DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100

100% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
- 100% Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 100% für Narkoseleistungen
- 100% für mikroinvasive Kariesinfiltration
- 200 EUR professionelle Zahnreinigungen
DFV - ZahnSchutz Exklusiv 100 Tarif-Information
Bei Zahnersatz Behandlungen werden sämtliche Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen, Stiftzähne und Implantate übernommen.
Zahnbehandlung und Zahnerhaltende Maßnahmen sind ebenfalls in voller Höhe versichert, was auch für Wurzel- und Parodontose Behandlungen gilt. Es werden vorbeugende Maßnahmen als Zahnprophylaxe, wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung oder eine Fissurenversiegelung erstattet.
Der Tarif DFV Zahnschutz Exclusiv staffelt seine Leistungen in den ersten vier Versicherungsjahren durch eine Summenbegrenzung. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Leistungsbegrenzung.
Zahnbehandlung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.250 € in den ersten 12 Monaten
2.500 € in den ersten 24 Monaten
3.750 € in den ersten 36 Monaten
5.000 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
- Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 20,00 €
21-30 Jahre 24,00 €
31-40 Jahre 31,50 €
41-45 Jahre 40,00 €
46-50 Jahre 45,50 €
51-55 Jahre 54,00 €
56-60 Jahre 59,00 €
61-70 Jahre 64,50 €
71-80 Jahre 63,50 €
ab 81 Jahre 34,50 €
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-2, max. 2.000 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Tägliches Kündigungsrecht
Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes
Die Zahnreinigung wird nicht auf die Summenbegrenzungen angerechnet.