Carta Mensch Z1 20

Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse

20 Prozent Zahnersatzleistung für privat- und gesetzlich Versicherte

  • 20% für Zahnersatz
  • 20% für Inlays, Kronen, Brücken
  • 20% für Implantate inkl. Zusatzleistungen
  • Abschluss ohne Gesundheitsfragen
  • Vorerkrankungen gelten nach 3 Jahren als mitversichert

Carta Mensch Z1 20 – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

20% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Leistungsbegrenzung für Implantate

Grundsätzlich besteht keine Leistungsbegrenzung für Implantate. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung am Ersatz fehlender Zähne beteiligt.

Knochenaufbaumaßnahmen

Ja, werden erstattet. Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den folgenden Zahnersatzkosten beteiligt. 

Brücken, Prothesen Weitere Informationen

20% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen

20% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Inlays, Onlays Weitere Informationen

20% Erstattung vom Rechnungsbetrag

  • Voraussetzung ist, dass Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung eine Vorleistung erbringt.
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen

Grundsätzlich besteht keine Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen.

Voraussetzung ist lediglich, dass sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den Zahnersatzkosten beteiligt und eine medizinische Notwendigkeit besteht. 

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen

Beteiligt sich Ihre gesetzliche- oder private Krankenversicherung an den Zahnersatzkosten, werden auch funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen erstattet. 

Wartezeit für Zahnersatz
9 Monate

Zusatzleistungen

DROS®-Schienentherapie

Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

Keine Erstattung.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 5 Jahren bis zu 4.000 € . Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:

800 € im 1. Kalenderjahr
800 € im 2. Kalenderjahr
800 € im 3. Kalenderjahr
800 € im 4. Kalenderjahr
800 € im 5. Kalenderjahr

Ab dem 6. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist ohne Kassenleistung (GKV) gerechnet, den Festzuschuss der GKV erhalten Sie zusätzlich.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
1 Kalenderjahr
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird, wie folgt angepasst:

0-17 Jahre 6,00 €
ab 18 Jahre 18,00 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Besonderheiten

Besonderheiten

Voraussetzung einer Leistung ist, dass die private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung für die gleiche Zahnersatzleistung einen Teil des Rechnungsbetrages erstattet hat. Zusammen mit diesen Vorleistungen werden nicht mehr als 100 % erstattet.

WICHTIG: 

  • Werden die Leistungen für Zahnersatz von Ihrer Haupt-Krankenversicherung (PKV/GKV) abgelehnt, besteht auch kein Leistungsanspruch gegenüber der Carta Mensch Unterstützungskasse. 
  • Da es sich um keine Versicherung sondern um eine Unterstützungskasse handelt, kann auch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen eingeräumt werden und auch nicht aus wiederholten Leistungen hergeleitet werden. Die Unterstützungskasse wird jedoch auf Gleichbehandlung aller Mitglieder achten und bei Ihrer konkreten Leistungsentscheidung Leistungsentscheidung Billigkeitsgesichtspunkte beachten.
  • Für Erkrankungen, die bei Teilnahmebeginn bestanden bzw. in den letzten 5 Jahren davor behandelt wurden, sowie deren Folgen erfolgt erst nach Ablauf von drei Jahren für dann erforderliche Behandlungen eine Leistung. Dies gilt auch für bei Vertragsbeginn fehlenden Zähne, die grundsätzlich als mitversichert gelten. Der Ersatz von fehlenden Zähnen wird somit ab dem 4. Jahr bezuschusst. 
  • Es wird empfohlen, Erstattungen gesammelt einzureichen. Erstattungen für die Behandlungen eines Jahres können nur bis Juni des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Carta Mensch Z1 200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Carta Mensch Z1 200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
148,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Carta Mensch Z1 20-360,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
806,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 360 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 806 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Carta Mensch Z1 20-140,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
508,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 140 € von der Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 508 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Carta Mensch Z1 20-700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
2.166,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung übernimmt 700 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.166 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Carta Mensch Z1 20-140,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
286,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 140 € von der Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 286 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Carta Mensch Z1 200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Carta Mensch Z1 20 übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Carta Mensch Z1 200,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Carta Mensch Z1 20 erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Carta Mensch Z1 20 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.