HALLESCHE dentZE.100+dentZB.100

100% Zahnersatz ohne Wartezeiten
- 100% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 250 Euro für Lachgassedierung
- Bis zu 7.500 EUR Erstattung in 5 Jahren
- keine Leistung für Zahnreinigungen
HALLESCHE dentZE.100+dentZB.100 Tarif-Information
Die Hallesche Zahnzusatzversicherung Tarife dentZE.100 und dentZB.100 erstattet 100 Prozent für Zahnersatz mit privatzahnärztlichen Behandlungsmethonden und 100 Prozent für die gesetzliche Regelversorgung. Für höherwertiger privatzahnärztlichen Zahnersatz wie z.B. Implantate, Inlays, zahnfarbene Brücken und Zahnkronen werden ohne Bonusheft die Leistugen auf 90 Prozent gekürzt.
Wer die letzten fünf Jahre oder länger jährlich bei der Vorsorge beim Zahnarzt war, bekommt 100 Prozen für alle Zahnersatz-Maßnahmen erstattet. Für Zahnbehandlungen, wie Wurzel und Paradentose Behandlungen oder Kunststofffüllungen werden 100 Prozent der anfallenden Zahnarztkosten erstattet.
Mit dem Tarif dentPRO.80 kann die Leistungen um zwei professionelle Zahnreinigungen erweitert werden. Es werden zwei Zahnreinigungen bis 80 Euro pro Reinigung, also 160 Euro pro Jahr Erstattet. Der Beitrag für die Altersgruppe zwischen 18. und 31. beträgt 6,80 Euro und steigt ab Alter 32 auf 7,40 Euro pro Monat.
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Zahnersatz
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
90% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
100% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Leistungen und Einschränkungen
Ja, dieser Tarif unterteilt die Summenbegrenzungen in Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
2.500 € im 1. - 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
1.000 € im 1. Kalenderjahr
2.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
5.000 € im 1. - 5. Kalenderjahr
Ab dem 6. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der HALLESCHE dentZE.100+dentZB.100 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-17 Jahre 16,00 €
18-32 Jahre 17,10 €
33-43 Jahre 22,50 €
44-51 Jahre 32,50 €
52-58 Jahre 39,50 €
59-65 Jahre 47,50 €
ab 66 Jahre 52,50 €
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 1.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern