Auf welche Leistung kann bei einer Zahnversicherung für Auszubildende verzichtet werden?
Das Leistungsspektrum der Zahnzusatzversicherung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Hier sollte man gründlich prüfen, wofür eine Versicherung zusätzlich zur Leistung der Krankenkasse leisten soll. Größere Maßnahmen wie etwa Zahnersatz kommen meistens in die engere Auswahl der Tarifleistungen und auch Zahnbehandlungen sollte man nicht vergessen. Jeder kann persönlich entscheiden, ob auch Zahnvorsorge wie z. B. eine professionelle Zahnreinigung abgesichert werden soll. Bei diesem Beispiel stellt sich nur die Frage: Wie oft im Jahr gereinigt werden soll und bis zu welchem Betrag geleistet werden soll.
Bei Tarifen für junge Menschen kann man beispielsweise auf kieferorthopädische Leistungen verzichten. Zwar gehen viele junge Menschen aus diesem Grund zum Zahnarzt, die private Zusatzversicherung zahlt aber dennoch nicht, auch nicht teilweise. Der Grund: Kieferfehlstellungen werden oft schon im Kindes- oder Jugendalter festgestellt. Die bereits feststehende Diagnose kann in aller Regel nicht mehr versichert werden. Zudem sind kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen oft eher kosmetischer Natur, also medizinisch nicht notwendig. Dann hilft auch die private Zahnzusatzversicherung nicht weiter.