Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss

Verdoppelung des Gesetzlichen Festuschusses
- Keine Gesundheitsprüfung
- Verdoppelung Festzuschuss
- keine Zahnbehandlung
- keine Zahnreinigung
- Keine Wartezeiten
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Tarif-Information
Mit der Zahnzusatzversicherung 560 bietet der Münchener Verein nicht viel mehr als eine günstige Basisabsicherung. Der Zahntarif verdoppelt den gesetzlichen Festzuschuss bei Leistungen im Bereich Zahnersatz. Für Kronen, Implantate, Verblendungen und Co. erhalten Sie also entsprechend eine Erstattung in Höhe des gesetzlich festgelegten Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Gut an dem Tarif ist, dass er keine Wartezeiten bis zur ersten Behandlung (die erstattet wird) hat. Die Leistungsstaffel (zum Beispiel 350 EUR im ersten Jahr) sind aber so gering, dass das Argument mit der geringen Wartezeit sich von selbst wieder aufhebt. Rechnen Sie einfach als selbst: mit nur einem Implantat im ersten Jahr ist ihre Summenbegrenzung bereist aufgezehrt. Wir raten hier eher zu einer vernünftigen Zahnzusatzversicherung, die auch Zahnbehandlungen abdeckt und mehr leistet. Der Münchner Verein bietet hier ebenfalls gute Alternativen.
Ausnahme: Sie wollen das Unfallrisiko absichern. Hier bietet der Münchener Verein mit diesem Tarif einen guten Schutz, den die Summenbegrenzung entfällt bei unfallbedingten Behandlungen. Und dann ist der Monatsbeitrag schnell als günstiger Basisschutz zu verstehen. Wer also risikoreiche Sportarten macht, spezielle junge Leute (wegen des absolut geringen Beitrages), sollte sich die Zahnzusatzversicherung Münchner Verein 560 mal genauer ansehen.
Leistung Zahnbehandlung
Keine Erstattung
Keine Erstattung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
keine Leistung
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Keine Leistung
Keine Erstattung
Leistung Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses - Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse
Erhalten Sie z.B. von Ihrer Krankenkasse 163 € als Festzuschuss für eine Krone, so erstattet dieser Tarif ebenfalls 163 €.
Unter Anrechnung der Leistung der GKV und eventueller weiterer Kostenträger ist die Erstattung auf 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen begrenzt.
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
Nein
Leistung Allgemein
Ja, erstattet werden maximal
350 € im 1. Jahr
350 € im 2. Jahr
750 € im 3. Jahr
750 € im 4. Jahr
Ab dem 5. Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.
Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
Vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2000 EUR
überschreiten werden, können Sie in Textform Auskunft über den Umfang des
Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen.
Nein, keine Erstattung.
Die Mindestvertragsdauer beläuft sich auf zwei Jahre.
Nein,
es handelt sich um einen reinen Risikotarif, der ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurde. Die Beiträge entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 2,00 €
21-65 Jahre 11,50 €
ab 66 Jahre 12,50 €
Vertrag verzichtet auf Wartezeiten.
Für angeratene und laufende Behandlungen, sowie für bei Antragsabschluss fehlende Zähne besteht kein Versicherungsschutz.