HUK24 ZZ (Stand 09-2019)

Der Tarif wurde nur bis zum 30.09.2019 angeboten
- 30% Zahnersatz
- keine Leistung für prof. Zahnreinigung
- keine Leistung für Kunststofffüllungen
- keine Leistung für Zahnbehandlungen
- Leistungsbeschreibung Stand 09-2019
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Ja, Leistungsbegrenzungen sind vorhanden.
Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und maximal 6 Implantate im Oberkiefer erstattet.
Ja, wird unter folgenden Voraussetzungen erstattet.
Für funktionsanalytische Leistungen wird erstattet, wenn sie im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme von mehr als 6 Zähnen pro Kiefer medizinisch notwendig ist.
Leistungen und Einschränkungen
Maximal 1.000 Euro jährlich Erstattung für Zahnersatz und Inlays
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der HUK24 ZZ (Stand 09-2019) Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 1,07 €
ab 21 Jahre 7,65 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Leistungseinschränkungen für Inlays.
Für Inlays besteht eine Anfängliche Wartezeit von 3 Monate.
Maximale Erstattungen für Zahntechnische Leistungen (Labor-Leistungen).
Erhöhung der Erstattung um 5 Prozent bei Inanspruchnahme von Huk-Coburg Gesundheitspartnern.
Zusammen mit der GKV werden maximal 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen, wenn Kronen, Brücken, Prothesen sowie
deren Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung (z.B. Metallkronen, herausnehmbare Prothesen) durchgeführt werden.