80% Erstattung (mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Keramische Verblendungen bei Zahnersatzmaßnahmen werden bis zum 6. Zahn
erstattet. Für die letzten Backenzähne (7. Zahn) und Weisheitszähnen (8. Zahn)
wird eine Verblendung nicht erstattet.
Veneers
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den
Versicherungsbedingungen enthalten.
Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
75% Erstattung, maximal 75 Euro pro Jahr auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie
Keine Leistung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für Kinder
Keine Erstattung.
Mehrkosten Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Mini-Brackets
Keramik-Brackets
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
40% Erstattung, maximal 2.500 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen
Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit
Leistungen und Einschränkungen
Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr 1.800 € im 1. - 2. Kalenderjahr 2.700 € im 1. - 3. Kalenderjahr 3.600 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01.
oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht
werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme
im Vorhinein abzuklären.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe
erreicht wird, wie folgt angepasst:
0-5 Jahre 1,00 € 6-15 Jahre 2,50 € 16-25 Jahre 7,90 € 26-35 Jahre 12,90 € 36-40 Jahre 16,90 € 41-50 Jahre 18,90 € 51-55 Jahre 24,90 € 56-60 Jahre 27,90 € ab 61 Jahre 35,90 €
Antrag und Abschluss
Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Vorteil beim Versicherungswechsel
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Abschluss der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ZahnGesundheit 75 erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 75 vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 70 Prozent.
Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesn werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.
Annahmerichtlinien
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Komfort
Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure
Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten
100,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Komfort
-75,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
25,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten
200,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
149,00 €
Komfort
-149,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Zahnbrücke aus Keramik
Brücke Kosten
Gesamtkosten
1.800,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.191,00 €
Komfort
-831,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
360,00 €
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen
zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden.
Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die
Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien
ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den
Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine
Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz.
Die Komfort Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 831 €,
wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 360 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-51,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
649,00 €
Komfort
-509,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
140,00 €
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark
beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr
repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik,
verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim
Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und
Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 509 € von der Komfort Zahnzusatzversicherung
erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 140 € bezahlen.
Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten
3.500,00 €
Krankenkassenleistung
-609,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
2.891,00 €
Komfort
-2.191,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein
Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine
Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz
wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat
für 3.500 € ersetzt.
Die Komfort Zahnzusatzversicherung
übernimmt 2.191 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 700 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
-302,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
398,00 €
Komfort
-258,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
140,00 €
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum
Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn
gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute
Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren
angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 258 € von der Komfort Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht
somit 140 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten
1.000,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Komfort
-750,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
250,00 €
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den
Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder
Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro
Zusatzkosten. Der Tarif Komfort übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die
sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung)
muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro
Behandlung. Die Komfort Zahnzusatzversicherung erstattet 750 € und der Patienten-Anteil liegt bei 250 €.
Parodontosebehandlung
Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten
700,00 €
Krankenkassenleistung
0,00 €
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Komfort
-525,00 €
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung
175,00 €
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird
die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für
Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma,
Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese
betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Komfort erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig
vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel
belaufen sich auf 700 €. Davon werden 525 € von der Komfort Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt
bei 175 €.
Der Tarif erbringt unterschiedliche Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Professionelle Zahnreinigungen werden zweimal pro Jahr mit bis zu 75 Euro erstattet Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten von modernen Komposit-, und Kunststofffüllungen zu 100 Prozent übernommen. Die Erstattung von Wurzelbehandlungen ist an eine Kassenleistung gebunden. Was bedeutet, dass die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung mit Kassenleistung zu 100 Prozent übernommen und ohne Zuzahlung der Krankenkasse auf 75 Prozent reduziert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn der Zahn als erhaltenswürdig eingestuft wird und es sich um die erste Wurzelbehandlung an dem Zahn handelt. Für Parodontosebehandlungen werden 100 Prozent mit einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Zähne-Knirscher erhalten bis zu 500 Euro für Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen erstattet. Diese dienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen beim Zähneknirschen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Zahnersatz
Der Tarif erbringt 75-80 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersetzen von eigenen Zähnen. Nur wer sein Bonusheft 10 Jahre oder länger geführt hat, erhält die vollen 80 Prozent für Zahnersatz. Der Leistungsumfang für Implantate beinhaltet auch notwendige Zusatzbehandlungen wie zum Beispiel einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden kann. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Kieferorthopädie
Kinder und Jugendliche erhalten keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen eine Leistung. Wird bei einem Erwachsen durch einen Unfall eine KFO Behandlung notwendig, werden 40 Prozent der Kosten bis maximal 2.500 Euro erstattet. Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.
Besonderheiten
Folgendes Merkmal unterscheidet den Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 75 von den meisten anderen Zahntarifen:
Wer von einer anderen Zahnzusatzversicherung zum Münchener Verein wechselt, kann sich die Vorversicherungszeit anrechnen lassen. Das bedeutet, dass die anfängliche Summenbegrenzung durch den alten Zahntarif angerechnet wird. Dafür muss die Zahnersatzleistung des Vorversicherers mindestens 70 Prozent betragen und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten bestanden haben. Des Weiteren ist ein zeitlich nahtloser Übergang beim Versicherungswechsel notwendig. Die Begrenzung der Versicherungsleistung reduziert sich um die Laufzeit der alten Zahnversicherung. Im Idealfall entfällt die Summenbegrenzung vollständig.