Das Bonusheft beim Zahnarzt

Das Bonusheft ist ein von den gesetzlichen Krankenversicherungen herausgegebenes Nachweisheft, welches für jeden GKV-Versicherten beim Zahnarzt kostenfrei erhältlich ist. Hier werden sämtliche Kontrolluntersuchungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden sollten, eingetragen und abgestempelt. Bei regelmäßigen Eintragungen im Bonusheft erhält der Patient einen höheren Zuschussanspruch für Zahnersatz von der Krankenkasse.

Eingeführt wurde das kleine Heft 1989, um einen höheren Anreiz für regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen zu schaffen. Führen Sie das Bonusheft über einen Zeitraum von 10 Jahren, ist ein Gesamtzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 75 Prozent auf den Festkostenzuschuss möglich.

Wo bekommt man das Zahnarzt-Bonusheft und wie wird es angewendet?

Sie erhalten das Bonusheft bei Ihrem Zahnarzt, fragen Sie einfach danach. Ab einem Alter von 6 Jahren können darin Stempel gesammelt werden.

Die Anwendung: Wie oft zum Zahnarztbesuch wegen des Bonushefts?

  • Erwachsenen wird empfohlen, ein- bis zweimal im Jahr zur Vorsorge zum Zahnarzt zu gehen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos. Dafür bekommen Sie einen Stempel in Ihr Bonusheft, aber nur einmal pro Jahr!
  • Kinder und Jugendliche nutzen ein spezielles Vorsorgeprogramm, die sogenannte Individualprophylaxe. Sie erhalten maximal einmal pro Halbjahr einen Stempel in ihr Bonusheft. So kann im Alter zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr das Bonusheft deutlich schneller gefüllt werden.
  • Bonusheft Zahnarzt verloren oder Stempel vergessen? Das ist kein Problem. Die Arztpraxis hat Ihre vergangenen Vorsorgetermine in der Kartei und kann diese nachtragen oder neu abstempeln.
Wichtig

Wichtig ist: Das Bonusheft muss regelmäßig und lückenlos geführt sein. Maßgeblich sind die vergangenen fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahre – das Jahr, in dem Sie den Zahnersatz benötigen, zählt nicht mit.

Eine einmalige Lücke in der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bleibt in begründeten Ausnahmefällen folgenlos, etwa bei längerer Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt. Dieser Ausrutscher darf allerdings nicht in den vergangenen fünf Jahren liegen. Fehlt ein Jahr ohne einen solchen Grund, beginnt die Zählung von vorn.

Sprechen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse an, bevor Sie den Heil- und Kostenplan einreichen.

Wie hoch ist der Festzuschuss mit und ohne Bonusheft?

Im Oktober 2020 hat der Gesetzgeber den Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz angehoben. Seither hat auch ohne Bonusheft jeder gesetzlich Versicherte einen Mindestanspruch von 60 Prozent für eine Versorgung nach der Regelversorgung.

Bonusheft lückenlos geführt Festzuschuss (Stand 2026)
0 bis 4 Jahre 60 %
5 bis 9 Jahre 70 %
ab 10 Jahren 75 %
Härtefallregelung 100 %

Zwischen „kein Nachweis" und „zehn Jahre lückenlos" liegen damit 15 Prozentpunkte der Regelversorgungskosten – für zwei Zahnarzttermine im Jahr, die Sie nichts kosten.

Was ändert sich 2027 beim Bonus?

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Zum 1. Januar 2027 sinken alle Festzuschuss-Stufen um zehn Prozentpunkte:

Bonusheft lückenlos geführt bis 31.12.2026 ab 01.01.2027
0 bis 4 Jahre 60 % 50 %
5 bis 9 Jahre 70 % 60 %
ab 10 Jahren 75 % 65 %
Härtefallregelung 100 % 100 %

Das Bonusheft verliert dadurch nicht an Wert – im Gegenteil

Der Abstand zwischen den Stufen bleibt unverändert: Zehn Jahre lückenlose Vorsorge bringen weiterhin 15 Prozentpunkte mehr als kein Nachweis. Weil der Grundzuschuss aber sinkt, wächst der relative Vorteil. Heute erhöht ein volles Bonusheft Ihren Zuschuss um ein Viertel gegenüber dem Grundsatz. Ab 2027 sind es fast ein Drittel.

Anders gesagt: Der Teil des Zuschusses, den Sie selbst beeinflussen können, wiegt künftig schwerer als bisher.

Alle Details zur Reform und zum Bestandsschutz

Was bringt das Bonusheft beim Zahnarzt?

Für den Versicherten sehr viel! Das Bonusheft beim Zahnarzt entscheidet über die Höhe des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse! Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz mit Bonusheft? Bis zu 75 Prozent! Sie müssen sich nur pro Vorsorgebesuch beim Zahnarzt einen Stempel eintragen lassen und erhöhen so Ihren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse von 60 auf bis zu 75 Prozent.

Wird das Heft 5 Jahre regelmäßig und lückenlos geführt, erhöht sich ab dem 6. Jahr der Zuschuss auf 70 Prozent. Ab 10 Jahren regelmäßiger zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen belohnt dies die Krankenkasse mit einem Zuschuss von 75 Prozent.

75 Prozent Festzuschuss hört sich erst einmal sehr gut an. Aber:

Wenn Sie sich mit der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zufriedengeben, ist der zu erreichende Festzuschuss von 75 Prozent durchaus ausreichend. Sollten Sie jedoch hochwertigen Zahnersatz bevorzugen, reicht selbst dieser Zuschuss nicht einmal ansatzweise.

Wichtig
  • Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist ein befundbezogener Festkostenzuschuss! Die Kosten des Arztes für privatzahnärztliche Behandlungen zählen nicht dazu.
  • Das Jahr, in dem Sie den Zahnersatz benötigen, wird nicht zur Ermittlung der Höhe des Festzuschusses mitgezählt.

Warum reichen die 75 Prozent nicht einmal ansatzweise?

In folgendem Beispiel können Sie das mögliche Problem auf einen Blick erkennen. Ein fehlender Zahn kann entweder durch eine Kassenbrücke (in der Regel aus Metall in silberner Farbe), eine hochwertige Zahnbrücke (aus Gold, verblendet oder Vollkeramik in Zahnfarbe) oder ein Implantat (ohne Abschleifen der gesunden Nachbarzähne) ersetzt werden.

Der Festkostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt bei allen drei Varianten gleich, weil immer nur für die Regelversorgung (in diesem Beispiel die silberne Zahnbrücke) geleistet wird. Möchten Sie eine modernere ästhetisch hochwertigere Behandlung, steigt Ihre Eigenbeteiligung rapide an.

Festkostenzuschuss 75 % Gesamtkosten Eigenbeteiligung
Kassenbrücke 557 Euro 743 Euro 186 Euro
Hochwertige Zahnbrücke 557 Euro 1.500 Euro 943 Euro
Implantat 557 Euro 3.000 Euro 2.443 Euro

In diesem Beispiel ist die Kassenbrücke die Regelversorgung. Der Festzuschuss von 557 Euro entspricht 75 Prozent ihrer Kosten – erreichbar mit einem über zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Bei den beiden anderen Varianten bleibt der Zuschuss identisch, weil er sich immer nur an der Regelversorgung bemisst.

Nutzen Sie deshalb eine Zahnzusatzversicherung, die Ihr Bonusheft belohnt

Wie die meisten Patienten möchten vielleicht auch Sie eine moderne, ästhetisch hochwertige und vor allem gesunde Zahnbehandlung. Wenn das so ist, steht dadurch für Sie eine enorme Eigenbeteiligung im Raum. Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich davor schützen können und welche Vorteile Sie haben.

  • Durch eine Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihre Eigenbeteiligung drastisch.
  • Nutzen Sie eine Zahnversicherung, die Ihre erreichten Prozente durch das Bonusheft in die Berechnung einbezieht. Durch den höheren Festzuschuss sinkt die Eigenbeteiligung und die Versicherungsleistung steigt zusätzlich an.
  • Wer am monatlichen Beitrag einer Zahnzusatzversicherung sparen möchte, schließt einen Tarif mit 80 bis 90 % Leistung ab. Im unteren Beispiel nutzen wir dazu den günstigeren Zahnversicherung-Tarif Münchener Verein ZahnGesundheit 85.
  • Wer gar keine Eigenbeteiligung haben möchte, für den ist ein Tarif mit 100 % Leistung das Richtige.

Beispielrechnung ohne und mit 10-jährig geführtem Bonusheft

Hier finden Sie einen direkten Vergleich einer Zahnzusatzversicherung, die regelmäßige Vorsorge mit höheren Leistungen belohnt: der Tarif Münchener Verein ZahnGesund 85+. Die erste Berechnung geht von einem Versicherten ohne Bonusheft aus (Festzuschuss 60 %), die zweite von einem über zehn Jahre lückenlos geführten Bonusheft (Festzuschuss 75 %).

Festzuschuss 60%
Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold
Honorar 1.900,00 €
Material & Labor 1.600,00 €

Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -553,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.947,00 €
ZahnGesund 85+ -2.422,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
525,00 €
Festzuschuss 75%
Implantat mit Suprakonstruktion (Krone) aus vollkeramisch verblendeten Gold
Honorar 1.900,00 €
Material & Labor 1.600,00 €

Gesamtkosten 3.500,00 €
Krankenkassenleistung -691,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.809,00 €
ZahnGesund 85+ -2.459,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €

Beide Beispiele gehen von derselben Regelversorgung mit rund 922 Euro Kosten aus. Daraus ergeben sich 553 Euro Kassenleistung bei 60 Prozent und 691 Euro bei 75 Prozent. Beitrag und Erstattung Stand 07/2026.

Nutzen Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung in Kombination mit Ihrem Bonusheft

Sie können hier die besten Zahnzusatzversicherungen mit dem Festzuschuss Ihrer persönlichen Bonusstufe vergleichen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Tarife wird also anhand der gewählten Stufe berechnet.

Im Filter geben Sie an, wie lange Sie Ihr Bonusheft bereits lückenlos führen: 0 bis 4 Jahre, 5 bis 9 Jahre oder ab 10 Jahren. Weitere Verfeinerungen sind möglich, etwa die Anzahl der professionellen Zahnreinigungen pro Jahr. Jede Filtereinstellung wirkt sich auf das Ergebnis aus.

Zahnzusatzversicherung mit Bonusheft Leistungen berechnen

?

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person ein, die versichert werden soll. Dies ist notwendig, um eine korrekte Preisauskunft zu gewährleisten. Die Durchführung der Berechnung ist unverbindlich und kostenlos.

?

Bitte geben Sie fehlende Zähne an, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage:

  • fehlende Weisheitszähne (sog. 8er)
  • bei Kindern fehlende Milchzähne wenn zweite Zähne normal nachwachsen
  • bereits ersetzte Zähne (Brücke, Implantat, Krone o. Ä.)
  • vollständiger Lückenschluss, d. h. wenn Zahnlücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde

Die Anzahl der fehlenden Zähne wird von den meisten Versicherungsgesellschaften im Antrag abgefragt.

Wieviele Zähne fehlen?
Wollen Sie diese mitversichern?
Haben Sie Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind?
?

Bitte tragen Sie die Anzahl ein, sofern in Ihrem Mund irgendwelche Zahnersatzversorgungen vorhanden sind, z.B.:

  • Kronen / Teilkronen
  • Brücken
  • Implantate
  • Inlays
  • Stiftzähne
  • Teleskopkronen
  • Teilprothesen
  • Vollprothesen
  • u.a.
Wieviele Zähne sind mit Zahnersatz versorgt?
Wieviele davon sind älter als 10 Jahre?
Haben oder hatten Sie schon mal Probleme mit Parodontose?
?

Bitte geben Sie bei dieser Frage an, ob in der Vergangenheit schon einmal eine Parodontitis-Erkrankung bei Ihnen diagnostiziert und/oder behandelt wurde.

Wird gerade oder wurde in den letzten 3 Jahren eine Parodontosebehandlung durchgeführt?
Laufen oder sind Behandlungen notwendig oder angeraten?
?

Bitte wählen Sie ja, wenn Behandlungen mit dem Zahnarzt geplant, von diesem angeraten oder aktuell durchgeführt werden.

  • Ersatz eines Zahnes
  • Parodontalbehandlungen
  • Wurzelbehandlungen
  • funktionsanalytische- und therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen
  • die Erneuerung von bestehenden Füllungen, Kronen o. Ä.
  • die Regulierung einer Zahnfehlstellung mittels kieferorthopädischer Maßnahmen

Lediglich prophylaktische Maßnahmen, die rein vorbeugenden Charakter haben, sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.

Beziehen sich die Behandlungen ausschließlich auf die jährliche Kontrolluntersuchung für das Bonusheft oder auf eine Zahnreinigung?
Laufen oder sind kieferorthopädische Behandlungen notwendig oder angeraten?
Beziehen sich die laufenden Behandlungen ausschließlich auf das Ersetzen fehlender Zähne?
Beziehen sich die weiteren Behandlungen ausschließlich auf die Versorgung der Zähne mit Kunststofffüllungen?
Sollen die laufenden Behandlungen mitversichert werden?

Das Bonusheft gibt es auch digital

Das zahnärztliche Bonusheft ist als medizinisches Informationsobjekt (MIO) Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich darauf verständigt, sodass Praxen und Versicherte die Anwendung nutzen können.

Der Vorteil: Vergessene Einträge lassen sich nicht mehr übersehen – die Vorsorgetermine sind digital dokumentiert und jederzeit nachweisbar. Passende Apps bieten zusätzlich eine Erinnerungsfunktion für den nächsten Termin.

Das Papierheft behält daneben seine Gültigkeit. Wenn Sie es weiter nutzen, ändert sich für Sie nichts.

Foto von Konrad Dießl
Aktualisiert:
Dipl. Betriebswirt & Versicherungsexperte
Quellen: § 55 SGB V; Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.