Münchener Verein ZahnGesundheit 85

Volle Leistung nur mit 10 Jahre geführtem Bonusheft
- 100% Zahnbehandlung
- 90% Zahnersatz, Implantate
- 90% Brücken, Kronen, Inlays
- 2 mal 85 Euro prof. Zahnreinigung jährlich
- Bis zu 5.000 EUR Erstattung in 4 Jahren
Münchener Verein ZahnGesundheit 85 Tarif-Information
Der neu Tarif ZahnGesundheit 85 vom Münchener Verein ist eine sehr gute Zahnzusatzversicherung mit umfassenden Leistungen. Das Angebot bietet Versicherten einzigartige Highlights wie die Erstattung für Lumineers. Lumineers sind hauchdünne Keramikverblendschalen die zu dem Veneers gehören. Der Münchener Verein hat die Lumineers erstmalig in den Versicherungsbedingungen einer Zahnzusatzversicherung aufgenommen.
Die Münchener Verein ZahnGesundheit 85 Zahnzusatzversicherung, erhöht die Zahnersatz Leistungen um 5 Prozent, wenn das Bonusheft für mindesten 10 Jahre durchgängig geführt ist. Dies trifft für folgende Behandlungen zu: Inlays, Onlays, Teilkronen, Kronen, Brücken und Implantate inklusive notwendiger Zusatzleistungen wie Knochenaufbau oder eine Funktionsanalyse. Für die professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlungen mit Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse oder der freien Heilfürsorge werden in der Regel keine Zuzahlungen nötig. Zu diesen Behandlungen gehören, Kunstofffüllungen, Wurzel- oder Parodontose Behandlungen. Werden keine Vorleistungen erbracht, werden immerhin 85 Prozent der anfallenden Kosten von der Zahnversicherung getragen.
Zahnbehandlung
85% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
85% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein ZahnGesundheit 85 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-5 Jahre 1,10 €
6-15 Jahre 3,00 €
16-25 Jahre 9,90 €
26-35 Jahre 17,90 €
36-40 Jahre 20,90 €
41-45 Jahre 25,90 €
46-50 Jahre 27,90 €
51-55 Jahre 32,90 €
56-60 Jahre 42,90 €
ab 61 Jahre 50,90 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Abschluss der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ZahnGesundheit 85 erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
- Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85 vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 80 Prozent.
- Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesn werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.