Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte und Beamte

Die steigende Nachfrage nach einer Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte und Beamte, begründet sich in den unzureichenden Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV).
Oft reicht die Absicherung der Krankenversicherungstarife für moderne Zahnbehandlungen und hochwertige Zahnersatzmaßnahmen nicht aus. Hier finden Sie verschiedene Lösungen, wie die Leistungen für Zahnzusatz bei Privatversicherten optimiert werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Kann eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte abgeschlossen werden?
- Zahnzusatzversicherung Tarife für Privatversicherte
- Zahnzusatzversicherung Tarife für Privatversicherte im Basistarif
- Zahnzusatzversicherung Tarife für Beamte mit freier Heilfürsorge
- Bessere zahnärztliche Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung durch Tarifumstellung
- Ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft sinnvoll?
Kann eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte abgeschlossen werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Privatversicherte eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Da eine private Zahnzusatzversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossenen werden kann, bestimmt Ihre aktuelle Situation, welche Zahnversicherung für Sie am besten ist. Leider können Privatversicherte nicht auf die klassischen Zahnzusatzversicherungen zurückgreifen, da diese nur von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden können.
Die Wahl der Zahnzusatzversicherung für Privatpatienten hängt von Ihren gewünschten Leistungen und den bestehenden Leistungen der privaten Krankenversicherung ab. Die Art wie Sie privat krankenversichert sind, entscheidet letztendlich darüber, welche Zahntarife für Sie möglich sind.
Zahnzusatzversicherung Tarife für Privatversicherte
- Sie sind als Beamter über eine private Beihilfe Versicherung / PKV versichert?
- Sie sind als Angestellter oder Selbständiger in einem normalen PKV Tarif versichert?
- Sie sind Pensionär, der als Beamter über die freie Heilfürsorge versichert war und jetzt privat krankenversichert ist?
Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte
Zahnzusatzversicherung Tarife für Privatversicherte im Basistarif
- Sie sind als Selbständiger oder Angestellter im Basistarif einer privaten Krankenversicherung nach §152 VAG versichert?
Zahnzusatzversicherung mit Basistarif
Zahnzusatzversicherung Tarife für Beamte mit freier Heilfürsorge
- Sie sind als Beamter über die freie Heilfürsorge versichert und haben eine Anwartschaft für Ihre Pension bei einer PKV?
Zahnzusatzversicherung bei freier Heilfürsorge
Bessere zahnärztliche Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung durch Tarifumstellung
Häufig wird die Wahl der privaten Krankenversicherung nicht anhand der Leistungen, sondern durch die Höhe des Monatsbeitrags entschieden. Wer also ein günstiges Angebot angenommen hat, bekommt auch weniger Leistungen. Bei diesen Tarifen sparen die privaten Krankenversicherer oft an den Leistungen für teure Behandlungen beim Zahnarzt und der Unterbringung sowie bei der Chefarzt Versorgung in Krankenhäusern. Nicht selten sind die Leistungen für Zahnersatz-Maßnahmen und Zahnbehandlung in der prozentualen Höhe der Erstattung und Höhe der Leistung pro Jahr begrenzt.
Bei vielen Anbietern kann eine Option zur Umstellung in einen hochwertigeren Tarif abgeschlossen werden. So haben privat Versicherte die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung zu erhöhen. Wer keine Option auf Höherversicherung hat, muss den Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen mit seinem aktuellen Gesundheitszustand beantragen. Dabei kommt es häufig zu Risikozuschlägen, da sich das Leistungs-Upgrade nicht nur auf Zahnarztleistungen, sondern auch auf ambulante und stationäre Behandlungen erstreckt.
Ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft sinnvoll?
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte wohl überlegt sein und vorher sehr gut geprüft werden. Privat Versicherten geht bei einem Anbieterwechsel immer ein Teil der Alterungsrückstellung zur Reduzierung der Beiträge ab 65 verloren. Der Verlust sollte mit einem Beitragsentlastungs-Baustein in den Vergleichs-Angeboten der neuen Versicherungsgesellschaften kompensiert werden.
Zusätzlich gehen Sie das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ein, was schwerwiegende Folgen haben kann. Beim Vergessen von kleineren Krankheiten kann Ihnen der neue Versicherer einen Risikozuschlag auferlegen, welcher rückwirkend über die gesamte Laufzeit des Vertrages nachbezahlt werden muss. Bei schwerwiegenden Verstößen kann Ihnen der gewählte Tarif sogar gekündigt werden. Dadurch müssen Sie in einen Basistarif nach §152 VAG der neuen Krankenversicherung wechseln. In diesem Fall haben Sie nur noch einen Anspruch auf die Leistungen, welche Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse haben.
Sie wünschen Unterstützung beim Prüfen der Möglichkeiten eines Anbieter- oder Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft?
Kostenlose Sofort Hilfe und Beratung für Beamte und PKV Versicherte
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Sie erhalten eine faire, unabhängige Beratung damit Sie beste Zahnzusatzversicherung finden. Nutzen Sie die kostenlose und persönliche Sofort Hilfe für Beamte und privat Krankenversicherte.