Allianz KrankenhausPlus + Ambulante OP (Schweiz)

Beiträge mit Hauptwohnsitz in der Schweiz
- 2 Bettzimmer im Krankenhaus
- Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus
- Ambulante Operationen im Krankenhaus
- Ambulante Vor- und Nachuntersuchung
- Erstattet in der Schweiz und Deutschland
- Abschluss nur mit deutschen Hauptwohnsitz möglich
Zahnbehandlung
Keine Erstattung für Behandlungen bei Zahnärzten.
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Es werden keine Narkoseleistungen beim Zahnarzt erbracht
Keine Erstattung für Behandlungen bei Zahnärzten.
Keine Erstattung für Behandlungen bei Zahnärzten.
Keine Erstattung für Behandlungen bei Zahnärzten.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Ja, dieser Tarif ist ab einem Alter von 22 Jahren mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung.
Für Kinder gilt diese Regelung nicht, ab 22 beträgt der monatliche Beitrag 44,53 Euro.
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif KrankenhausPlus (KHP02) leistet für:
- Eine Unterbringung im Zweibett-Zimmer einer Privatklinik oder Krankenhaus.
- Privat-Ärztliche / Chefarzt-Behandlung in einem Krankhaus oder Privatklinik.
- Bietet Patienten einen freie Krankenhauswahl an
- Leiset für eine Begleitperson bei Kindern unter 10 Jahre
- Die Honorare werden auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
Der Tarif Ambulante OP Krankenhaus (AOPKH02) leistet für:
- Ambulante Vor- und Nachuntersuchung für Operationen.
- Ambulante Operationen in Privatkliniken oder Krankenhäusern.
- Die Honorare werden auch über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
Voraussetzungen für einen Abschluss:
- der Erstwohnsitz muss noch in Deutschland liegen
- es wird für den Abschluss ein Konto in Deutschland benötigt
- eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss noch bestehen
Der Vertrag sollte bestenfalls noch abgeschlossen werden, bevor Sie in die Schweiz ziehen. Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen.
Für angeratene und laufende Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.