherung Ablehnungen oder Rückstellungen vermeiden

Folgende Tipps können Ihnen dabei helfen, wie Sie Ablehnungen oder Rückstellungen bei Zahnzusatzversicherungen schon im Vorfeld vermeiden können:

  • Wenn Sie bereits in Behandlung sind oder eine Behandlung bereits angeraten ist, dann sollten Sie definitiv warten, bis die Behandlung stattgefunden hat. Das gilt auch für Parodontose-Patienten.
  • Alternativ kann man Tarife ohne Gesundheitsfragen oder mit leichteren Fragen zu Ihrem aktuellen Zahnstatus suchen.
  • Ist der Grund für eine Ablehnung eine Zahnlücke, dann empfehlen wir Tarife für Zahnzusatzversicherungen bei fehlenden Zähnen.
  • In unserem Bereich Entscheidungshilfen haben wir weitere verschiedene Anwendungsfälle herausgesucht, die für den jeweiligen Bedarf geeignet sind.

Halten Sie sich an diese Empfehlungen, vermindern Sie die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung durch die Versicherung ganz enorm. Sie sehen also – Möglichkeiten gibt es, sie müssen nur gefunden werden.

Warum werden Interessenten von Zahnzusatzversicherungen abgelehnt?

Zahnzusatzversicherung abgelehnt – Die häufigsten Gründe der Versicherer:

  • Der Versicherungsfall ist bereits eingetreten. Dies bedeutet konkret, Sie befinden sich bereits in Behandlung oder eine Behandlung ist bereits geplant oder angeraten. Somit sind Sie nach Versicherungslogik in aller Regel nicht mehr versicherbar. Bei einer so genannten Rückstellung Ihres Antrags auf eine Zahnzusatzversicherung, prüft die Gesellschaft Ihren Antrag nach Abschluss der Behandlung erneut und hebt gegebenenfalls die Rückstellung auf. Sie können dann versichert werden.
  • Eine bereits existierende hohe Anzahl an Zähnen mit Zahnersatz oder eine höhere Anzahl an Zähnen, bei denen der Zahnersatz älter als zehn Jahre ist. Versicherer sehen darin ein zu hohes Risiko und werden Ihren Antrag in aller Regel ablehnen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Rückstellung, sondern um eine generelle Ablehnung Ihres Antrags bei diesen Gesellschaften.
  • Fehlende Zähne. Auch das sieht eine Zahnzusatzversicherung als Risiko an und wird Sie nicht versichern. Aber Achtung: Es gibt auch Tarife, die fehlenden Zähne mitversichern. Sie werden dann aber höhere Beiträge oder einen Ausschluss der Zahnlücken in Kauf nehmen müssen.
  • Zahnfleischentzündungen (Parodontose). In aller Regel wird es zu einer Ablehnung kommen, egal ob diese Entzündung akut ist oder in der Vergangenheit auftrat. In beiden Fällen droht zumindest eine Rückstellung.

In jedem Fall sollten Sie Gesundheitsfragen ernst nehmen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Der Grund: Versicherer kontrollieren diese! Bei falschen Angaben kann Ihnen die Gesellschaft rückwirkend kündigen, Leistungen verweigern oder Kosten zurückverlangen.

Persönliche Beratung bei abgelehnter Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie also Zweifel oder Sorgen im Zusammenhang mit Rückstellungen oder Ablehnungen haben, dann suchen Sie am besten eine persönliche Beratung. Wir von Test-Zahnzusatzversicherung.de helfen Ihnen sehr gerne weiter. Wir finden auch für Sie eine Lösung – versprochen.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

Experten Beratung bei abgelehnter Zahnzusatzversicherung

Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.