R+V Comfort U + ZV

Keine Wartezeiten, stabiler Beitrag
- 100% Zahnbehandlung
- 100% Zahnreinigung 1x im Jahr
- 70% Implantate, Brücken, Konen, Inlays
- keine altersbedingten Beitragserhöhung
- bis 10.000 für Zahnersatz in 4 Jahren
R+V Comfort U + ZV Tarif-Information
Der Tarif Comfort U + ZV der R+V Zahnzusatzversicherung bietet Zahnersatz bis zu 70 Prozent und gleichbleibende Beiträge. Bei einer Zahnbehandlung werden 100 Prozent der Kosten übernommen – in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören z.B. professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung, Fluoridierung und Fissuren Versiegelungen.
Für Zahnersatz übernimmt die Versicherung 70 Prozent der Kosten – ebenfalls in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Als Zahnersatz gelten z.B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Prothesen. Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Der Tarif leistet zudem bis zu 200 Euro in zwei Jahren für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen erstattet der Tarif in den ersten 2 Jahren bis zu 750 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
250 € im 1. Kalenderjahr
500 € im 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen erstattet der Tarif in den ersten 4 Jahren bis zu 10.000 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 2. Kalenderjahr
3.000 € im 3. Kalenderjahr
4.000 € im 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der R+V Comfort U + ZV Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ja, dieser Tarif ist ab einem Alter von 16 Jahren mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung.
Für Kinder gilt diese Regelung nicht, ab 16 beträgt der monatliche Beitrag 15,25 Euro.
Kieferorthopädie
70% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.000 Euro.
70% Erstattung für KIG 3-5, max. 500 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern