Sind Mundwasser und Mundspülungen sinnvoll?

Immer wieder kommt die Frage nach zusätzlichen Mitteln zur Mundhygiene auf, die man selbst zu Hause durchführen kann, um Karies und Parodontitis besser vorzubeugen. Eine gute und leicht anwendbare Ergänzung zur täglichen Zahnreinigung sind Mundwasser oder Mundspülungen.

Mittlerweile gibt es einige Studien, die die Wirksamkeit von Mundspülungen belegen. Allerdings muss man zwischen verschiedenen Produktarten unterscheiden und somit auch deren Wirkung und Nutzen genauer beleuchten. In nachfolgendem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Angebote auf dem Markt ein wenig genauer. 

Atemerfrischendes Mundwasser

…erhalten meist einen Zusatz aus Menthol, Pfefferminze oder Ähnlichem. Die Wirkung ist, wie der Titel schon besagt, ein frischer Atem. Aus medizinischer Sicht ist den Mundwässern jedoch keine Wirkung zugeschrieben; sie helfen weder bei der Vorbeugung von Karies, noch von Parodontitis. Dessen sollte man sich bei deren Verwendung bewusst sein. 

Aufgrund des guten Geruchs glauben viele Nutzer, dass sie ihren Zähnen etwas Gutes tun. Manche verzichten dadurch ganz auf das Zähneputzen. Ein schwerer Fehler! Durch die Anwendung übertüncht man zwar Mundgeruch, jedoch nicht dessen Ursache. So laufen quasi im Hintergrund weiterhin bakterielle Prozesse ab. Sie sollten also auf jeden Fall Zähne und Zunge mit Zahnbürste, Zahnseide oder Zwischenraumbürstchen gründlich pflegen, um Ihre Zähne und das Zahnfleisches gesund zu halten.

Im Handel werden zahlreiche Flüssigprodukte für die Pflege des Mundraums angeboten. Sie erkennen Mundwasser in der Regel daran, dass sie in konzentrierter Form angeboten werden und vor der Anwendung mit klarem Wasser verdünnt werden müssen. Bevor Sie sich für ein Mittel entscheiden, sollten Sie über den Unterschied zwischen Mundwasser und Mundspülung Bescheid wissen…

Der Unterschied zwischen Mundwasser und Mundspülung

Der gravierende Unterschied zum Mundwasser ist, dass Mundspülungen nicht in erster Linie dazu da sind, um für einen frischen Atem zu sorgen, sondern um Plaque und schädliche Keime im Mundraum zu bekämpfen. Mundspülungen werden in der Regel unverdünnt angewendet.

Auch wenn die Mundspülung Plaque bekämpft, kann sie niemals das richtige Zähneputzen ersetzen!!

Man unterscheidet zwischen kariesvorbeugenderzahnfleischpflegender und medizinischer Mundspülung. Nachfolgend erklären wir die Unterschiede dieser Mundspülungen genauer:

Kariesvorbeugende Mundspülungen

…enthalten Stoffe um kariesfördernde Bakterien aus dem Mundraum zu entfernen. Meistens handelt es sich hierbei um kariesreduzierende Zusatzstoffe wie Zinnfluorid oder Arminfluorid. Ihre zusätzliche Wirkung ist die Auflockerung des Zahnbelags – um diesen leichter entfernen zu können – und die Verminderung der Neubildung. Es sollten mindestens 0,025% Fluorid enthalten sein, um eine kariesvorbeugende Wirkung zu erhalten. Sie werden insbesondere bei folgenden Fällen angewendet: 

  • Bei freiliegenden Zahnhälsen
  • Nach einer Parodontitis-Behandlung
  • Bei Zahnspangenträgern mit Brackets, die eine mechanische Reinigung sehr schwierig machen

Zahnfleischpflegende Mundspülungen

…enthalten die unterschiedlichsten Wirkstoffe wie Kräuter (Pfefferminze, Salbei) und andere Inhaltsstoffe, welche die Symptome bei Zahnfleischentzündungen lindern. 

Mögliche Wirkungen:

  • antibakteriell (Fluoride, Alkohol)
  • beruhigend bei Reizungen (Allantoin oder Vitamin A)
  • durchblutungsfördernd (Kräuter), was wiederum das Zahnfleisch stärkt und widerstandsfähiger macht

Wenn Sie blutendes oder schmerzhaftes Zahnfleisch haben und immer wieder kehrende Zahnfleischprobleme, so sollten Sie dringend zum Zahnarzt gehen. Zahnfleischpflegende Mundwässer sind hier auf Dauer keine Lösung; eine Entzündung lässt sich durch sie nicht therapieren oder heilen.

Achtung bei besonderen Anwendern:

  • Allergiker sollten genau prüfen, ob sie die enthaltenen Inhaltsstoffe vertragen. 
  • Die meisten Mundspülungen enthalten Alkohol. Für Kinder gibt es fluoridierte Mundspüllösungen ohne Alkohol, die ebenso wirksam sind. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind schon zuverlässig ausspucken kann. Meist ist dies im Alter von 6 Jahren sicher gestellt.
  • Alkoholfreie Mundspülungen sind auch für Schwangere geeignet, denen oftmals von Zahnärzten die Benutzung von Mundspülungen empfohlen wird. Der Grund: während der Schwangerschaft ist das Zahnfleisch besser durchblutet, weicher und damit verletzlicher. Die Gefahr, an einer Parodontitis zu erkranken, ist somit höher. Die Verwendung einer Mundspülung hilft dabei, dieser chronischen Form einer Zahnfleischerkrankung und ihren möglichen Folgen vorzubeugen.

Medizinische Mundspülungen

…enthalten meist den Wirkstoff Chlorhexidin, welcher zur Abtötung von Bakterien dient. Diese Mundspülungen gelten als Medikament und sind daher apothekenpflichtig. Sie sollten nur verwendet werden, wenn dies vom Arzt empfohlen wird. Sie gelten unter Zahnmedizinern als „chemische Zahnbürste“, da sie das mechanische Zähneputzen vorübergehend ersetzt und Plaque wirksam bekämpft.

Einsatzgebiete von medizinische Mundspülungen:

  • Nach Parodontitis-Behandlungen oder Zahn-Operationen, um den Heilungsprozess zu beschleunigen
  • Bei Krankenhausaufenthalten, wenn eine eigenständige, sorgfältige Zahnhygiene schwer möglich ist
  • Bei Patienten mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, die eine mechanische Zahnreinigung überfordert

Bei Gebrauch von medizinischen Mundwässer ist zu beachten, dass der Wirkstoff Chlorhexidin bei längerer Anwendung (mehr als sechs Wochen) die Zähne braun verfärbt und das Geschmacksempfinden stark beeinträchtigt. Nach Absetzen dieses Arzneimittels können Sie die Verfärbungen beim Zahnarzt durch eine professionelle Zahnreinigung entfernen lassen; das Geschmacksempfinden kommt von alleine wieder zurück.

Zahnzusatzversicherungen mit Prophylaxe-Leistungen vergleichen

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Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

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Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o.ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d.h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
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Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
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Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
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Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o.Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?