Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss

Münchener Verein

Verdoppelung des Gesetzlichen Festuschusses

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Verdoppelung Festzuschuss
  • keine Zahnbehandlung
  • keine Zahnreinigung
  • Keine Wartezeiten
Stiftung Warentest: ausreichend (Note 3,7)

Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

Verdopplung des Festzuschusses für Implantate.

  • Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Leistungsbegrenzung für Implantate

Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses

Knochenaufbaumaßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen

Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.

  • Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen

Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.

  • Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
  • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss ebenfalls 1.000 Euro.
Inlays, Onlays Weitere Informationen
Keine Leistungen
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Keine Erstattung für Keramikverblendungen.
Veneers

Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Nein, werden nicht erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
Keine Erstattung.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie

Keine Leistung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

Keine Erstattung.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Leistungen

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Ja, dieser Tarif erstattet in den ersten 4 Jahren bis zu 2.200 €. Folgende Summen stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung:

350 € in den ersten 12 Monaten
350 € im 13. - 24. Monat
750 € im 25. - 36. Monat
750 € im 37. - 48. Monat

Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Nein, keine Leistungen

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird, wie folgt angepasst:

0-20 Jahre 2,00 €
21-65 Jahre 11,50 €
ab 66 Jahre 12,50 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Mit der Zahnzusatzversicherung 560 bietet der Münchener Verein nicht viel mehr als eine günstige Basisabsicherung. Der Zahntarif verdoppelt den gesetzlichen Festzuschuss bei Leistungen im Bereich Zahnersatz. Für Kronen, Implantate, Verblendungen und Co. erhalten Sie also entsprechend eine Erstattung in Höhe des gesetzlich festgelegten Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Gut an dem Tarif ist, dass er keine Wartezeiten bis zur ersten Behandlung (die erstattet wird) hat. Die Leistungsstaffel (zum Beispiel 350 EUR im ersten Jahr) sind aber so gering, dass das Argument mit der geringen Wartezeit sich von selbst wieder aufhebt. Rechnen Sie einfach als selbst: mit nur einem Implantat im ersten Jahr ist ihre Summenbegrenzung bereist aufgezehrt. Wir raten hier eher zu einer vernünftigen Zahnzusatzversicherung, die auch Zahnbehandlungen abdeckt und mehr leistet. Der Münchner Verein bietet hier ebenfalls gute Alternativen.

Ausnahme: Sie wollen das Unfallrisiko absichern. Hier bietet der Münchener Verein mit diesem Tarif einen guten Schutz, den die Summenbegrenzung entfällt bei unfallbedingten Behandlungen. Und dann ist der Monatsbeitrag schnell als günstiger Basisschutz zu verstehen. Wer also risikoreiche Sportarten macht, spezielle junge Leute (wegen des absolut geringen Beitrages), sollte sich die Zahnzusatzversicherung Münchner Verein 560 mal genauer ansehen.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
148,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss-634,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
532,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 634 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 532 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
648,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss-634,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
2.232,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung übernimmt 634 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 2.232 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss-274,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
152,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 274 € von der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 152 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss0,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
700,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der Münchener Verein Tarif 560 - Doppelter Festzuschuss Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.