DFV - ZahnSchutz Premium 80

80% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
- 80% Zahnersatz
- 80% Zahnbehandlung
- 80% für Narkoseleistungen
- 80% für mikroinvasive Kariesinfiltration
- 160 EUR professionelle Zahnreinigungen
DFV - ZahnSchutz Premium 80 Tarif-Information
Der Tarif leistet im Bereich Zahnersatz 80 Prozent für Prothesen, Zahnbrücken, und Zahn Kronen. Für Zahnerhalt durch Kunststofffüllungen oder Inlays werden ebenfalls 80 Prozent erstattet.
Für Zahnbehandlungen werden 80 Prozent und eine professionelle Zahnreinigung werden bis zu 160 Euro / Jahr erstattet.
Für Kieferorthopädie bei Kindern gibt es 80 Prozent Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Maßnahmen (KIG 1-2) bis zu 1.600 Euro. Bei kieferorthopädschen Behandlungen bei Erwachsenen werden bis zu 1.600 Euro übernommen.
Die DFV Zahnschutz Premium 80 leistet mit einer anfänglichen Summen Begrenzung maximal 4.000 Euro in den ersten vier Jahren. Danach sind die Leistungen unbegrenzt.
Zahnbehandlung
80% Erstattung ohne Kassenleistung
80% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
80% Erstattung ohne Kassenleistung
80% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.000 € in den ersten 12 Monaten
2.000 € in den ersten 24 Monaten
3.000 € in den ersten 36 Monaten
4.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
- Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 16,00 €
21-30 Jahre 19,00 €
31-40 Jahre 25,00 €
41-45 Jahre 32,50 €
46-49 Jahre 36,50 €
50-55 Jahre 43,50 €
56-60 Jahre 47,50 €
61-70 Jahre 52,00 €
71-80 Jahre 51,00 €
ab 81 Jahre 27,50 €
Kieferorthopädie
80% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.600 Euro.
80% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
- Tägliches Kündigungsrecht
- Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes