Württembergische ZGU30 + BZGU20

50% Leistungen plus gesetzlicher Kassenleistung
- 20% für Kunststofffüllungen
- 50% für Zahnersatz, Implantate...
- 80 EUR für Zahnreinigungen pro Jahr
- 125 € für Brillen, Sehhilfen alle 2 Jahre
- Leistungen zuzüglich GKV Kassenleistung
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, ab 1.500 € Rechnungsbetrag muss ein Heil- & Kostenplan vorgelegt werden.
- Wird kein Heil- & Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung aus dem Tarif Württembergische ZGU30 + BZGU20.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Württembergische ZGU30 + BZGU20 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
WICHTIG: Sind mehr als 8 Ihrer Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) versorgt, wird die Summenbegrenzung von 4 auf 6 Jahre verlängert. Sind 13 bis 16 Zähne mit Zahnersatz versorgt, wird die Summenstaffel lauf 8 Jahre verlängert, ab 17 Zähnen erfolgt eine Ablehnung.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif BZGU20 leistet zusätzlich 125 € für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.