SDK ZG30 + ZGB

Bis zu 90% für Zahnersatz mit Kassenzuschuss
- 70 Euro für professionelle Zahnreinigungen
- 30% der Gesamtrechnung für Zahnersatz
- Max. 90% für Zahnersatz inkl. GKV Leistungen die Sie zusätzlich erhalten
- 80% der Restkosten für Kunststoff-Füllungen
- Bis zu 900 Euro Erstattung im 1. Jahr
- Bis zu 1.800 Euro Erstattung im 3. Jahr
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
400 € im 1. Kalenderjahr
400 € im 1. - 2. Kalenderjahr
800 € im 1. - 3. Kalenderjahr
800 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
900 € im 1. Kalenderjahr
900 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.800 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.800 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der SDK ZG30 + ZGB Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
100% Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen
- max. 1.500 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn nicht älter als 6 Jahre alt ist.
- max. 1.000 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn zwischen 7 und 9 Jahre alt ist.
- max. 500 Euro, wenn die versicherte Person zu Versicherungsbeginn 10 Jahre oder älter ist.
Der Tarif leistet bei Kindern und Jugendlichen, die bei Beginn der kieferorthopädische Behandlung, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif kann auch von privat krankenversicherten in einem Basistarif (§152 VAG) abgeschlossen werden. Da die Leistungen wie wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse kalkuliert sind.
Die anfängliche Summenbegrenzung wird prozentual aus dem begrenzten Rechnungsbetra erstattet.
Beispiel: Tarif SDK ZG30
30% aus 3.000 € = 900 €
30% aus 6.000 € = 1.800 €
Beispiel: Tarif SDK ZGB
80% aus 500 € = 400 €
80% aus 1.000 € = 800 €