ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.
Ja, wenn mindestens 5 Zähne mit Zahnersatz versorgt werden.
Zusatzleistungen
Kieferorthopädie
Keine Erstattung für KIG 1-2
80 % Erstattung für KIG 3-5, max. 1.200 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
400 € in den ersten 12 Monaten
800 € in den ersten 24 Monaten
1.200 € in den ersten 36 Monaten
1.600 € in den ersten 48 Monaten
2.000 € in den ersten 60 Monaten
Ab dem 61. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, der Betrag wird jährlich Ihrem aktuellen Alter angepasst. Exemplarisch haben wir für Sie die Beiträge in 10-jahres-Schritten dargestellt:
20 Jahre 11,17 €
30 Jahre 12,70 €
40 Jahre 14,23 €
50 Jahre 15,92 €
60 Jahre 16,83 €
70 Jahre 16,83 €
Antrag und Abschluss
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | -80,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
20,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 0 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 1.166 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung übernimmt 0 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.866 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 0 € von der ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 426 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 übernimmt 0 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 | 0,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ADVIGON Zahngesundheit spezial AZB2 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.