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Persönliche Daten

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1 „Eine andere Person“ muss zum Versicherungsnehmer in einem nahen Angehörigenverhältnis stehen. Als nahe Angehörige gelten: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, (Adoptiv-)Kinder, (Schwieger-)Eltern, Großeltern/Enkelkinder oder Geschwister.

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