UKV ZahnPrivat Kompakt

Sehr hohe Erstattung in den ersten Jahren
- 50% Zahnbehandlung
- 50% Zahnersatz, Kronen Inlays
- 50% Implantate, Brücken, Veneers
- Leistungen für Hypnose/Vollnarkose
- Bis zu 4.500 EUR Erstattung in 4 Jahren
UKV ZahnPrivat Kompakt Tarif-Information
Der Zahnzusatzversicherung Tarif UKV ZahnPRIVAT Kompakt ist der kleinste und günstigste Zahntarif der Bayerischen Beamtenkrankenkasse. Wie bei seinen zwei großen Brüdern Premium und Optimal, kann auch bei diesem Tarif eine bereits angeratene Zahnersatzmaßnahme mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Auch hier können bis zu drei fehlenden Zähne oder vorhandene Zahnlücken durch einen zusätzlichen Risikozuschlag eingeschlossen werden.
Leistungen
- 50 Prozent Erstattung für Zahnersatz, Inlays, Onlays und Zahnbehandlung
- 50 Prozent für Zahnprophylaxe (max. 60,- Euro pro Jahr)
- 50 Prozent für Zahnbehandlung
- Leistung für bereist angeratene Zahnersatzmaßnahmen durch Risikozuschlag möglich
- Keine Wartezeit nach Abschluss der Versicherung
- Geführtes Bonusheft nicht erforderlich
Erweiterter Schutz durch den Tarif UKV ZahnPrivat Optimal
- Akupunktur, Vollnarkose oder Hynose
- Leistungen für Aufbissbehelfe
- Behandlung im Ausland möglich
- Behandlung durch Privatarzt ohne Kassenzulassung möglich
Der Tarif UKV ZahnPRIVAT Kompakt kalkuliert mit einer anfänglichen Summenbegrenzung in den ersten vier Jahren. Es können in dieser Zeit maximal 4500 Euro in Anspruch genommen werden. Ab dem fünften Jahr gibt es keine Begrenzungen mehr.
Zahnbehandlung
50% Erstattung ohne Kassenleistung
50% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
50% Erstattung ohne Kassenleistung
50% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
500 € im 1. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der UKV ZahnPrivat Kompakt Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Für das ersetzten von bis zu 3 fehlenden Zähnen wird ein Risikozuschlag erhoben, aus diesem Grund ist das ersetzten dieser Zähne mitversichert.
Die Leistungen werden auch bei einem bestehenden Heil- und Kostenplan (Angebot vom Zahnarzt) für den notwendigen Zahnersatz von fehlenden Zähnen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 1,74 €
20-29 Jahre 7,88 €
30-39 Jahre 12,63 €
40-49 Jahre 19,08 €
50-59 Jahre 27,95 €
ab 60 Jahre 34,76 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif leistet auch für kosmetische Veneer.
- Ausgenommen sind Lumineers und non prep Veneers.