SDK ZG50+ZGB+WG

Gute Zahn Leistung + Brille + Hilfsmittel
- 70 Euro für professionelle Zahnreinigungen
- 50% für Zahnersatz, max 90% inkl. GKV Leistung
- 80% der Restkosten für Kunststoff-Füllungen
- 170 Euro für Brillen alle 3 Jahre
- 550 Euro für Hilfsmittel pro Jahr z.B. Hörgeräte und Rollstuhl
- Bis zu 1.900 Euro Erstattung im 1. Jahr
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
400 € im 1. Kalenderjahr
400 € im 1. - 2. Kalenderjahr
800 € im 1. - 3. Kalenderjahr
800 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.500 € im 1. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der SDK ZG50+ZGB+WG Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
100% Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen
- max. 1.500 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn nicht älter als 6 Jahre alt ist.
- max. 1.000 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn zwischen 7 und 9 Jahre alt ist.
- max. 500 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn 10 Jahre oder älter ist.
Der Tarif leistet bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der kieferorthopädische Behandlung, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif kann auch von privat krankenversicherten in einem Basistarif (§152 VAG) abgeschlossen werden. Da die Leistungen wie wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse kalkuliert sind.
Die anfängliche Summenbegrenzung wird prozentual aus dem begrenzten Rechnungsbetra erstattet.
Beispiel: Tarif SDK ZG50
50% aus 3.000 € = 1.500 €
50% aus 6.000 € = 3.000 €
Beispiel: Tarif SDK ZGB
80% aus 500 € = 400 €
80% aus 1.000 € = 800 €
Zusatzleistungen aus dem Tarif SDK WG
170 Euro für Brillen und Kontaklinsen:
- alle 36 Monate oder jährlich bei einer Sehschärfenänderung von 0,5 Dioptrien
550 Euro für Große Hilfsmittel:
- Geleistet wird für Hörgeräte, Sprechgeräte z.B. elektronischer Kehlkopf, Insulinpumpen, Schlafapnoegeräte z.B. CPAPGeräte, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender
Hilfsmittel wie z. B. Atem-/Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegeräte,
Sauerstoffkonzentrator. - Der Tarif Leistet nur wenn die GKV oder der Basis Tarif eine Vorleistung erbringt.
Auslandsreise Versicherung bis 45 Tagen
- Geleister wird für plötzlich notwendig werdende Arzt und Facharzt Besuche im jeweiligen Aufenthaltsland. Zum Beispiel für: Medizinisch notwendiger Transport zum Arzt, Operation sowie Assistenz und Narkose, Röntgendiagnostik und Strahlentherapie, Arznei, Verbands- und Heilmittel, stationäre Heilbehandlung in einem Krankenhaus.
- Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland
wird von der SDK organisiert.