DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Leistungen unabhängig vom Bonusheft

  • 85% Zahnersatz
  • 100% Zahnbehandlung
  • 300 EUR professionelle Zahnreinigungen
  • 300 EUR Bleaching-Zahnaufhellung alle 2 Jahre
  • 300 EUR Brillen, Kontaktlinsen alle 2 Jahre
  • 3.000 EUR für Kieferorthopädie bei Kindern
Stiftung Warentest: sehr gut (Note 1,3)
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DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung, maximal 300 Euro pro Jahr.
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
85% Erstattung
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
Keine Leistungen
Wartezeit für Zahnbehandlungen
6 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zahnersatz

85% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
85% Erstattung
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
85% Erstattung
Inlays, Onlays Weitere Informationen
85% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen

Zahnverblendungen bei einer Zahnersatzmaßnahme werden bis zum 6. Zahn erstattet.

Die Kosten für einen vollkeramischen Zahnersatz werden bis zum 7. Zahn erstattet.

Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
6 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Zusatzleistungen

Bleaching
300 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt
Keine Erstattung.
DROS®-Schienentherapie

Keine Leistung.

Brillen-Leistungen

Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR

90% für Sehhilfen und Kontaktlinsen

  • 300 Euro für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 2 Jahren.
  • Die neue Sperrfrist von zwei Jahren gilt ab Rechnungseinreichung, auch wenn die 300 Euro nicht erreicht wurden.
  • Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.
Sonstige Zusatzleistungen

Leistungen aus dem Tarif DKV KHMR

80% für Hilfsmittel bis maximal 300 Euro pro Jahr unter Berücksichtigung einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

80% für Hörgeräte bis maximal 600 Euro.

  • Die Wartezeit für den ersten Leistungsanspruch sind 3 Monate.

100% für Auslandsreisen von akuten nicht geplanten Behandlungen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 3 Monaten.

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Krankenrücktransport
  • bis 10.000 Euro Überführungskosten
  • bis 10.000 Euro Bestattungskosten im Todesfall

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

100% Erstattung für KIG 1-5, max. 3.000 Euro.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
Keine Erstattung.
Wartezeit für Kieferorthopädie
6 Monate, bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit.

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Für Kunststofffüllungen, Inlays, Zahnersatzmaßnahmen und Implantate gelten folgende Begrenzungen:

500 € im 1. Kalenderjahr
1.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr

Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
2 Kalenderjahre
Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden zum Jahreswechsel, in dem die nächste Altersstufe erreicht wird, wie folgt angepasst:

0-19 Jahre 27,36 €
20-29 Jahre 32,65 €
30-39 Jahre 40,28 €
40-49 Jahre 47,92 €
50-59 Jahre 57,91 €
ab 60 Jahre 62,25 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Der Tarifbaustein DKV KHMR erweitert die DKV Tarife KDTK85 + KDBP in eine Zahnzusatzversicherung, die zusätzliche Leistungen für Sehhilfen und Brillen erbringt. Dadurch erhalten Versicherte 85 Prozent der Kosten für Zahnersatz- und 100 Prozent der Kosten Zahnbehandlungen erstattet.

Versicherten stehen jährlich 300 Euro für professionelle Zahnreinigungen zu Verfügung. Zusätzlich werden alle zwei Jahre 300 Euro für Sehhilfen und Zahnaufhellungen durch Zahn-Bleaching beim Zahnarzt bereitgestellt.

Zusätzlich zu den Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen Leistet der Tarif KHMR für Sehhilfen bis zu 300 Euro und für Hörgeräte bis zu 600 Euro. Jedoch muss man hier auch klar sagen, dass das nicht sehr viel Erstattung ist – eine gute Sehhilfe mit hochwertigem Brillengestell kostet schnell über 500 Euro – so bleibt Ihnen immer ein nicht unerheblicher Eigenanteil. Weiter ist zu beachten, dass die 600 Euro für Hörgeräte bei aufwendigen Behandlungen und Hörgeräten schnell zum Tropfen auf den heißen Stein werden können. Ein Cochlea-Implantat beispielsweise überschreitet diesen Betrag bei weitem.

Eine Auslandsreise Krankenversicherung ist ebenfalls im Schutz inbegriffen.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-100,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-118,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
30,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-896,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
270,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 896 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 270 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-543,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
105,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 543 € von der DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 105 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-2.341,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
525,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.341 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 525 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-321,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
105,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 321 € von der DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 105 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-1.000,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) übernimmt 0 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR)-700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 0 Prozent von dem Tarif DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der DKV KDTK85+KDBP + Brille (KHMR) Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.