Die Zahnzusatztarife wurden anhand klarer Leistungsvorgaben getestet. Für jede Versorgungsvarianten für Zahnersatz wurde detailliert ermittelt, wie stark ein Zahntarif entlastet.
Im Testverfahren spielten alle drei Bonusstufen der gesetzlichen Kassen eine Rolle. Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, erhält von der Krankenkasse einen höheren Zuschuss und zahlt weniger Eigenanteil.
Regelversorgung (gewichtet mit 10 %)
Die gesetzliche Regelversorgung entspricht dem diagnoseabhängigen Festzuschuss der Krankenkasse von 100 Prozent. Die Regelversorgung z.B. für einen zu überkronenden Zahn im nicht sichtbaren Bereich ist eine Metallkrone aus einer nicht Edelmetalllegierung (NEM). Gesamtkosten: 382 Euro. Abzüglich einem Kassenzuschuss von 286 Euro (berechnet mit 75 Prozent bei 10-jähriger Vorsorge) verbleibt ein Eigenanteil von 96 Euro. Entscheidend für die Bewertung einer Zusatzversicherung ist laut Test nicht nur, wie hoch der Erstattungssatz ist, sondern wie die Kassenleistung angerechnet wird und ob es eine Obergrenze für die Gesamtleistung gibt.
Privatversorgung, ohne Inlays und Implantate (gewichtet mit 40 %)
Der Rechnungsbetrag einer Versorgung mit privatzahnärztlichen Gebührenanteilen ist doppelt so hoch wie der Rechnungsbetrag der Regelversorgung. Bei einer Privatversorgung in Form einer vollverblendeten Keramikkrone im nicht sichtbaren Bereich verdoppeln sich die Gesamtkosten auf 764 Euro. Da der Kassenzuschuss von 286 Euro gleichbleibt, beträgt der Eigenanteil hier 478 Euro.
Der Rechnungsbetrag verteilt sich im Modell von Stiftung Warentest je zur Hälfte auf Zahnarzthonorar und Material- und Laborkosten. 93 Prozent des Zahnarzthonorars sind mit dem 2,7-fachen Satz der für Privatabrechnung gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet, der Rest wird nach BEMA abgerechnet. Für die Bewertung berücksichtigte Stiftung Warentest, ob die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz erfolgt. Bei privater Versorgung ist entscheidend, dass der Tarif auch höhere Zahnarztgebühren abdeckt.
Inlayversorgung (gewichtet mit 10%)
Die Inlaykosten wurden im aktuellen Test mit 852 Euro angesetzt. Dies verteilt sich zu gleichen Teilen auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten. Das Zahnarzthonorar ist im Modell mit dem 3,0-fachen GOZ-Satz berechnet. Für ein Inlay zahlt die Kasse keinen Festzuschuss, sondern nur 60 Euro. Das ist so viel, wie sie für die Füllung zahlen würde. Der Patient muss somit 792 Euro selbst tragen.
Für die Bewertung waren u.a. wichtig:
- Erstattung der Zahnarzthonorare mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz?
- Gibt es Höchstbeträge pro Inlay und für alle Inlays im Kalenderjahr?
- Laut Stiftung Warentest sollten bei einem guten Tarif alle fünf Jahre mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Inlay im Jahr.
Implantat Versorgung (gewichtet mit 30%)
Ein Implantat mit Knochenaufbau kann schnell sehr teuer werden. Im Modellfall beliefen sich die Gesamtkosten für ein Einzelzahnimplantat mit Knochenaufbau auf 4.847 Euro. Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zu 50 Prozent mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet, der Rest mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- 1 563,16 Euro für einen Knochenaufbau (ausschließlich Zahnarzthonorar),
- 1 017,87 Euro für implantologische Leistungen,
- 1 054,22 Euro für Materialkosten und
- 1 211,75 Euro für den Zahnersatz auf dem Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion (davon sind wiederum die Hälfte Material- und Laborkosten).
Nach Abzug des Kassenzuschusses von 662 Euro bleibt im Modell in Eigenanteil von 4.185 Euro.
Für die Bewertung der Tarife im Test war u.a. wichtig:
- Erstattung der Zahnarzthonorare mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz.
- Kostenerstattung für den Knochenaufbau, der häufig notwendig ist.
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion).
- Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für alle Implantate im Kalenderjahr.
- Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit.
- Begrenzung der Anzahl der Implantate für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn?
Die Forderung für Zahnzusatztarife mit guten Implantat-Leistungen: Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden