Münchener Verein ZahnGesundheit 100 – Tarifdetails
Zahnbehandlung
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
100 % Erstattung ohne Kassenleistung.
100 % Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse.
Zahnersatz
Ja, die Leistungen für medizinisch notwendige Veneers sind in den Versicherungsbedingungen enthalten.
Zusatzleistungen
300 Euro jährliche Erstattung für Aufwendungen zur Schmerzausschaltung bei einer Zahnersatzmaßnahme, Zahnbehandlung oder kieferorthopädischen Versorgung.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
Ausgenommen sind Narkosen für das Ziehen von Weisheitszähnen.
Die Leistungen ist auf 2.500 Euro begrenzt.
Kieferorthopädie
65% Erstattung für KIG 1-2, max. 5.000 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5, max. 5.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
WICHTIG: Die Mehrkosten-Übernahme für Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen unterliegt einer Einzelfallentscheidung und wird in der Regel erbracht.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-5 Jahre 1,50 €
6-15 Jahre 13,30 €
16-25 Jahre 16,60 €
26-30 Jahre 24,80 €
31-35 Jahre 31,80 €
36-45 Jahre 37,90 €
46-50 Jahre 47,90 €
51-55 Jahre 54,40 €
56-60 Jahre 71,90 €
ab 61 Jahre 79,90 €
Antrag und Abschluss
Bei Tarifwechslern wird die Vorversicherungszeit einer Vorversicherung angerechnet.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Abschluss der Münchener Verein Zahnzusatzversicherung ZahnGesundheit 100 erfolgt im direkten Anschluss an die Vorversicherung.
- Die Leistungen der alten Zahnzusatzversicherung ist mit dem gewünschten Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 100 vergleichbar und die Erstattung beträgt mindesten 90 Prozent.
- Die Vorversicherung muss mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monate Nachgewiesn werden können.
Dadurch wird Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren verkürzt oder entfällt sogar vollständig.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Besonderheiten
Mehrkosten Kieferorthopädische Behandlungen
Für diese Mehrkosten gibt es eine Einzelfallprüfung: Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, farbigen Brackets und farblose Bögen. In der Regel werden diese Leistungen problemlos erbracht.
Erstattungsbeispiele
Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.
Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen
Gesamtkosten | 100,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
100,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -100,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Gesamtkosten | 200,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
148,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -148,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnbrücke aus Keramik
Gesamtkosten | 1.800,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.166,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -1.166,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.
Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 1.166 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 0 € sinkt.
Zahnersatz Inlays und Onlays
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -52,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
648,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -648,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.
Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 648 € von der Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 0 € bezahlen.
Implantat
Gesamtkosten | 3.500,00 € |
Krankenkassenleistung | -634,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
2.866,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -2.866,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.
In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.866 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 0 € aus der eigenen Tasche bezahlen.
Krone
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | -274,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
426,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -426,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.
Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 426 € von der Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 0 € aus.
Moderne Wurzelbehandlungen
Gesamtkosten | 1.000,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
1.000,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -1.000,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 100 übernimmt 100 Prozent davon.
Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.
Parodontosebehandlung
Gesamtkosten | 700,00 € |
Krankenkassenleistung | 0,00 € |
Eigenbeteiligung Patient ohne Zahnzusatzversicherung |
700,00 € |
Münchener Verein ZahnGesundheit 100 | -700,00 € |
Verbleibende Kosten mit Zahnzusatzversicherung |
0,00 € |
Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 100 erstattet.
Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Münchener Verein ZahnGesundheit 100 Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.