Warum braucht mein Kind eine Zahnzusatzversicherung? In den meisten Familien lautet die Antwort: wegen der Zahnspange. Rund jedes zweite Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung.
Was viele Eltern nicht wissen: Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab einer ausgeprägten Fehlstellung — und auch dann nur die einfachste zweckmäßige Ausführung.
Was die gesetzliche Krankenkasse bei Kieferorthopädie zahlt
Die folgende Tabelle zeigt für jede KIG-Stufe, was die gesetzliche Krankenkasse bei einem Kind unter 18 Jahren übernimmt und welcher Betrag dauerhaft bei den Eltern bleibt. Stand: Juli 2026.
| KIG-Stufe |
Schweregrad der Fehlstellung |
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse |
Eigenanteil während der Behandlung |
Kosten, die dauerhaft bei den Eltern bleiben |
| KIG 1 |
leicht |
keine Leistung |
– |
1.500 – 5.000 € (gesamte Behandlung) |
| KIG 2 |
mittel |
keine Leistung |
– |
1.500 – 5.000 € (gesamte Behandlung) |
| KIG 3 |
ausgeprägt |
Standardbehandlung |
20 % (10 % ab dem zweiten Kind) |
500 – 1.500 € Mehrkosten |
| KIG 4 |
stark |
Standardbehandlung |
20 % (10 % ab dem zweiten Kind) |
800 – 2.500 € Mehrkosten |
| KIG 5 |
sehr stark |
Standardbehandlung |
20 % (10 % ab dem zweiten Kind) |
800 – 3.000 € Mehrkosten |
Der Eigenanteil von 20 Prozent ist gesetzlich in § 29 SGB V geregelt und wird nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet. Die Mehrkosten für Wahlleistungen bleiben dagegen dauerhaft bei den Eltern.
Wie die Einstufung im Einzelnen zustande kommt — nach Bisslage, Platzmangel, Zahnunterzahl und Entwicklungsstörungen —, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie.
Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2): die Krankenkasse zahlt nichts
Wird bei Ihrem Kind eine leichte Fehlstellung der Stufe KIG 1 oder KIG 2 festgestellt, erbringt die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung — weder für die Behandlung noch für die Spange. Die Kasse stuft diese Fälle als überwiegend ästhetisch ein. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip.
Eltern zahlen die gesamten Behandlungskosten selbst. Ohne leistungsstarke Zahnzusatzversicherung entstehen so schnell mehr als 3.000 Euro.
Wichtig für die Einordnung: Auch leichte Fehlstellungen können langfristig Beschwerden verursachen. Kieferorthopäden empfehlen eine Behandlung deshalb häufig auch dann, wenn die Kasse sie nicht als notwendig anerkennt.
Ausgeprägte Fehlstellungen (KIG 3–5): warum trotz Kassenleistung Kosten bleiben
Ab KIG 3 liegt eine medizinische Notwendigkeit vor. Die Kasse übernimmt die Standardbehandlung — allerdings in zwei Schritten, und das überrascht viele Eltern.
Schritt 1: Eigenanteil während der Behandlung. Sie zahlen zunächst 20 Prozent der Kosten selbst. Befinden sich zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, sinkt der Anteil ab dem zweiten Kind auf 10 Prozent. Der Eigenanteil ist als Anreiz gedacht, die Behandlung konsequent durchzuziehen und Kontrolltermine einzuhalten.
Schritt 2: Rückerstattung. Nach Behandlungsende stellt der Kieferorthopäde einen Abschlussbefund aus. Reichen Sie diesen bei der Krankenkasse ein, erhalten Sie den vorgestreckten Eigenanteil zurück.
Wichtig: Die Rückerstattung erfolgt nur bei nachweislich erfolgreichem Abschluss. Wird die Behandlung vorzeitig abgebrochen, ist das Geld verloren.
Was die Kasse nie übernimmt: Die Leistung beschränkt sich immer auf die Standardversorgung nach dem Prinzip ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich — also auf klassische Metallbrackets und Standarddrähte. Modernere, schonendere oder unauffälligere Methoden sind Privatleistung.
Private Mehrleistungen: immer auf Kosten der Eltern
Diese Leistungen zahlen Eltern unabhängig von der KIG-Stufe selbst, mit oder ohne Kassenzuschuss. Die Beträge gelten für eine Behandlung im Kindes- und Jugendalter, Stand Juli 2026.
| Private Mehrleistung |
Kosten für Eltern |
| Durchsichtige oder Keramik-Brackets |
500 – 2.500 € |
| Selbstligierende Brackets (Speed-Brackets) |
500 – 1.500 € |
| Unsichtbare Zahnspange, Aligner-Schienen |
2.500 – 6.000 € |
| Lingualtechnik, innenliegende feste Spange |
6.500 – 9.000 € |
| Retainer zur Stabilisierung, pro Stück |
300 – 750 € |
| Kieferorthopädische Funktionsanalyse |
200 – 500 € |
| Digitale 3D-Abformung statt Abdruck |
100 – 300 € |
Eine Übersicht aller Spangenarten mit Vor- und Nachteilen finden Sie auf unserer Seite zur Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen.