Münchener Verein Heilpraktiker Tarif 178

Tarif ohne Wartezeiten
- 85% Heilpraktikerleistung bis 1.000 €
- Tarif mit Alterungsrückstellung
- Ohne Wartezeiten
- Ohne Zahnersatz
- Ohne Zahnbehandlung
Münchener Verein Heilpraktiker Tarif 178 Tarif-Information
Die Münchener Verein Heilpraktikerversicherung 178 erstattet 85% der Aufwendungen für den Heilpraktiker (Behandlungskosten inkl. verordneter Arznei- und Heilmittel) bis 1000,00 Euro pro Jahr. Behandlungen durch zugelassene Osteopathen sind ebenfalls abgesichert.
Innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre gibt es eine Leistungsbegrenzung, bei der im ersten Kalenderjahr 240 Euro und innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre 480 Euro geleistet werden. Der Tarif ist online abschließbar, verzichtet auf anfängliche Wartezeiten und kalkuliert den monatlichen Betrag mit Altersrückstellungen. Der Beitrag im Tarif 178 bleibt also stabil!
Der Tarif Münchener Verein 178 Naturmedizin leistet nicht für Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Der Tarif verzichten auf eine anfängliche Summenbegrenzung und leistet von Beginn an unbegrenzt.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Leistungen Heilpraktikertarif (178):
- 85% Erstattung der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und Naturheilverfahren
- 85% Erstattung des Kosten für verordnete Arzneimittel.
- 85% Erstattung des Kosten für vom Heilpraktiker erbrachte, nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
- Erstattet werden pro Kalenderjahr maximal 1.000 Euro
- Der Tarif verzichtet auf eine Wartezeiten.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
In den ersten beiden Kalenderjahren ist die Leistung wie folgt begrenzt:
240 EUR im 1. und 480 EUR im 1.+ 2. Kalenderjahr