ERGO Versicherungen ZEF+ZBB

ERGO ZEF Festzuschuss verdoppler + Zahnbehandlungs-Baustein
- 60 Euro für professionelle Zahnreinigung
- 100% für Kunststofffüllungen und Inlays
- Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses
- Höhere Leistungen mit geführtem Bonusheft
- 4 Facher Festzuschuss bei Härtefallregelung
- Keine Wurzel- und Parodontosebehandlungen
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Die Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses aus dem Tarif ERGO ZEF abgegolten.
Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB ebenfalls 1.000 Euro.
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Kunststofffüllungen, Knirschschienen, Inlays und Zahnreinigungen gelten folgende Begrenzungen:
250 € in den ersten 12 Monaten
500 € in den ersten 24 Monaten
750 € in den ersten 36 Monaten
1.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ERGO Versicherungen ZEF+ZBB Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Der Tarif ERGO ZEF kann nach 24 Monaten, zum Ende jeden Kalendermonats gekündigt werden.
- Für den Zahnbehandlung Bausteine ERGO ZBB gibt es keineMindestlaufzeit. Der Vertrag kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,50 €
21-30 Jahre 10,10 €
31-40 Jahre 12,20 €
41-60 Jahre 17,50 €
ab 61 Jahre 18,80 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Bei Abschluss erhalten Sie einen Amazonguschein im Wert von 15 Euro.
*Sie erhalten den Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei ERGO einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt. ERGO behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. ERGO behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z.B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.