AOK Baden-Württemberg (Tarif ZahnPlus)

Nur für Mitglieder der AOK Baden Württemberg
- 70% Zahnersatz
- 70% Implantate, Prothesen
- 70% Kronen, Brücken, Inlays
- keine altersbedingten Beitragserhöhung
- keine Leistungen für Zahnbehandlungen
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
400 € in den ersten 12 Monaten
800 € in den ersten 24 Monaten
1.200 € in den ersten 36 Monaten
1.600 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der AOK Baden-Württemberg (Tarif ZahnPlus) Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern