Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss

Verdreifachung des Gesetzlichen Festuschusses
- Keine Gesundheitsprüfung
- Verdreifachung Festzuschuss
- keine Zahnbehandlung
- keine Zahnreinigung
- Keine Wartezeiten
Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Tarif-Information
Dieser Tarif ist exakt gleich wie der Zahntarif Münchner Verein 560 – außer dass bei Zahnersatz Leistungen nicht der doppelte, sondern der dreifache Festzuschuss ausgezahlt wird. Das ist auf dem Papier ein handfester Vorteil dieser Zahnzusatzversicherung gegenüber dem 560ger Tarif. Aber, es gibt einen Haken: die Leistungsstaffel verändert sich im Vergleich zur Zahnzusatzversicherung 560 des Münchner Vereins nicht. Das bedeutet, besonders in den ersten beiden Jahren sehr geringe Erstattungen. Sie zahlen quasi 2 Jahre lang ihren Beitrag, erhalten aber kaum einen Gegenwert, wenn Sie in einem Jahr mehrere teure Zahnersatz Leistungen benötigen. Eigentlich lohnt sich das nur im Alter von 13-20 Jahren, denn hier ist der Tarif vergleichsweise noch sehr günstig mit monatlichen Kosten von 3,90 EUR. Obwohl man nicht einmal den doppelten Leistungsumfang wie im Tarif 560 erhält, kostet die Zahnzusatzversicherung 561 des Münchner Vereins also ein wenig mehr wie das Doppelte bis zum Alter von 20 Jahren. Danach stimmt der Verhältnis wieder, ab 20 Jahren kostet der Tarif sogar nur geringfügig mehr wie der Tarif 560, das kann sich schnell lohnen.
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Verdreifachung des Festzuschusses für Implantate.
- Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Verdreifachung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.
- Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Verdreifachung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.
- Der Tarif leistet in doppelter Höhe wie Sie von der Krankenkasse erhalten.
- Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss 2.000 Euro.
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 4 Jahren bis zu 2.200 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
350 € in den ersten 12 Monaten
350 € im 13. - 24. Monat
750 € im 25. - 36. Monat
750 € im 37. - 48. Monat
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein Tarif 561 - Dreifacher Festzuschuss Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 4,00 €
21-65 Jahre 18,50 €
ab 66 Jahre 25,00 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern