ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)

ERGO Versicherungen

Basis Tarife für Regelversorung mit Zahnersatz

  • 100% bis zu 500 Euro pro Implantat
  • Verdoppelung Festzuschuss (Kassenleistung)
  • Höhere Leistungen mit Bonusheft
  • Keine Zahnbehandlungen
  • Keine Zahnprophylaxe
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ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
Keine Erstattung
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
Keine Leistungen
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Leistungen

Zahnersatz

Es werden maximal 500 Euro für das Implantat ohne Zahnaufbau erstattet.

  • Der Festzuschuss für die Suprakonstruktion (Zahnkrone) erhalten Sie zusätzlich.

Verdopplung der Befund bezogenen Festzuschüsse aus dem Tarif ERGO ZZP den auf einem Implantat befestigten Zahnersatz (Superkonstruktion). Der Tarif erstattet den gleichen Betrag, den Sie auch als Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

  • Erstattet die gesetzliche Krankenkasse 1.000 Euro als Festzuschuss für Zahnersatz, erstattet Ihnen der Tarif Zahnersatz sofort auch 1.000 Euro.
    Leistungsbegrenzung für Implantate

    Es werden folgende Kosten für das Implantat und den auf einem Implantat befestigten Zahnersatz (Superkonstruktion) erstattet.

    • Die Kosten für das Implantat werden bis maximal 500 Euro bezuschusst.
    • Die restlichen Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses abgegolten.

    Knochenaufbaumaßnahmen

    Es werden folgende Kosten für einen Knochenaufbau zur Vorbereitung eines Zahnersatz durch ein Implantat erstattet.

    • Die Kosten für den Knochenaufbau und das Implantat werden bis maximal 500 Euro bezuschusst.
    • Die restlichen Leistungen sind durch die Verdopplung des Festzuschusses abgegolten.

    Brücken, Prothesen Weitere Informationen

    Verdopplung des Festzuschusses für Brücken und Prothesen.

    • Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
    • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) ebenfalls 1.000 Euro.
    Kronen, Teilkronen Weitere Informationen

    Verdopplung des Festzuschusses für Kronen und Teilkronen.

    • Der Tarif leistet in gleicher Höhe wie die Krankenkasse.
    • Wenn Sie 1.000 Euro Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, erstattet der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) ebenfalls 1.000 Euro.
    Inlays, Onlays Weitere Informationen
    Keine Leistungen
    Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
    Keine Erstattung für Keramikverblendungen.
    Veneers

    Der Tarif erbringt für Veneers keine Leistungen.

    Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
    Ja, werden erstattet.
    Wartezeit für Zahnersatz
    Keine Wartezeit

    Zusatzleistungen

    Bleaching
    Keine Erstattung.
    Narkose beim Zahnarzt
    Keine Erstattung.
    DROS®-Schienentherapie

    Keine Leistung.

    Kieferorthopädie

    Kieferorthopädie für Kinder

    Keine Erstattung.

    Mehrkosten Kieferorthopädie
    • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
    • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
    • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
    • Mini-Brackets
    • Keramik-Brackets
    • Kunststoff-Brackets
    • Retainer (Zahnstabilisator)
    • Farblose Bögen
    • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
    • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
    Kieferorthopädie für Erwachsene
    Keine Erstattung.
    Wartezeit für Kieferorthopädie
    Keine Leistungen

    Leistungen und Einschränkungen

    Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

    Ja, erstattet werden maximal

    250 € in den ersten 12 Monaten
    500 € in den ersten 24 Monaten
    750 € in den ersten 36 Monaten
    1.000 € in den ersten 48 Monaten

    Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

    Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).

    So wird geleistet
    Die Höhe der Erstattung wird nach Abzug der Kassenleistung (GKV) geleistet. Mit Kassenleistung erhalten Sie eine höhere Gesamterstattung.
    Heil- & Kostenplan

    Ja, die Heil- und Kostenpläne für Ihre Krankenkasse sind als Kopie einzureichen. Werden diese bei größeren Behandlungen ab 500 Euro nicht vor Behandlungsbeginn eingereicht, müssen Sie mit Leistungskürzungen durch die Zahnversicherung rechnen.

    Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
    Nein, keine Leistungen

    Beiträge und Vertragslaufzeiten

    Mindestvertragslaufzeit
    1 Monat
    Kündigungsfrist
    Monatlich kündbar
    Bildet der Tarif Altersrückstellungen

    Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

    0-20 Jahre 1,00 €
    21-30 Jahre 3,90 €
    31-40 Jahre 7,70 €
    41-60 Jahre 12,90 €
    ab 61 Jahre 14,80 €

    Antrag und Abschluss

    Können fehlende Zähne mitversichert werden?
    Nein, fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
    Annahmerichtlinien

    Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

    Erstattungsbeispiele

    Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

    Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

    Professionelle Zahnreinigung Kosten
    Gesamtkosten100,00 €
    Krankenkassenleistung0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    100,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)0,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    100,00 €
    Kunststofffüllung Kosten
    Gesamtkosten200,00 €
    Krankenkassenleistung-52,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    148,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)0,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    148,00 €

    Zahnbrücke aus Keramik

    Inlay
    Brücke Kosten
    Gesamtkosten1.800,00 €
    Krankenkassenleistung-634,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    1.166,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)-634,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    532,00 €

    Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

    Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 634 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 532 € sinkt.

    Zahnersatz Inlays und Onlays

    Inlay
    Inlay / Onlay Kosten
    Gesamtkosten700,00 €
    Krankenkassenleistung-52,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    648,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)0,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    648,00 €

    Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

    Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 0 € von der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 648 € bezahlen.

    Implantat

    Implantat
    Implantat Kosten
    Gesamtkosten3.500,00 €
    Krankenkassenleistung-634,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    2.866,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)-1.076,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    1.790,00 €

    Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

    In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung übernimmt 1.076 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 1.790 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Krone

    Krone
    Zahnkrone Kosten
    Gesamtkosten700,00 €
    Krankenkassenleistung-274,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    426,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)-274,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    152,00 €

    Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

    Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 274 € von der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 152 € aus.

    Moderne Wurzelbehandlungen

    Wurzelbehandlung Kosten
    Gesamtkosten1.000,00 €
    Krankenkassenleistung0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    1.000,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)0,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    1.000,00 €

    Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) übernimmt 0 Prozent davon.

    Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung erstattet 0 € und der Patienten-Anteil liegt bei 1.000 €.

    Parodontosebehandlung

    Parodontosebehandlung Kosten
    Gesamtkosten700,00 €
    Krankenkassenleistung0,00 €

    Eigenbeteiligung Patient
    ohne Zahnzusatzversicherung
    700,00 €
    ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)0,00 €

    Verbleibende Kosten
    mit Zahnzusatzversicherung
    700,00 €

    Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) erstattet.

    Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 0 € von der ERGO Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 700 €.