Barmenia Mehr Zahn 80

Zahnersatzversicherung die 80% Erstattet
- 80% Zahnersatz
- 80% Implantate, Brücken, Prothesen
- 80% Kronen, Inlays, Verblendungen
- Bis zu 6.000 Euro in 4 Jahren
- keine Zahnbehandlung
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Barmenia Mehr Zahn 80 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 0,70 €
21-30 Jahre 4,60 €
31-40 Jahre 10,60 €
41-50 Jahre 15,90 €
51-60 Jahre 23,90 €
ab 61 Jahre 29,20 €
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Wenn 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn eine Zahnversicherung bestanden hat, profitieren Sie von einer verkürzten Summenstaffel. In diesem Fall erhalten Sie schon ab dem 3. Jahr unbegrenzte Leistungen.
Für Zahnersatz werden dann erstattet:
- 1.500 € im 1 Kalenderjahr
- 3.000 € im 1-2 Kalenderjahr
- Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
Die Dauer, Art und der Umfang der bisherigen Zahnersatzversicherung spielt für die Leistungsverbesserung keine Rolle.