Zahnzusatzversicherung für Kinder 2026

Die besten Kinder-Tarife vergleichen

Leistungsstarke Tarife mit Zahnspangen-Schutz und professioneller Zahnreinigung gibt es ab 9 Euro monatlich, für Kleinkinder ab 1,50 Euro.

  • Bester Zeitpunkt: Abschluss vor dem 6. Lebensjahr, also vor der ersten KFO-Diagnose. Beiträge starten bei 1,50 € monatlich.
  • Volle KFO-Leistung: Bis zu 100 % Kostenübernahme auch bei leichten Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2, für die die Krankenkasse nichts zahlt.
  • Schutz bei Zahnunfällen: Bei echten Unfällen verzichten viele Tarife auf die sonst üblichen Wartezeiten.

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Die Mutter hält die Zahnbürste, während die kleine Tochter versucht, Zahnpasta aus der Tube zu drücken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund jedes zweite Kind in Deutschland benötigt im Laufe der Zahnentwicklung eine kieferorthopädische Behandlung.
  • Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts. Die gesamte Behandlung von 1.500 bis 5.000 Euro tragen Eltern selbst.
  • Ab KIG 3 übernimmt die Kasse die Standardbehandlung. Moderne Brackets, unsichtbare Spangen und Retainer bleiben trotzdem Privatleistung — je nach Umfang 500 bis 3.000 Euro.
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Alter beim Abschluss. Für ein dreijähriges Kind starten gute Tarife bei 1,50 Euro monatlich, für ein zehnjähriges bei rund 9 Euro.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt: Sobald eine Behandlung ärztlich angeraten und dokumentiert ist, schließen klassische Tarife sie aus.

Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist

Die gesetzliche Krankenkasse sichert bei Kindern die Grundversorgung. Alles darüber hinaus zahlen Eltern selbst — und das trifft ausgerechnet die teuersten Positionen: die Zahnspange bei leichten Fehlstellungen, moderne kieferorthopädische Methoden, die professionelle Zahnreinigung, höherwertige Füllungen und die Versorgung nach einem Zahnunfall.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schließt diese Lücken zu Beiträgen, die im Kindesalter besonders niedrig sind. Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto umfassender der Schutz.

Was ein guter Kindertarif abdeckt:

  • Kieferorthopädie in allen Stufen (KIG 1–5): bis zu 100 % Erstattung bei Premium-Tarifen
  • Prophylaxe: professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierung
  • Höherwertige Füllungen: Keramik-Inlays statt Festzuschuss
  • Zahnunfälle: abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne inklusive späterer Versorgung
  • Angstbehandlung: Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose beim Zahnarzt

Kieferorthopädie: der häufigste Grund für eine Absicherung

Warum braucht mein Kind eine Zahnzusatzversicherung? In den meisten Familien lautet die Antwort: wegen der Zahnspange. Rund jedes zweite Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung.

Was viele Eltern nicht wissen: Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab einer ausgeprägten Fehlstellung — und auch dann nur die einfachste zweckmäßige Ausführung.

Was die gesetzliche Krankenkasse bei Kieferorthopädie zahlt

Die folgende Tabelle zeigt für jede KIG-Stufe, was die gesetzliche Krankenkasse bei einem Kind unter 18 Jahren übernimmt und welcher Betrag dauerhaft bei den Eltern bleibt. Stand: Juli 2026.

KIG-Stufe Schweregrad der Fehlstellung Leistung der gesetzlichen Krankenkasse Eigenanteil während der Behandlung Kosten, die dauerhaft bei den Eltern bleiben
KIG 1 leicht keine Leistung 1.500 – 5.000 € (gesamte Behandlung)
KIG 2 mittel keine Leistung 1.500 – 5.000 € (gesamte Behandlung)
KIG 3 ausgeprägt Standardbehandlung 20 % (10 % ab dem zweiten Kind) 500 – 1.500 € Mehrkosten
KIG 4 stark Standardbehandlung 20 % (10 % ab dem zweiten Kind) 800 – 2.500 € Mehrkosten
KIG 5 sehr stark Standardbehandlung 20 % (10 % ab dem zweiten Kind) 800 – 3.000 € Mehrkosten

Der Eigenanteil von 20 Prozent ist gesetzlich in § 29 SGB V geregelt und wird nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet. Die Mehrkosten für Wahlleistungen bleiben dagegen dauerhaft bei den Eltern.

Wie die Einstufung im Einzelnen zustande kommt — nach Bisslage, Platzmangel, Zahnunterzahl und Entwicklungsstörungen —, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie.

Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2): die Krankenkasse zahlt nichts

Wird bei Ihrem Kind eine leichte Fehlstellung der Stufe KIG 1 oder KIG 2 festgestellt, erbringt die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung — weder für die Behandlung noch für die Spange. Die Kasse stuft diese Fälle als überwiegend ästhetisch ein. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip.

Eltern zahlen die gesamten Behandlungskosten selbst. Ohne leistungsstarke Zahnzusatzversicherung entstehen so schnell mehr als 3.000 Euro.

Wichtig für die Einordnung: Auch leichte Fehlstellungen können langfristig Beschwerden verursachen. Kieferorthopäden empfehlen eine Behandlung deshalb häufig auch dann, wenn die Kasse sie nicht als notwendig anerkennt.

Ausgeprägte Fehlstellungen (KIG 3–5): warum trotz Kassenleistung Kosten bleiben

Ab KIG 3 liegt eine medizinische Notwendigkeit vor. Die Kasse übernimmt die Standardbehandlung — allerdings in zwei Schritten, und das überrascht viele Eltern.

Schritt 1: Eigenanteil während der Behandlung. Sie zahlen zunächst 20 Prozent der Kosten selbst. Befinden sich zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Anteil ab dem zweiten Kind auf 10 Prozent. Der Eigenanteil ist als Anreiz gedacht, die Behandlung konsequent durchzuziehen und Kontrolltermine einzuhalten.

Schritt 2: Rückerstattung. Nach Behandlungsende stellt der Kieferorthopäde einen Abschlussbefund aus. Reichen Sie diesen bei der Krankenkasse ein, erhalten Sie den vorgestreckten Eigenanteil zurück.

Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nur bei nachweislich erfolgreichem Abschluss. Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen, ist das Geld verloren.

Was die Kasse nie übernimmt: Die Leistung beschränkt sich immer auf die Standardversorgung nach dem Prinzip ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich — also auf klassische Metallbrackets und Standarddrähte. Modernere, schonendere oder unauffälligere Methoden sind Privatleistung.

Private Mehrleistungen: immer auf Kosten der Eltern

Diese Leistungen zahlen Eltern unabhängig von der KIG-Stufe selbst, mit oder ohne Kassenzuschuss. Die Beträge gelten für eine Behandlung im Kindes- und Jugendalter, Stand Juli 2026.

Private Mehrleistung Kosten für Eltern
Durchsichtige oder Keramik-Brackets 500 – 2.500 €
Selbstligierende Brackets (Speed-Brackets) 500 – 1.500 €
Unsichtbare Zahnspange, Aligner-Schienen 2.500 – 6.000 €
Lingualtechnik, innenliegende feste Spange 6.500 – 9.000 €
Retainer zur Stabilisierung, pro Stück 300 – 750 €
Kieferorthopädische Funktionsanalyse 200 – 500 €
Digitale 3D-Abformung statt Abdruck 100 – 300 €

Eine Übersicht aller Spangenarten mit Vor- und Nachteilen finden Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen.

Experten Tipp

Schließen Sie die Versicherung ab, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind bei klassischen Tarifen ausgeschlossen.

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Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Der Beitrag richtet sich fast ausschließlich nach dem Alter beim Abschluss. Er bleibt danach über viele Jahre stabil, weil er beim Eintrittsalter festgeschrieben wird — ein früher Abschluss senkt die Kosten also dauerhaft.

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beiträge für leistungsstarke Kindertarife nach Alter. Alle Werte gelten für ein gesetzlich versichertes Kind ohne fehlende Zähne und ohne angeratene Behandlung. Stand: Juli 2026.

Alter des Kindes Günstiger Einstiegstarif
min. 2.000 € KFO
Guter Standardtarif
min. 3.000 € KFO
Premium-Tarif
min. 5.000 € KFO
0 – 5 Jahre ab 1,50 € monatlich ab 1,50 € monatlich ab 17,15 € monatlich
6 – 10 Jahre ab 9,18 € monatlich ab 15,63 € monatlich ab 17,15 € monatlich
11 – 15 Jahre ab 9,18 € monatlich ab 15,63 € monatlich ab 17,15 € monatlich
16 – 18 Jahre ab 9,18 € monatlich ab 15,63 € monatlich ab 17,15 € monatlich

Warum der frühe Abschluss den Beitrag halbiert: Der Tarif ZahnGesund 100 des Münchener Vereins kostet bis zum 6. Lebensjahr 1,50 Euro monatlich, danach 17,90 Euro. Wer mit drei Jahren abschließt, zahlt in den ersten drei Jahren zusammen rund 54 Euro — weniger als eine einzige Zahnarztrechnung.

Rechnet sich der Beitrag auch ohne Zahnspange?

Ja, in vielen Fällen. Zwei Beispielrechnungen für ein Kind ohne kieferorthopädischen Behandlungsbedarf:

Position Kosten pro Jahr Erstattung durch guten Kindertarif
Zwei professionelle Zahnreinigungen 120 – 200 € bis 100 %
Fissurenversiegelung an vier Prämolaren 200 – 400 € (einmalig) bis 100 %
Jahresbeitrag Standardtarif (10 Jahre) rund 110 €

Allein Prophylaxe und Versiegelung refinanzieren die Police bei vielen Kindern schon im ersten oder zweiten Jahr. Mehr dazu auf unseren Seiten zur professionellen Zahnreinigung und zur Fissurenversiegelung.

Welche Behandlungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Viele Eltern denken zuerst an die Zahnspange. Doch auch Zahnbehandlungen und Zahnersatz können bei Kindern hohe Eigenkosten verursachen.

Zahnfüllungen für Kinder und Jugendliche

Bei Karies wird der befallene Bereich entfernt und die Stelle mit einer Füllung verschlossen. Seit dem Amalgam-Verbot zum 1. Januar 2025 hat sich die Kassenleistung deutlich verbessert: Kunststoff- und Kompositfüllungen sind heute auch im Seitenzahnbereich Regelversorgung und werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Zuzahlungen entstehen weiterhin bei aufwendigeren Verfahren und höherwertigen Materialien:

Versorgung Gesamtkosten Leistung der gesetzlichen Krankenkasse Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
Kompositfüllung, Front- und Seitenzahn 80 – 200 € vollständig als Regelversorgung 0 €
Aufwendige Mehrschichttechnik 150 – 300 € Festzuschuss nach Regelversorgung 100 – 250 €
Keramik-Inlay oder Onlay 500 – 900 € Festzuschuss nach Regelversorgung 450 – 850 €

Details zu Materialien und Verfahren finden Sie auf unserer Seite zur Zahnfüllung, Grundlagen zur Kassenlogik unter GKV-Regelversorgung und Festkostenzuschuss.

Zahnersatz und Kronen für Kinder und Jugendliche

Entsteht durch Unfall oder Karies ein Schaden, der mit einer Füllung nicht mehr zu schließen ist, empfiehlt der Zahnarzt eine Kinderkrone. Die Kasse leistet einen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung, also einer Stahlkrone.

Eine Kinder-Zahnzusatzversicherung übernimmt Keramikkronen, Narkoseleistungen und moderne Behandlungsmethoden. Geht ein Zahn verloren, kommt vor dem 18. Lebensjahr meist eine angeklebte Klebebrücke zum Einsatz, weil der Kiefer noch wächst. Ab dem 18. Geburtstag ist die dauerhafte Versorgung mit einem Implantat möglich.

Versorgung Gesamtkosten Festzuschuss der Krankenkasse Eigenanteil ohne Zusatzversicherung
Keramikkrone rund 700 € rund 279 € rund 421 €
Implantat mit Krone, ab 18 Jahren rund 3.000 € rund 645 € rund 2.355 €

Hinweis

Hinweis zur Gesetzesänderung Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte. Für eine Krone mit 800 Euro Regelversorgungskosten bedeutet das rund 80 Euro mehr Eigenanteil. Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf die Rechtslage 2026.

Vollnarkose, Lachgas und Dämmerschlaf

Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt. Bei umfangreichen Behandlungen oder bei sehr jungen Kindern ist eine Sedierung deshalb oft die einzige Möglichkeit, überhaupt behandeln zu können.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Vollnarkose nur bei strenger medizinischer Indikation, etwa bei Kindern unter drei Jahren oder bei Behinderung. Lachgas und Dämmerschlaf zahlt sie grundsätzlich nicht.

Gute Kindertarife erstatten hier zwischen 300 und 500 Euro pro Jahr oder übernehmen die Kosten vollständig. Details zu Verfahren und Kosten finden Sie unter Narkose beim Zahnarzt.

Kreidezähne, Zahnunfälle und fehlende Zähne

Ein leistungsstarker Kindertarif sichert weit mehr ab als die klassische Zahnspange. Drei Risiken treffen Familien besonders häufig und besonders teuer.

Kreidezähne (MIH): zahlt die Versicherung?

Kreidezähne werden medizinisch als Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) bezeichnet. Der Zahnschmelz ist nicht ausreichend mineralisiert und dadurch porös, weich und besonders anfällig für Karies. Betroffen sind meist die ersten bleibenden Backenzähne und die Schneidezähne.

Wie häufig: Schätzungen gehen von 15 bis 20 Prozent aller Kinder aus. Bei Zwölfjährigen liegen die Werte in einzelnen Erhebungen noch höher.

Was die Behandlung kostet: Je nach Schweregrad reicht das Spektrum von der Versiegelung über Füllungen und Kronen bis zur Entfernung des Zahns mit späterer Implantatversorgung. Die Kosten summieren sich auf mehrere Hundert bis über 1.000 Euro pro Zahn.

Was die Versicherung zahlt: Die gesetzliche Kasse erstattet die einfachste Versorgung. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt höherwertige Füllungen, Kronen und die notwendige intensive Prophylaxe.

Wichtig: Schließen Sie den Tarif ab, bevor Kreidezähne diagnostiziert werden. Danach können Leistungen für bereits geschädigte Zähne ausgeschlossen sein. Grundlagen zur Zahnentwicklung finden Sie unter Milchzähne und Milchgebiss bei Kindern.

Nicht angelegte Zähne (Hypodontie)

Bei einer Hypodontie sind bestimmte bleibende Zähne von Geburt an nicht im Kiefer angelegt. Schätzungsweise 8 Prozent der Kinder sind betroffen. Da die Milchzähne zunächst normal durchbrechen, fällt das Fehlen oft erst beim Zahnwechsel oder auf einem Röntgenbild auf.

Was die Behandlung kostet: Verbleibende Milchzähne fallen meist vorzeitig aus. Die Lücke muss geschlossen werden, damit sich die Nachbarzähne nicht verschieben — entweder kieferorthopädisch oder später durch ein Implantat mit Krone. Für ein Implantat fallen schnell 2.000 bis 3.000 Euro an.

Was die Versicherung zahlt: Die gesetzliche Kasse leistet für Implantate in der Regel nicht. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt Kieferorthopädie und höherwertigen Zahnersatz.

Wichtig: Der Abschluss muss erfolgen, bevor die Nichtanlage diagnostiziert und dokumentiert ist. Ausführlich dazu: Hypodontie — wenn Zähne von Geburt an fehlen.

Zahnunfälle: wenn Spielen plötzlich teuer wird

Ob auf dem Fußballplatz, beim Radfahren oder auf dem Schulhof — Kinder sind aktiv, und Stürze passieren. Am häufigsten betroffen sind die oberen Schneidezähne. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jedes dritte Kind einen Zahnunfall erleidet.

Was die Behandlung kostet: Die Erstversorgung ist meist nur der Anfang. Oft bricht die Wurzel, der Nerv stirbt ab oder der Zahn geht verloren. Höherwertige Füllungen, Kronen, Wurzelbehandlungen oder eine späte Implantatversorgung summieren sich auf mehrere Tausend Euro.

Was die Versicherung zahlt: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Notfallversorgung. Bei ästhetisch anspruchsvollem Zahnersatz im sichtbaren Frontzahnbereich oder bei Implantaten zahlen Eltern erheblich zu. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten samt Narkoseleistungen ab.

Wichtig: Ein Zahnunfall passiert ohne Vorwarnung. Ist der Sturz in der Patientenakte dokumentiert, leistet keine Versicherung rückwirkend. Umgekehrt gilt: Bei echten Unfällen verzichten viele Tarife auf die üblichen Wartezeiten und leisten sofort in voller Höhe — vorausgesetzt, der Vertrag bestand vor dem Sturz.

Experten Tipp

Implantate werden in der Regel erst ab dem 18. Geburtstag gesetzt, weil vorher der Kiefer noch wächst. Bei einigen Kindertarifen lassen sich fehlende Zähne bis zum 15. Geburtstag ohne Gesundheitsangaben mitversichern. Ist Ihr Kind betroffen, nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.

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Ab welchem Alter ist eine Kinder-Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Es gibt kein Mindestalter. Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Der ideale Zeitpunkt liegt bei etwa drei Jahren, wenn das Milchzahngebiss vollständig ist und noch keine Behandlung ansteht.

Warum Warten teuer wird: Der erste Besuch beim Kieferorthopäden wird üblicherweise zwischen dem sechsten und siebten Lebensjahr empfohlen. Ab diesem Termin kann eine Fehlstellung dokumentiert sein — und ist damit für klassische Tarife nicht mehr versicherbar. Die eigentliche Behandlung beginnt meist ab dem neunten Lebensjahr, in der zweiten Phase des Zahnwechsels.

Der Zeitplan im Überblick:

Alter des Kindes Was in dieser Phase passiert Bedeutung für den Abschluss
0 – 2 Jahre Milchzähne brechen durch Abschluss möglich, Beitrag am niedrigsten
3 – 5 Jahre Milchzahngebiss vollständig idealer Zeitpunkt, keine KFO-Diagnose möglich
6 – 7 Jahre Zahnwechsel beginnt, erster KFO-Termin letzte sichere Gelegenheit
8 – 10 Jahre zweite Phase des Zahnwechsels Diagnose oft schon dokumentiert
ab 11 Jahren Behandlungsbeginn üblich klassische Tarife leisten meist nicht mehr

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder immer sinnvoll?

Wir empfehlen den Abschluss — aber nicht in jeder Situation ist er die beste Wahl. Diese Gegenargumente sollten Sie kennen.

Die Sparplan-Alternative. Legen Sie ab der Geburt 15 Euro monatlich zurück, sind bis zum typischen Spangenalter von etwa elf Jahren rund 2.000 Euro angespart. Braucht Ihr Kind keine Behandlung, bleibt das Geld Ihnen. Der Nachteil: Bei einer KIG-1-Behandlung über 4.000 Euro reicht die Summe nicht, und bei einem Zahnunfall im Alter von sechs Jahren ist noch fast nichts angespart. Die Versicherung leistet dagegen von Beginn an in voller vertraglicher Höhe.

Wenn der Tarif zu schwach ist. Ein Tarif, der nur KIG 3 bis 5 abdeckt, sichert genau den Fall ab, in dem die Kasse ohnehin zahlt. Der verbleibende Eigenanteil liegt dann bei einigen Hundert Euro — dafür lohnt ein Beitrag von 15 Euro monatlich kaum. Entscheidend ist die Leistung bei KIG 1 und 2.

Wenn es zu spät ist. Liegt bereits eine Diagnose vor, leisten klassische Tarife für diese Behandlung nicht. Ein Abschluss ist dann nur noch für alles Übrige sinnvoll. Für den KFO-Fall selbst kommt nur ein Sofortschutz-Tarif in Frage.

Unser Fazit: Bei einem Abschluss vor dem sechsten Lebensjahr und einem Tarif mit voller KIG-1-bis-5-Leistung ist das Verhältnis von Beitrag und Risiko klar zugunsten der Versicherung. Bei spätem Abschluss oder schwacher Tarifleistung ist ein Sparplan die ehrlichere Alternative.

Mehrere Kinder versichern: worauf Familien achten sollten

Jedes Kind benötigt einen eigenen Vertrag — Sammelverträge für Familien gibt es bei Zahnzusatzversicherungen in der Regel nicht. Drei Punkte sind für Familien dennoch relevant:

  • Reduzierter Eigenanteil bei der Kasse. Befinden sich zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der gesetzliche Eigenanteil ab dem zweiten Kind von 20 auf 10 Prozent.
  • Beitrag richtet sich nach dem Alter jedes Kindes. Ein Geschwisterkind, das noch unter sechs Jahren ist, wird deutlich günstiger versichert als das ältere Kind. Warten Sie deshalb nicht auf einen gemeinsamen Abschlusstermin.
  • Unfallschutz im Elternvertrag. Einige Anbieter versichern Kinder bis 18 Jahre bei Zahnunfällen im Vertrag der Eltern beitragsfrei mit. Das ersetzt keinen eigenen Kindertarif, ergänzt ihn aber.

Mehr dazu auf unserer Seite Zahnzusatzversicherung für Familien.

Privat versicherte Kinder und Beihilfe

Ist Ihr Kind privat krankenversichert, richtet sich der Umfang nach dem gewählten Tarif. Kieferorthopädie ist dort häufig, aber nicht immer und nicht unbegrenzt enthalten — viele PKV-Tarife begrenzen die KFO-Leistung auf einen Höchstbetrag oder setzen ebenfalls eine KIG-Einstufung voraus.

Für Beihilfeberechtigte gilt: Die Beihilfe erstattet kieferorthopädische Leistungen nach den jeweiligen Beihilfevorschriften, in der Regel anteilig und nur bei medizinischer Notwendigkeit. Eine ergänzende Zahnzusatzversicherung kann die verbleibende Lücke schließen.

Prüfen Sie in beiden Fällen zuerst Ihre bestehenden Bedingungen, bevor Sie zusätzlich abschließen. Wir übernehmen diese Prüfung in unserer kostenlosen Beratung.

Konrad Dießl
Konrad Dießl
Dipl. Betriebswirt

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Wir sind sehr gerne kostenfrei und persönlich für Sie da.

Testsieger-Tarife 2026 für Kinder im Vergleich

Diese Tarife decken den Großteil der Behandlungskosten ab. Für Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung und Zahnersatz werden bis zu 100 Prozent erstattet.

Alle Beiträge in der folgenden Tabelle gelten einheitlich für ein zehnjähriges gesetzlich versichertes Kind ohne fehlende Zähne und ohne angeratene Behandlung. Stand: Juli 2026.

Tarif Erstattung KIG 1–2 Erstattung KIG 3–5 Höchstsumme KFO Prof. Zahnreinigung Narkose und Sedierung Monatsbeitrag
AXA Zahn Premium 100 % 100 % 5.000 € 100 % bis 500 € 17,15 €
UKV ZahnPrivat 100 100 % 100 % 5.000 € 100 % 100 % 20,73 €
Münchener Verein ZahnGesund 100 65 % 100 % 5.000 € 100 % bis 300 € 17,90 € (1,50 € bis 5 Jahre)
AXA Zahn Klassik 80 % 80 % 5.000 € 100 % bis 500 € 9,18 €

Bewertungen durch unabhängige Institute: UKV ZahnPrivat 100 und Münchener Verein ZahnGesund 100 erhielten von Stiftung Warentest in Ausgabe 07/2025 jeweils die Bewertung „sehr gut". Die vollständigen Ergebnisse finden Sie in unserem Testbericht zu Stiftung Warentest 2025. Eine zweite Bewertungsperspektive liefert der KFO-Wert der Waizmanntabelle, der die durchschnittliche KFO-Erstattung über Musterbehandlungen abbildet.

1. Platz im Preis-Leistungsvergleich
5.000 € für Kieferorthopädie (KFO)
Kieferorthopädie:
100 %
KFO-Mehrkosten:
100 %
  • 100 % Zahnbehandlung + Zahnersatz
  • 100 % professionelle Zahnreinigungen
  • 500 € Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas...

Leistungen über den Höchstsätzen der Gebührenordnung GOZ

17,15 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 10 Jahren.

Beitrag wird berechnet…
Höchste KFO-Leistung für Kinder
5.000 € für Kieferorthopädie (Kfo)
Kieferorthopädie:
100 %
KFO-Mehrkosten:
100 %
  • 100 % professionelle Zahnreinigungen
  • 100 % Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas...
  • 100 % Zahnbehandlung + Zahnersatz
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,6)
ab 20,73 €* mtl.
i

Hinweis: Der angezeigte Preis könnte sich noch erhöhen, da aktuell keine Angabe zu fehlenden Zähnen vorliegt. Bei diesem Tarif wird ein Aufpreis für fehlende Zähne erhoben.

* Beitrag für ein Alter von 10 Jahren.

Beitrag wird berechnet…
Bester Tarif für Kinder bis 5 Jahre
Beste Zahnzusatzversicherung für Kleinkinder
Kieferorthopädie:
65 %
KFO-Mehrkosten:
100 %
  • 5.000 € Kieferorthopädie (KFO)
  • 300 € Dämmerschlaf, Vollnarkose, Lachgas...
  • 100 % Zahnbehandlung + Zahnersatz
Stiftung Warentest: sehr gut (Note: 0,5)
1,50 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 3 Jahren.

Beitrag wird berechnet…
Günstige Alternative
5.000 € für Kieferorthopädie (KFO)
Kieferorthopädie:
80 %
KFO-Mehrkosten:
80 %
  • 100 % professionelle Zahnreinigung
  • 100 % Zahnbehandlung + 80 % Zahnersatz
  • 500 € Vollnarkose, Dämmerschlaf, Lachgas...

Leistung bis zum 5-fachen Satz der GOZ

9,18 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 10 Jahren.

Beitrag wird berechnet…

Zahnzusatzversicherung nachträglich abschließen: ERGO KFO-Sofortschutz

Viele Eltern stehen vor derselben Situation: Der Kieferorthopäde hat eine Zahnspange empfohlen, oder die Behandlung läuft schon. Klassische Tarife greifen dann nicht, weil angeratene und begonnene Behandlungen ausgeschlossen sind.

Die Ausnahme am Markt: Der Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz wurde für genau diese Fälle entwickelt.

Was der Tarif leistet und was nicht

Merkmal Regelung im ERGO KFO-Sofortschutz
Abschluss bei angeratener KFO-Behandlung möglich
Abschluss bei laufender KFO-Behandlung möglich
Wartezeit keine
Gesundheitsfragen keine
Erstattung bei KIG 1–2 bis 250 € pro Versicherungsjahr
Erstattung KFO-Mehrkosten bei KIG 3–5 50 %, ab dem 5. Vertragsjahr 75 %
Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz 100 %
Rückwirkende Erstattung nein, Leistung erst ab Versicherungsbeginn
Angeratener Zahnersatz und Zahnbehandlung nicht versicherbar

Beispielrechnung: Was bringt der Tarif konkret?

Bei Ihrem Kind ist eine KIG-2-Fehlstellung diagnostiziert, die Behandlung kostet 4.000 Euro und läuft über vier Jahre.

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei KIG 2 nichts.
  • Der ERGO-Tarif erstattet bis zu 250 Euro pro Versicherungsjahr, über vier Jahre also bis zu 1.000 Euro.
  • Ihr Eigenanteil sinkt von 4.000 auf rund 3.000 Euro.
  • Bei einem Beitrag von 12,70 Euro monatlich zahlen Sie über vier Jahre rund 610 Euro ein.

Ehrliche Einordnung: Der Tarif ist eine Teilentlastung, keine Vollabsicherung. Bei KIG 1 und 2 bleibt der Großteil der Kosten bei Ihnen. Sein eigentlicher Wert liegt bei KIG 3 bis 5, wo er die Mehrkosten für moderne Brackets und Retainer zur Hälfte trägt — und darin, dass Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz vollständig mitversichert sind.

Für angeratene KFO-Behandlungen KIG 3-5
Kieferorthopädie Sofort-Schutz für Kinder
Kieferorthopädie:
100 %
KFO-Mehrkosten:
50 %
  • 75 % KFO-Mehrkosten nach 4 Jahren
  • 250 € Kieferorthopädie ohne Kassenleistung
  • 100 % Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz

Einziger Tarif für laufende und angeratene Kieferorthopädie Behandlungen

12,70 €* mtl.

* Beitrag für ein Alter von 10 Jahren.

Beitrag wird berechnet…

Mit 18 Jahren: Was passiert mit dem Vertrag?

In den meisten Fällen läuft der Vertrag zu denselben Bedingungen weiter. Je nach Anbieter gelten Kindertarife bis zum 18. oder 21. Lebensjahr.

Option 1: Tarif läuft unverändert weiter. Der Kindertarif wird automatisch in einen Erwachsenentarif überführt. Der Beitrag steigt altersgerecht, der Schutz bleibt ohne neue Gesundheitsprüfung bestehen. Das ist der größte Vorteil eines frühen Abschlusses: Alles, was sich bis zum 18. Lebensjahr entwickelt hat, ist abgedeckt.

Option 2: Wechsel in einen passenderen Tarif. Tarife mit starker KFO-Leistung sind für Erwachsene oft teuer, dabei rückt der Bedarf jetzt zu Zahnersatz und Zahnerhalt. Ein Vergleich lohnt sich. Wichtig: Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue Schutz schriftlich bestätigt ist. Sonst riskieren Sie eine Lücke oder neue Ausschlüsse. Hinweise dazu unter Zahnzusatzversicherung wechseln und Zahnzusatzversicherung für Studenten.

Läuft noch eine KFO-Behandlung? In der Regel zahlt die Versicherung bis zum Abschluss der laufenden Behandlung weiter. Wechseln Sie in dieser Phase nicht — ein neuer Vertrag würde die laufende Behandlung ausschließen.

Häufige Fragen von Eltern

Bis zu welchem Alter gilt eine Kinder-Zahnzusatzversicherung?

Je nach Anbieter bis zum 18. oder 21. Lebensjahr. Danach wird der Tarif in der Regel automatisch auf einen Erwachsenentarif umgestellt, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Warum braucht mein Kind eine Zahnversicherung, wenn die Krankenkasse zahlt?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Grundversorgung. Leichte Fehlstellungen der Stufen KIG 1 und 2 werden nicht erstattet. Moderne Zahnspangen und Wahlleistungen sind privat zu zahlen, ebenso Prophylaxe und höherwertige Füllungen.

Gibt es Wartezeiten, bis der Schutz greift?

Viele Tarife sehen drei Monate allgemeine Wartezeit vor, für Kieferorthopädie häufig acht Monate. Es gibt auch Tarife ohne Wartezeit. Bei echten Zahnunfällen entfällt die Wartezeit bei den meisten Anbietern.

Was ist der Unterschied zwischen KIG 1–2 und KIG 3–5?

KIG 1 und 2 sind leichte bis mittlere Fehlstellungen, für die die Krankenkasse nichts zahlt. Ab KIG 3 liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, die Kasse übernimmt die Standardbehandlung. Der Eigenanteil von 20 Prozent wird nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet, die Mehrkosten für Wahlleistungen bleiben bei den Eltern.

Lohnt ein teurer Tarif, wenn mein Kind vielleicht keine Spange braucht?

Auch ohne Zahnspange entstehen Kosten für professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, höherwertige Füllungen und Unfallbehandlungen. Gute Tarife decken diese Fälle ab und amortisieren sich bei regelmäßiger Prophylaxe häufig von selbst.

Kann ich noch abschließen, wenn die Zahnspange schon empfohlen wurde?

Klassische Tarife schließen angeratene Behandlungen aus. Der ERGO KFO-Sofortschutz leistet auch dann noch — bei KIG 1 und 2 begrenzt auf 250 Euro pro Jahr, bei KIG 3 bis 5 mit 50 Prozent der Mehrkosten und ab dem fünften Vertragsjahr mit 75 Prozent.

Wird die Zahnspange rückwirkend erstattet?

Nein. Kein Tarif erstattet Behandlungskosten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind. Beim ERGO-Sofortschutz beginnt die Leistung mit dem Vertragsbeginn, auch wenn die Behandlung schon läuft.

Muss ich für jedes Kind einen eigenen Vertrag abschließen?

Ja. Sammelverträge für Familien sind bei Zahnzusatzversicherungen unüblich. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Kindes — für jüngere Geschwister fällt er deutlich niedriger aus.

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Foto von Konrad Dießl
Aktualisiert:
Diplom-Betriebswirt, Gründer und Geschäftsführer.
Seit 25 Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert.

Quellen

  • § 29 SGB V — Kieferorthopädische Behandlung, Eigenanteil und Rückerstattung
  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur kieferorthopädischen Behandlung (KIG-Einstufung)
  • Robert Koch-Institut, Daten zur kieferorthopädischen Behandlungsprävalenz bei Kindern und Jugendlichen
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Festzuschussverzeichnis
  • Stiftung Warentest, Finanztest 07/2025, Vergleich von Zahnzusatzversicherungen
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, § 55 SGB V, Beschluss vom 10.07.2026