HALLESCHE AE.3

Tarif für Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker, Hilfsmittel und Reisen
- 30% Zahnersatz und Inlays
- 160 Euro für Brillen und Kontaktlinsen
- 760 Euro für Heilpraktiker Leistungen
- 1.100 Euro für Hilfsmittel
- keine Zahnbehandlungen
HALLESCHE AE.3 Tarif-Information
Die Hallesche Zahnzusatzversicherung AE.3 erstattet 30 Prozent der Gesamtrechnung für notwendigen Zahnersatz. Dazu gehören Implantate, Kronen, Inlays, Brücken und Prothesen. Weiter werden alle drei Jahre bzw. alle zwei Jahre ab einer Sehstärkenänderung von 0,5 Dioptrien 160 Euro für Brillen und Kontaktlinsen zu Verfügung gestellt. Ab dem dritten Kalenderjahr stehen Versicherten Jährlich 760 Euro für medizinische Versorgungen beim Heilpraktiker der dabei verordneten Arznei- und Verbandsmittel zu Verfügung. Medizinische Hilfsmittel werden bis zu 1.100 Euro jährlich bezahlt. Zusätzlich ist ein Auslandsreise Schutz mit Krankenrücktransport integriert. Das Angebot enthält keine Prophylaxe- und Zahnbehandungsleistungen.
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:
1.000 € im 1. und 2. Kalenderjahr
2.000 € im 3. und 4. Kalenderjahr
3.000 € im 5. und 6. Kalenderjahr
4.500 € im 7. und 8. Kalenderjahr
6.000 € im 9. und 10. Kalenderjahr
7.800 € jährlich ab dem 11. Kalenderjahr
Unfallbedingte Behandlungen sind unbegrenzt
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der HALLESCHE AE.3 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Ambulante Heilbehandlung
100% Ersattung für Sehilfen bis maximal 160 Euro.
- Die Leistung steht alle 3 Jahre zu Verfügung
- bei eine Sehstärkenveränderung um 0,5 Dioptrien alle 2 Jahre
50% Erstattung für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker.
- Geleistet wird für Behandlungen und Heilmethoden gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und der darin enthaltenen Höchstsätze.
- Leistungen für vom Heilpraktiker verordnete Heilmittel, Arzneimittel und Verbandsmittel die im GebüH aufgeführt sind.
- Die Leistungsgrenzen sind maximal 260 Euro im ersten, 520 Euro im zweiten und 780 Euro ab dem dritten KalenderJahr.
Medizinische Hilfsmittel
100% Erstattung für Hilfsmittel bis maximal 1.100 Euro.
- Die Leistung steht jährlich zu Verfügung
- Hilfsmittel sind: Krankenfahrstühle, künstliche Glieder, Hörgeräte, Stützapparate, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe und ein künstlicher Kehlkopf.
Behandlung im Ausland
100% Erstattung von medizinisch notwendigen Heilbehandlung bei Auslandsreisen
- Bei einer maximalen Reisedauer von bis zu 8 Wochen.
- Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport