HALLESCHE dentZE.90+dentZB.100

90% Zahnersatz ohne Zahnreinigung
- 90% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 250 EUR für Lachgassedierung
- Bis zu 7.500 EUR Erstattung in 5 Jahren
- ohne professionelle Zahnreinigung
HALLESCHE dentZE.90+dentZB.100 Tarif-Information
Die Hallesche DentZE.90 + DentZB.100 erstattet für Zahnersatz nach Regelversorgung 100 Prozent mit den Leistungen der GKV. Für höherwertiger Zahnersatz wie z.B. Implantate, Inlays, zahnfarbene Brücken und Zahnkronen werden 80 oder 90 Prozent je nach Bonusheft mit den Leistungen der GKV erstattet.
Für Zahnbehandlungen, aber auch für Wurzel und Paradentose Behandlungen oder Kunststofffüllungen werden 100 Prozent erstattet. Mit dem Tarif dentPRO.80 können zwei Zahnreinigungen bis zu 80 Euro pro Reinigung (max. 160 Euro pro Jahr) dazu versichern. Der Beitrag für die Altersgruppe zwischen 18. und 31. beträgt 6,80 Euro und steigt ab 32 Jahre auf 7,40 Euro pro Monat.
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
80% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Zahnersatz
80% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
80% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
80% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
80% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
2.500 € im 1. - 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
5.000 € im 1. - 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der HALLESCHE dentZE.90+dentZB.100 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-17 Jahre 14,00 €
18-32 Jahre 12,10 €
33-43 Jahre 15,50 €
44-51 Jahre 22,50 €
52-58 Jahre 27,50 €
59-65 Jahre 33,50 €
ab 66 Jahre 37,50 €
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 1.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern