DKV KDTK85+KDBP

Leistungen unabhängig vom Bonusheft
- 100% für Zahnbehandlung
- 85% für Zahnersatz, Implantate...
- 85% für Kunststofffüllungen & Inlays
- 300 Euro für professionelle Zahnreinigungen
- 300 Euro für Zahnaufhellung durch Bleaching
- 3.000 Euro für Kieferorthopädie bei Kindern
DKV KDTK85+KDBP Tarif-Information
Der DKV Tarif KDTK85 + KDBP bietet 85% Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen und 100% für anfallende Zahnbehandlungen beim Zahnarzt. Jährlich stehen 300 Euro für professionelle Zahnreinigungen zu Verfügung und alle zwei Jahre werden 300 Euro für Zahnaufhellungen durch Bleaching geleistet.
Die Leistungsstaffel ist mit 3 Kalenderjahren vergleichsweise kurz kalkuliert – normalerweise muss mindestens 4 Jahre oder 48 Monate gewartet werden, bis die Kosten für Zahnlabor, Zahnarzt und Co. unbegrenzt erstattet werden.
Für Personen die wissen, dass demnächst mehr Zahnbehandlungen und Zahnersatz Leistungen fällig werden, ist dieser Tarif also ideal. Denn je nach Versicherungsbeginn stehen nach frühesten 25 Monaten und spätesten 36 Monaten die vollen Leistungen zu Verfügung. Ein Kalenderjahr endet immer am 31.12. des laufenden Jahres wer die Versicherung am Ende des Jahres abschließt ist dadurch eindeutig im Vorteil.
Zahnbehandlung
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Zahnverblendungen bei einer Zahnersatzmaßnahme werden bis zum 6. Zahn erstattet.
Die Kosten für einen vollkeramischen Zahnersatz werden bis zum 7. Zahn erstattet.
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:
500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KDTK85+KDBP Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 19,20 €
20-29 Jahre 22,21 €
30-39 Jahre 29,84 €
40-49 Jahre 37,48 €
50-59 Jahre 47,47 €
ab 60 Jahre 51,81 €
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-5, max. 3.000 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern