DKV KHMR

Hochwertige Brillenzusatzversicherung
- 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen
- 90% für Brillen, Brillengestell und Kontaktlinsen
- 80% für Hörgeräte bis max. 600 Euro
- 80% für Hilfsmittel bis max. 300 Euro
- Einmalige Sehhilfen Erstattung für 2 Jahre
- keine Leistung für Augenoperationen
DKV KHMR Tarif-Information
Die Brillenzusatzversicherung der DKV KHMR erstattet 90 Prozent für Sehhilfen, Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen. Die Sehhilfen Erstattung ist auf maximal 300 Euro alle zwei Jahre begrenzt. Es wird für alle Kontaktlinsen wie zum Beispiel Monats- oder Tageslinsen eine Leistung erbracht. Die 300 Euro gelten mit dem einreichen einer Rechnung als ausgeschöpft und zwar unabhängig von der Höhe der Sehilfen Rechnung. Der zweijährige Leistungsanspruch für Sehilfen steht ohne Sehstärkenveränderung zu Verfügung.
Zusätzlich zu den Leistungen für Sehhilfen werden pro Kalenderjahr bis zu 300 EUR für sonstige Hilfsmittel erstattet. Verordnete Hörgeräte werden maximal mit 600 Euro je Hörgerät bezuschusst. Ein weiterer Baustein der DKV KHMR ist eine Auslandsreisekrankenversicherung, welche im Ausland notwendig werdenden Notfallbehandlungen absichert. Die anfängliche Wartezeit in dem Tarif beträgt 3 Monate.
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KHMR Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 8,16 €
ab 20 Jahre 10,44 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
DKV Brillenzusatzversicherung KHMR
Der ambulante Zusatztarif erstattet:
- 90% bis maximal 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
- 80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- 80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.
- Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Nach einem Bezug einer Brille oder von Kontaktlinsen werden erst
wieder Rechnungen nach 2 Jahren übernommen. Beim Kauf von
Kontaktlinsen sollte man daher ein Vorratspack kaufen, um den
Erstattungsbetrag von bis zu 300 Euro auszuschöpfen, da nur eine
Rechnung eingereicht werden kann. Die nächste Erstattung einer
Rechnung erfolgt unabhängig der Höhe erst wieder nach Ablauf von 2 Jahren.
Auslandsreise Krankversicherung mit 100 Prozent Leistungen für akute nicht geplante Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.
- ambulante Behandlung
- stationäre Behandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenrücktransport
- bis 10.000 Euro Überführungskosten
- bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall