Für Sie als Beamten kann es sich als schwierig erweisen, eine geeignete Zahnzusatzversicherung zu finden. Der Grund dafür ist, dass die meisten Versicherungsanbieter eine Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung voraussetzen und Sie dadurch nicht versicherbar sind.
Natürlich gibt es auch Zahnzusatzversicherungen, die Sie als Heilfürsorgeberechtigte abschließen können. Jüngere Beamte können bei der Auswahl der Tarife Geld sparen, wenn sie einen Tarif wählen, der die Restkosten erstattet (nach Vorleistungen der GKV/Heilfürsorge). Da Sie als Heilfürsorgeberechtigte immer einen doppelten Festzuschuss erhalten, sinkt dadurch der zu leistende Eigenanteil.
Aus diesem Grund berücksichtigen wir die Besonderheiten für freie Heilfürsorgeberechtigte in unserem Zahnzusatzversicherung-Vergleich. Das Ranking ist nach dem Leistungsumfang in den ersten fünf Jahren abzüglich des zu leistenden Beitrags erstellt. Dadurch wird Ihnen immer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis angezeigt.
Eine private Zahnzusatzversicherung für freie Heilfürsorge ist sehr empfehlenswert
Wenn Sie als Beamter zahnmedizinische Leistungen für kostenintensiven Zahnersatz über die freie Heilfürsorge abrechnen, raten wir Ihnen unbedingt zu einer Zahnzusatzversicherung. Der Grund: Die Heilfürsorge-Leistungen für Zahnersatz wie z. B. Implantate, Brücken, Kronen oder Inlays orientieren sich lediglich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie erhalten zwar über die freie Heilfürsorge den doppelten Festzuschuss, der für eine Mindestversorgung (z. B. herausnehmbare Prothesen, teilverblendete Metallbrücken oder Metallkronen) ausreicht; wenn Sie jedoch einen hochwertigeren Zahnersatz wie ein Keramik-Implantat wünschen, müssen Sie mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Für das 3.000 Euro teure Implantat bleibt Ihnen nach Abzug von 900 Euro Zuschuss der Heilfürsorge ein Eigenanteil in Höhe von 2.100 Euro. Wer sich diese Kosten nicht leisten will oder kann, ist mit einer Zahnversicherung gut beraten.
Mit dem Tarif UKV/BBKK ZahnPrivat Premium können Sie Ihren Eigenanteil von 70 auf 7 Prozent reduzieren. Der Tarif erstattet 90 % der verbleibenden 2.100 Euro Restkosten, was Ihren Eigenanteil für das Implantat auf 210 Euro senkt.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten 30 Jahren immer weiter geschrumpft sind, ist Beamten und gesetzlich Krankenversicherten der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu empfehlen.
Eine Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen genauso wie den gesetzlich Versicherten, bares Geld zu sparen. Die fünf besten Versicherungen sind in diesem Fall bei der Bayerischen, der UKV/BBKK, der Inter-Versicherungsgruppe, der AXA und der Württembergischen zu finden. Alle Versicherungen in unserem Online-Vergleich bieten einen umfangreichen privaten Schutz an.
Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge
Beamte, die in besonders gefährlichen Berufen im Dienst von Bund und Länder stehen, haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Durch das erhöhte Berufsrisiko wird für diese Gruppe die Beihilfe im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall während der Dienstzeit durch die freie Heilfürsorge ersetzt. Wenn die Dienstzeit beendet und die Pension angetreten wird, endet auch die freie Heilfürsorge.
Welche Gruppen haben einen Anspruch?
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
- Polizeivollzugsbeamte der Länder
- Bereitschaftspolizei
- Justizvollzugsbeamte
- Berufsfeuerwehr
- Zeitsoldaten
Zahnzusatzversicherung für Beamte – Auswahlkriterien
Da Sie eine Zahnversicherung nur für Ihre Dienstzeit benötigen, sollten Sie auf die Beiträge während dieser Zeit achten. Viele Versicherungen sind in Altersgruppen kalkuliert und werden mit Erreichen der nächsten Gruppe teurer. Bei diesen Zahn-Tarifen sind nur die Altersgruppen während Ihrer Dienstzeit interessant. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie mit günstigen Beiträgen einsteigen können und die höchsten Beiträge im hohen Alter auslassen.
Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen (stabilen Beiträgen) machen für Sie nur Sinn, wenn der Durchschnittsbeitrag über die Dauer der Dienstzeit günstiger ist. Denn nach der Dienstzeit erlischt in der Regel die Zahnzusatzversicherung und Sie verlieren die Altersrückstellungen.
Als Berechtigter ist die Leistungsart einer Zahnzusatzversicherung sehr interessant. Fast alle Zahntarife erbringen eine prozentuale Leistung, die inklusive der Kassenvorleistung (Zuschuss der Heilfürsorge) gerechnet wird. In diesem Fall haben Sie bei einer Gesamterstattung von 90 Prozent immer 10 Prozent der Kosten selbst zu tragen.
Bei Tarifen, die eine Erstattung auf die Restkosten (nach Zuschuss der Heilfürsorge) erbringen, reduzieren sich Ihre Kosten. Bei dem Tarif der UKV/BBKK ZahnPrivat Optimal mit 70 Prozent Erstattung der Restkosten sinkt Ihr Eigenanteil leicht mal um 15 Prozent.
Heilfürsorgeberechtigte Beamte benötigen für die Höhe des Zuschusses kein Bonusheft. Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, die abhängig vom Bonusheft Leistungen erbringt, sollten Sie es auch führen. Wer nicht nachweisen kann, dass er in den letzten 5 oder 10 Jahren regelmäßig zur Zahnprophylaxe war, erhält eine reduzierte Leistung. Die Zahn-Tarife der Inter Z90, Z80, Z90+Zpro und Z80+Zpro sind besonders stark davon betroffen.
Zahnzusatzversicherung freie Heilfürsorge |
Zahn- Ersatz |
Zahn- Behandlung |
Bonusheft notwendig |
Erstattung in Prozent |
| Die Bayerische ZAHN Prestige |
100 % |
100 % |
Nein |
Gesamtkosten |
| UKV/BBKK ZahnPrivat Premium |
90 % + |
90 % + |
Nein |
Restkosten |
| Die Bayerische ZAHN Komfort |
90 % |
100 % |
Ja |
Gesamtkosten |
| Württembergische ZE90+ZBE |
90 % |
100 % |
Nein |
Gesamtkosten |
| AXA Dent Premium-U |
90 % |
100 % |
Ja |
Gesamtkosten |
| UKV/BBKK ZahnPrivat Optimal |
70 % + |
70 % + |
Nein |
Restkosten |
| Die Bayerische ZAHN Smart |
80 % |
80 % |
Nein |
Gesamtkosten |
| Signal Iduna – ZahnTOP |
90 % |
90 % |
Nein |
Gesamtkosten |
Wissenswertes für Beamte mit Berechtigung zur freien Heilfürsorge
Wie rechnet die freie Heilfürsorge für Zahnersatzmaßnahmen ab?
Als Heilfürsorgeberechtigter steht Ihnen eine Grundversorgung bei Zahnersatzmaßnahmen zu. Diese entspricht der wirtschaftlich kostengünstigen Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen, bei der es vorrangig um die Funktionalität des Zahnersatzes geht.
Immerhin erhalten Sie eine vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung. Das entspricht dem doppelten Festzuschuss ohne Zusatzleistungen zur Verbesserung der Ästhetik. Wer eine optisch schönere und hochwertigere Versorgung wünscht, muss mit hohen Zuzahlungen rechnen.
Ein Beispiel für die Regelversorgung ist eine herausnehmbare Prothese als Ersatz für zwei fehlende Zähne. Eine anderweitige, bessere Versorgung der Zahnlücken bilden zwei Brücken oder Implantate. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten müssen auch Berechtigte für freie Heilfürsorge selbst tragen.
Wie können Familienmitglieder versichert werden?
Da nicht berufstätige Ehepartner und Kinder von Heilfürsorgeberechtigten nur Beihilfe erhalten, müssen diese Leistungen durch eine Beihilfe-Ergänzungsversicherung abgedeckt werden. Nur wenn die Restkosten zur Beihilfe durch eine gesetzliche Krankenkasse ergänzt werden, ist eine Zahnzusatzversicherung möglich. In der Regel ist eine private Ergänzung der Beihilfe-Restkosten die günstigere Absicherung.
Wie geht es nach der freien Heilfürsorge weiter?
Mit Antritt der Pension endet das Dienstverhältnis und damit der Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Mit der Pensionierung wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in den auf Beihilfe gegenüber dem letzten Dienstherrn um. Die Höhe des Beihilfesatzes beträgt in der Regel 70 %. Für Ihren Ehepartner besteht der identische Anspruch wie für Sie. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Anwartschaft auf die Restkostenversicherung aktiviert und deckt die restlichen 30 Prozent ab.
Besonderheiten für verbeamtete Soldaten
Berufssoldaten, die verbeamtet sind, haben keinen Anspruch auf eine freie Heilfürsorge. Dafür hat die Bundeswehr eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung – auch utV genannt. Der größte Unterschied ist dabei die Bindung an die Truppenärzte. Nur durch eine Überweisung der Truppenärzte oder bei einem akuten Notfall kann ein ziviler Arzt bzw. ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden. Auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung endet mit dem Antritt der Pension. Die Familienangehörigen sind wie bei allen Beamten über die Beihilfe versichert.