Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss

Verdoppelung des Gesetzlichen Festuschusses
- Keine Gesundheitsprüfung
- Verdoppelung Festzuschuss
- keine Zahnbehandlung
- keine Zahnreinigung
- Keine Wartezeiten
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Tarif-Information
Mit der Zahnzusatzversicherung 560 bietet der Münchener Verein nicht viel mehr als eine günstige Basisabsicherung. Der Zahntarif verdoppelt den gesetzlichen Festzuschuss bei Leistungen im Bereich Zahnersatz. Für Kronen, Implantate, Verblendungen und Co. erhalten Sie also entsprechend eine Erstattung in Höhe des gesetzlich festgelegten Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Gut an dem Tarif ist, dass er keine Wartezeiten bis zur ersten Behandlung (die erstattet wird) hat. Die Leistungsstaffel (zum Beispiel 350 EUR im ersten Jahr) sind aber so gering, dass das Argument mit der geringen Wartezeit sich von selbst wieder aufhebt. Rechnen Sie einfach als selbst: mit nur einem Implantat im ersten Jahr ist ihre Summenbegrenzung bereist aufgezehrt. Wir raten hier eher zu einer vernünftigen Zahnzusatzversicherung, die auch Zahnbehandlungen abdeckt und mehr leistet. Der Münchner Verein bietet hier ebenfalls gute Alternativen.
Ausnahme: Sie wollen das Unfallrisiko absichern. Hier bietet der Münchener Verein mit diesem Tarif einen guten Schutz, den die Summenbegrenzung entfällt bei unfallbedingten Behandlungen. Und dann ist der Monatsbeitrag schnell als günstiger Basisschutz zu verstehen. Wer also risikoreiche Sportarten macht, spezielle junge Leute (wegen des absolut geringen Beitrages), sollte sich die Zahnzusatzversicherung Münchner Verein 560 mal genauer ansehen.
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 4 Jahren bis zu 2.200 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
350 € in den ersten 12 Monaten
350 € im 13. - 24. Monat
750 € im 25. - 36. Monat
750 € im 37. - 48. Monat
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 2,00 €
21-65 Jahre 11,50 €
ab 66 Jahre 12,50 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern