Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eltern fragen sich: Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll? Was passiert wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird und wer kommt dann für die Behandlungskosten auf? Denn fast jedes zweite Kind in Deutschland unterzieht sich einer Behandlung beim Kieferorthopäden um das Gebiss im Wachstum mit einer Zahnspange zu korrigieren.
Eltern von Kindern mit einer Zahnzusatzversicherung haben gut lachen, wenn die gewünschten kieferorthopädischen Leistungen mit versichert sind.
Ja, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder können wir nur empfehlen!
Inhaltsverzeichnis - Zahnzusatzversicherung für Kinder
- Welche Kriterien sind für Kieferorthopädie Tarife zu beachten
- Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder finden
- Zahnzusatzversicherung für Kinder frühzeitig abschließen
- Welche Zahnzusatzversicherungen für Kinder?
- Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
- Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Kieferorthopädie?
- Wann leistet die Krankenkasse nicht?
- Bei schon angeratener Behandlung hilft der Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder
- Unser Fazit zu einer Kinder Zahnzusatzversicherung
Welche Kriterien sind für Kieferorthopädie Tarife zu beachten
Zu erwartender Schweregrad der KFO Behandlung
- Der Grad der Zahnfehlstellung wird in KIG 1-5 (kieferorthopädische Indikationsgruppe) eingestuft. Je höher die Zahl desto schwerer ist Fehlstellung der Zähne. Die gesetzlichen Kassen leisten ab KIG 3-5.
- Zahnfehlstellungen können auch vererbt werden! Sind Zahnfehlstellungen oder kieferorthopädische Erkrankungen in der Familie bekannt, ist das ein Anhaltspunkt zum frühzeitigen Einschätzen einer möglichen KFO-Behandlung.
Altersbegrenzung für Kieferorthopädische Leistung
- Die meisten KFO–Tarife leisten abhängig vom Alter des Behandlungsbeginns. Gute Tarife treten für Behandlungskosten bis zum 21. Lebensjahr ein.
- WICHTIG: Das Alter in dem die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) diagnostizierten wurde spielt dabei keine Rolle. Es geht um den Start der Behandlung oder bis zu welchem Alter Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung erbracht werden.
Kieferorthopädische Behandlung ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- KIG 1-2 sind eine reine Privatleistung, wofür die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungen erbringen. Die entstehenden Kosten können größtenteils durch eine Zahnversicherung abgedeckt werden.
Erstattung der Mehrkosten von kieferorthopädischen Wahlleistungen
- Folgende Mehrkosten für kieferorthopädische Wahlleistungen, können bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit Kassenleistungen (KIG 3-5) anfallen. In welchem Umfang diese Leistungen bei der Behandlung wichtig werden, erläutert Ihnen der Kieferorthopäde.
- Wichtig für Sie: Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder, könnten diese Mehrleistungen von der Versicherung übernommen werden. Sie sichern sich damit eine hochwertigere Behandlung.
Diese Wahlleistungen sind:
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Speed-Brackets (Miniatur-Brackets)
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistung für Nichtanlage der bleiben Zähne
- Wenn Kinder einen Milchzahn verlieren, wird dieser durch einen zweiten bleibenden Zahn ersetzt. Es kommt immer wieder vor, dass bei Kindern bleibende Zähne nicht angelegt sind und dadurch dauerhaft eine Lücke entsteht.
- In dem Fall bleiben nur noch zwei Möglichkeiten: Einem Platzhalter der die Zahnlücke offen hält und später durch ein Implantat ersetzt wird. Bei einer günstigen Position kann die Lücke durch eine KFO Behandlung geschlossen werden, wobei der Weisheitszahn den letzten Backenzahn ersetzt.
Leistung für Zahnersatz (z.B. Implantat, Brücken, Kronen, Inlay und Onlays)
- Kinder benötigen öfter Zahnersatzmaßnahmen. Die Gründe dafür können Stürze, Unfälle oder auch einfach mangelnden Pflege sein. Grundsätzlich ist es empfehlenswert darauf zu achten, dass für Zahnersatz bei Kindern geleistet wird.
Leistung für Zahnbehandlung (z.B. professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Parodontitis, Wurzelbehandlungen)
- Gerade für Kinder ist eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll, es handelt sich um eine schmerz-, und angstfreie Behandlung beim Zahnarzt. Im Anschluss an die Zahnreinigung kann noch eine Fissuren Versiegelung durchgeführt werden. Dadurch werden die Zähne der Kinder vor Karies- und Bakteriellen Befall geschützt.
- Sollte doch einmal gebohrt werden müssen, leisten diese Tarife auch für mögliche Zusatzkosten von Kunststofffüllungen. Da Kinder gerne süße Getränke und Lebensmittel zu sich nehme und gerne mal das Putzen vergessen, macht es Sinn diese Leistungen einzuschließen.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Kinder finden
Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung immer frühzeitig ab und zwar bevor eine Kieferfehlstellung festgestellt wird. Sie können sonst keine Leistungen von der Versicherung erwarten.
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Zahnzusatzversicherung für Kinder frühzeitig abschließen
Wer ganz sicher gehen will, versichert seine Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Der Grund: Ab dem dritten Lebensjahr ist das Milchzahngebiss vollständig vorhanden und es kann die ersten Anzeichen für einen Behandlungsbedarf geben.
Natürlich ist es danach noch nicht zu spät für den Abschluss einer Zahnversicherung. Wer für seine Kinder die kieferorthopädische Behandlungen mitversichern will, muss darauf achten, dass vor Vertragsabschluss noch keine KFO Behandlung angeraten wurde. Denn dann ist es leider zu spät und es gibt keine Möglichkeit rückwirkend für Kieferorthopädie zu versichern.
Aber auch jetzt haben Sie noch die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung Kinder abzuschließen. Sie können jetzt noch, Prophylaxe, Fissurenversiegelung, Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen und nicht angelegte Zähne versichern. Die Tarif Kosten sind im Vergleich zu KFO-Tarifen extrem günstig und können mit Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen und Sehhilfen kombiniert werden.
Moderne Zahnzusatzversicherungen für KFO erstatten zwischen 80 und 100% auch wenn die gesetzliche Kasse nichts zahlt. Eine spätere angeratene Behandlung mit einer Zahnspange, stellt dann kein Problem dar.
Eine weitere, wirklich Karies vorbeugende Behandlung ist eine Fissurenversiegelung der 8 Prämolaren, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt wird. Diese Versiegelung der Zähne kostet aber bis zu 300 Euro.
Mit einer guten Zahnzusatzversicherung bekommen Sie diese Behandlung bis zu 100 % erstattet. Alleine diese Behandlung spielt Ihnen die Versicherungskosten von 1-2 Jahren ein. Empfohlene Tarife für solche Versicherungen sind die Signal Iduna – ZahnTOPpur, die Allianz DentalBest und die UKV/BBKK ZahnPrivat Premium.
Welche Zahnzusatzversicherungen für Kinder?
Zahnzusatzversicherung | KIG 1-2 | KIG 3-5 | Mehrkosten | Beitrag |
Signal Iduna – ZahnTOPpur | 90% unbegrenzt | 90% unbegrenzt | 4 von 10 | 9,90 Euro |
Allianz DentalBest (DB02) | 90% max 3.000 € | 90% max 3.000 € | 5 von 10 | 15,56 Euro |
UKV/BBKK ZahnPrivat Premium | 90% max 3.600 € | 90% max 3.600 € | 10 von 10 | 19,79 Euro |
ARAG Dent100 | 90% unbegrenzt | 90% max 2.000 € | 9 von 10 | 20,29 Euro |
Inter QualiMedZ Z90+ZPro | 80% unbegrenzt | 80% max 1.000 € | 10 von 10 | 12,01 Euro |
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung ist gerade für junge Menschen sinnvoll! Hier einige Beispiele:
- Es existieren keine Vorerkrankungen und Zahnschäden, welche bei Abschluss anzugeben wären. Damit können sehr leistungsstarke Zahntarife abgeschlossen werden, die im Kindesalter noch sehr günstig sind.
- Kinder brauchen oftmals kieferorthopädische Leistungen wie Zahnspangen, Retainer oder gar kieferchirurgische Operationen. Je nach Grad der ausgeprägten Fehlstellung leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht oder nur mit Standardleistungen. Eine Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren kann die Kosten für Kieferorthopädie abfedern.
- Kinder putzen ihre Zähne nicht immer sorgfältig. Eine professionelle Zahnreinigung hilft dabei Schäden durch Karies und Zahnfleischentzündungen wirkungsvoll zu verhindern. Zudem schärft es bei den Kindern das Bewusstsein, wie wichtig saubere Zähne sind.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Kieferorthopädie?
Häufig zeigt sich bei Kindern im Alter zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr, ob eine Zahnspange und somit eine kieferorthopädische Maßnahme notwendig wird. Die gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen einen Teil der Kosten für die Stufen KFO KIG 3-5, in der Regel reicht die Leistung hier aber nicht aus.
In immer mehr Fällen wird für kieferorthopädische Maßnahmen (KIG Stufe 1-2) überhaupt keine Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Ein Teil der Behandlungskosten wird nur dann übernommen, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- KIG 3: Ist eine ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischer Sicht notwendig.
- KIG 4: Ist eine stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischer Sicht zwingend notwendig.
- KIG 5: Ist eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung ist aus medizinischer Sicht unbedingt durchzuführen.
Beginn der Behandlung
Damit die Behandlung in den Bereich der Kassenleistung fällt, muss diese im Kindesalter, spätestens aber vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden. Für Erwachsene erbringt die Krankenkasse keine Leistung, auch dann nicht wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt.
Medizinische Notwendigkeit
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Kindern und unter 18-Jährigen nur, wenn es sich um erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen handelt, die das Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen behindern. Die Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit erfolgt in fünf „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, kurz KIG genannt. Nur für einen Befund der KIG 3 bis 5 übernehmen die Kassen die Kosten, für KFO KIG 1-2 erbringt die Krankenkasse keine Leistung.
Kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen – Geld zurück
Übernimmt die Krankenkasse eine Behandlung, werden im ersten Schritt zunächst nur 80 % der Rechnung übernommen. Die ausstehenden 20 % der Rechnung müssen von den Eltern zunächst selbst bezahlt werden. Werden in einer Familie mehrere Kinder gleichzeitig kieferorthopädisch behandelt, fällt diese Eigenbeteiligung für alle angefallenen Kosten der Kieferorthopädie von 20 % auf 10 %.
Diese Eigenbeteiligung, in der Regel in Höhe von 20 % ist aber nicht verloren. Vielmehr wird dieser Betrag erst nachträglich von der Krankenkasse übernommen. Der Zahnarzt muss dafür schriftlich bestätigen, dass die KFO Behandlung erfolgreich beendet wurde. Die Krankenkasse möchte damit erreichen das die Behandlung nicht zwischendurch abgebrochen wird. Im Fall, dass die Behandlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, müssen die inzwischen aufgelaufenen 20 % der Behandlungskosten selbst getragen werden.
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Wann leistet die Krankenkasse nicht?
Es gibt insgesamt 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen, auch kurz KIG – Stufen genannt. Wie wir bereits kennen gelernt haben, leistet die Kasse bei Patienten bis 18 Jahre für die schwerwiegenden Fehlstellungen (KFO KIG 3-5), was im Gegenzug bedeutet, dass für (laut Definition der gesetzlichen Krankenkasse „leichte“ Fehlstellungen) KFO KIG 1-2 keinerlei Leistungen erbracht werden.
- KIG 1: Eine Zahnfehlstellung liegt vor. Die Kosten für die Korrektur sind selbst zu tragen oder können durch eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder abgesichert werden. Achtung: rein kosmetische Zahn Korrekturen ohne medizinischen Vorteil werden von keiner „Kranken/Zahnzusatzversicherung“ übernommen.
- KIG 2: Ist eine gut sichtbare Zahnfehlstellung, die eine Korrektur medizinischer Sicht erforderlich macht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten zur Behandlung nicht. Für Kinder mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten bis zu 100% von Versicherung bezahlt.
Dies ist darin begründet, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Fehlstellungen der Stufe 1 und 2, keine Bedürftigkeit oder medizinische Notwendig für eine Behandlung sehen. Es können aber bereits bei Fehlstellungen der Stufe 2 Probleme beim Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen der Kinder auftreten. Ein Kieferorthopäde wird Ihnen daher auch bei einer Fehlstellung der Stufe 2 zu einer Behandlung raten, bevor sich die Fehlstellung noch weiter verschlimmert.
Beachten Sie immer das Prinzip der gesetzlichen Krankenkasse!
Wenn sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt, bedeutet das nicht automatisch dass alle Behandlungskosten abgedeckt sind! Denn die GKV leistet immer nach ihren Prinzipien:
- ausreichend
- zweckmäßig
- wirtschaftlich
Übersetzt bedeutet dies, dass die Krankenkasse immer nur für die einfachste Behandlung aufkommen wird. Eine Moderne kieferorthopädische Behandlung ist meist hochwertiger und zielführender, verursacht aber auch hohe Kosten, die auf keinen Fall von der GKV bezahlt werden.
Für folgende modernen Behandlungsmethoden wird die GKV nicht leisten:
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Speed Brackets (Miniatur Brackets)
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Häufig sind Kieferorthopäden aber gar nicht mehr bereit eine reine Kassenbehandlung ohne Zusatzkosten anzubieten, was wiederum zwangsläufig zu hohen Eigenkosten der Eltern führt. Deswegen kann es sehr schnell zu Zusatzkosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro für eine ästhetische und hochwertigere Behandlung kommen, die trotz Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht gedeckt sind.
Eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie würde solche Leistungen übernehmen. Wenn man also gerne vorbeugend behandelt werden und nicht warten möchte bis die Probleme noch schlimmer werden, ist es sehr sinnvoll eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können die Kosten bei notwendigen Kieferorthopädie Behandlungen sehr gering gehalten werden.
Moderne Behandlungsmethoden sichern
Bei schon angeratener Behandlung hilft der Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder
Hier finden Sie die perfekte Kieferorthopädie Zusatzversicherung, wenn jetzt schon feststeht, dass Ihr Kind eine Zahnspange benötigt. Entweder weil Ihnen der Zahnarzt angeraten hat eine Kieferorthopädische Praxis aufzusuchen, oder Sie schon einen Behandlungsplan zur Begradigung der Zähne von einem Kieferorthopäden erhalten haben. Normalerweise würde in diesem Fall keine Zusatzversicherung für diese KFO Behandlung Leistungen erbringen, da die Behandlung vor Antragstellung bekannt war.
Der Tarif ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder wurde aber genau für diese Situation entwickelt. Mit diesem Angebot bietet die ERGO Zahnzusatzversicherung eine Lösung für Eltern, wenn bereits feststeht, dass ihr Kind eine Zahnspange benötigt. Eltern erhalten aus der Kieferorthopädie Sofort Versicherung ab dem ersten Tag 50 Prozent der Mehrkosten für Zahnspangen erstattet. Muss die Versicherung erst nach vier Jahren in Anspruch genommen werden erhalten Sie sogar 75 Prozent der Mehrkosten bei KFO Behandlungen erstattet.
Die Kosten für die eventuell gewünschten Zusatzleistungen für Zahnspangen der kieferorthopädischen Indikation KIG 3-5, welche die Krankenkasse nicht bezahlt (Absatz – Wann leistet die Kasse nicht), können Sie sich durch den Abschluss einer ERGO Zahnspangen-Sofort Versicherung mit der ERGO Zahnzusatzversicherung mindestens teilen. Unter Umständen erhalten Sie sogar eine Kostenübernahme von 75 Prozent.
Was bietet der Ergo Kieferorthopädie Sofortschutz noch?
Zusätzlich erhalten Sie zu den Kieferorthopädie Sofortleistungen, noch 100% Erstattung für die regelmäßige Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen, Narkoseleistungen und den teuren Zahnersatzmaßnahmen durch diesen Tarif erstattet.
Geringere Leistungen bei Zahnspangen ohne Kassenbeteiligung
Die Sofort Leistung für Zahnspangen ohne Kassenbeteiligung sind auf einen Zuschuss von maximal 250 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt. In diesem Fall sprechen wir von Stufen KIG 1-2 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Sind Sie sich bei der Einstufung nicht sicher, fragen Sie vor Abschluss der Versicherung beim Kieferorthopäden ihres Vertrauens nach.
Annahmerichtlinien der Zahnspangenversicherung mit Sofortleistungen
Die ERGO Spangen-Sofort Versicherung kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Ab Versicherungsbeginn werden die Spangen und Leistungen beim Kieferorthopäden erstattet. Sie erhalten auch dann Leistungen, wenn es eigentlich schon zu spät ist und die Behandlung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor Vertragsabschluss angeraten wurde. Selbst wenn sich das Kind schon in einer laufenden KFO Behandlung befindet, steht Ihnen für die zukünftigen kieferorthopädischen Behandlungsleistungen der volle Erstattungsumfang zu Verfügung. Es werden keine rückwirkenden Leistungen für Behandlungsmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn durchgeführt wurden erbracht.
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Unser Fazit zu einer Kinder Zahnzusatzversicherung
Erfahrungsgemäß kosten langwierige kieferorthopädische Behandlungen wie zum Beispiel eine Zahnspange, sehr schnell mehrere tausend Euro. Abhängig sind die Kosten vom Aufwand und der Dauer der Behandlung, aber auch davon ob neuartige Behandlungsmethoden und Materialien gewählt werden. Eine Zahnzusatzversicherung amortisiert sich also in kürzester Zeit.
Zahnzusatzversicherungen haben sich hier als wirksamen Schutz bewährt, denn nur so können hohe Eigenkosten vermieden werden. Beachten Sie das nicht jede Zahnzusatzversicherung einen Schutz bei kieferorthopädischen Behandlungen bietet.
Treffen Sie die Entscheidung für Ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, gilt dasselbe wie für Erwachsene: die Versicherung muss frühzeitig abgeschlossen werden und zwar schon vor dem Besuch beim Kieferorthopäden.