Münchener Verein Tarif 570+572+573

ohne Gesundheitsfragen sofort Leistungen erhalten
- 75% Zahnersatz
- 75% Implantate, Brücken, Kronen
- 100% Zahnbehandlungen und Inlays
- keine professionelle Zahnreinigungen
- Ungünstige Erstattungsleistung für 4 Jahre
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Kieferorthopädie, Kunststofffüllungen und Inlays gelten folgende Begrenzungen:
300 € im 1. Kalenderjahr
600 € im 1. - 2. Kalenderjahr
900 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein Tarif 570+572+573 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 11,40 €
21-30 Jahre 18,60 €
31-40 Jahre 22,10 €
41-50 Jahre 27,10 €
51-60 Jahre 35,10 €
ab 61 Jahre 42,10 €
Kieferorthopädie
55% Erstattung für KIG 1-2.
90% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese noch nicht 20 Jahre alt sind.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern