Veneers sind in der Regel keine Kassenleistung – Welche Möglichkeiten gibt es für Patienten, die sich dies leisten möchten?
Naja, man muss ja differenzieren. Wenn es wirklich kosmetische Leistungen im Sinne einer Zahnverschönerung sind, dann ist den meisten Patienten bewusst, dass sie Veneers selbst bezahlen müssen. Die reine Veneer-Schale – die ja mehr unter Kosmetik läuft – wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt.
Wenn es funktionell und somit medizinisch begründete Veneers sind, wird die Planung bei der Krankenkasse eingereicht. Bei abgekauten Zähnen beispielsweise, ist es ja tendenziell schon eine Teilkrone. Kronen und Teilkronen werden von der gesetzlichen Kasse bezuschusst, deshalb unterstützen wir in diesem Fall den Patienten, den Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten.
Aber die gesetzliche Kasse bezahlt – wenn überhaupt – nur einen kleineren Anteil. Das heißt, der größte Teil der Kosten bleibt beim Patienten. Hier würde dann eine passende Zahnzusatzversicherung greifen. Wenn also ein Patient mit abgeknirschten Zähnen für sich die Notwendigkeit für Veneers erkannt hat und diese medizinisch indiziert sind, bekommt er den Anteil, den die gesetzliche Kasse nicht bezahlt, von seiner Zusatzversicherung.