Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen

Barmenia Versicherung

Premium Zahnversicherung plus Bleaching und Brille

  • 90% für Zahnersatz
  • 100% für Zahnbehandlung
  • 100% für professionelle Zahnreinigungen
  • 200 Euro für Bleaching & Zahnaufhellung
  • 300 Euro für Brillen und Kontaklinsen
  • 1.000 Euro für Augenoperationen
Stiftung Warentest: sehr gut (Note 1,1)
Online abschließen

Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen – Tarifdetails

Zahnbehandlung

Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung, mehrmals pro Jahr.
Kunststofffüllungen Weitere Informationen
100% Erstattung
Wurzelbehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Parodontosebehandlungen Weitere Informationen

100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse

Erstattung für Aufbissbehelfe & Knirscherschienen
100% Erstattung
Wartezeit für Zahnbehandlungen
Keine Wartezeit

Zahnersatz

90% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Implantate
Keine Leistungsbegrenzung für Implantate
Knochenaufbaumaßnahmen
Ja, werden erstattet.
Brücken, Prothesen Weitere Informationen
90% Erstattung
Kronen, Teilkronen Weitere Informationen
90% Erstattung
Inlays, Onlays Weitere Informationen
90% Erstattung
Leistungsbegrenzung für Keramikverblendungen
Bei Zahnersatzmaßnahmen gibt es keine Begrenzung für Keramikverblendungen.
Veneers

Ja, für medizinisch notwendige Veneers werden nach einer Einzelfallprüfung Leistungen erbracht.

Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
Ja, werden erstattet.
Wartezeit für Zahnersatz
Keine Wartezeit

Zusatzleistungen

Bleaching
200 € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre, durchgeführt von einer zahnärztlichen Praxis.
Narkose beim Zahnarzt
100% Erstattung auf Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgassedierung.
DROS®-Schienentherapie

Ja, wird geleistet.

Brillen-Leistungen

Barmenia Mehr Sehen Tarifleistungen

100% Sehhilfen: Maximal 300 Euro in zwei Kalenderjahren für

  • Brillen
  • Brillengestell
  • Kontaktlinsen
  • Brillenreparatur
  • Sonnenbrillen (mit sehstärke)
  • auch ohne Verordnung des Augenarztes

100% für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen

  • zum Beispiel durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren.
  • Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet.
  • Die Leistung wird nur einmalig erbracht.

100% augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen:

  • Erstatten werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen
    Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall:

  • 10.000 Euro für Unfälle die zu einer Erblindung führen
  • Einmalige Leistung je Versicherte Person

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie für Kinder

100% Erstattung für KIG 1-5, max. 2.000 Euro.

KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.

Der Tarif leistet unabhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 21. Geburtstag ist.

Mehrkosten Kieferorthopädie
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse
  • Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
  • Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
  • Mini-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Farblose Bögen
  • Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
  • Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Kieferorthopädie für Erwachsene
100% Erstattung, maximal 2.000 Euro für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Indikation der Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Wartezeit für Kieferorthopädie
Keine Wartezeit

Leistungen und Einschränkungen

Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:

1.500 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr

Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.

Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:

150 € im 1. Kalenderjahr
300 € im 1. - 2. Kalenderjahr

Ab dem 3. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.

Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.

So wird geleistet
Die Höhe der Erstattung ist inklusive Kassenleistung gerechnet.
Heil- & Kostenplan

Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.

Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, wird mit Leistungskürzung erstattet

Beiträge und Vertragslaufzeiten

Mindestvertragslaufzeit
12 Monate
Kündigungsfrist
Täglich kündbar
Bildet der Tarif Altersrückstellungen

Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:

0-20 Jahre 25,80 €
21-30 Jahre 31,75 €
31-40 Jahre 41,45 €
41-50 Jahre 49,75 €
51-60 Jahre 62,15 €
ab 61 Jahre 70,35 €

Antrag und Abschluss

Können fehlende Zähne mitversichert werden?
Ja
Annahmerichtlinien

Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.

Erstattungsbeispiele

Diese Leistungen werden für Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen und teure Zahnersatz-Maßnahmen erbracht.

Zahnprophylaxe und kleine Zahnreparaturen

Professionelle Zahnreinigung Kosten
Gesamtkosten100,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
100,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-100,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €
Kunststofffüllung Kosten
Gesamtkosten200,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
148,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-148,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Zahnbrücke aus Keramik

Inlay
Brücke Kosten
Gesamtkosten1.800,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.166,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-986,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
180,00 €

Fehlende Zähne können durch eine Brücke ersetzt werden. Dafür müssen zwei Zähne abgeschliffen und als Brückenpfeiler verwendet werden. Der festsitzende Zahnersatz spannt sich als Zahnbrücke über die Lücke und wird dabei von den beiden Ankerzähnen getragen.

Die Kosten einer Zahnbrücke hängen von den verwendeten Materialien ab. Wird eine zahnfarbige Brücke gewählt, entstehen durch den Einsatz von Keramik zusätzlich Kosten. Im Beispiel kommt eine Vollkeramik-Brücke für 1.800 € zum Einsatz. Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung übernimmt davon 986 €, wodurch der Eigenanteil für den Patienten auf 180 € sinkt.

Zahnersatz Inlays und Onlays

Inlay
Inlay / Onlay Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-52,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
648,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-578,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €

Ein Inlay oder Onlay kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn so stark beschädigt ist, dass er durch eine Füllung aus Kunststoff nicht mehr repariert werden kann. Die teuren Inlays aus Gold oder Keramik, verschaffen dem restlichen Zahn die bestmögliche Stabilität beim Kauen.

Da eine Einlagenfüllung in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden muss, stuft die Zahnzusatzversicherung Inlays und Onlays als Zahnersatz ein. Bei einem 700 € teuren Inlay werden 578 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet. Versicherte müssen dadurch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 70 € bezahlen.

Implantat

Implantat
Implantat Kosten
Gesamtkosten3.500,00 €
Krankenkassenleistung-634,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
2.866,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-2.516,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
350,00 €

Zahnlücken können durch Implantate geschlossen werden. Für ein Implantat müssen keine Nachbarzähne beschädigt werden, da eine Ersatzwurzel implantiert wird. Auf Implantaten kann man Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Vollprothesen befestigten.

In der Berechnung wird nur ein fehlender Zahn durch ein Implantat für 3.500 € ersetzt. Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung übernimmt 2.516 € der Implantat Kosten. Dadurch muss der Patient nur noch 350 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Krone

Krone
Zahnkrone Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung-274,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
426,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-356,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
70,00 €

Bei einer stark beschädigten Zahnsubstanz kommt oft eine Krone zum Einsatz. Dabei wird die Zahnkrone auf den abgeschliffenen Zahn gesetzt und ummantelt diesen. Durch eine Zahnkrone wird eine gute Zahn Stabilität und optimale Kauffunktion gewährleistet.

Eine Zahnkrone kann in einem Labor oder per CEREC Verfahren angefertigt werden. In dem Beispiel fallen für den Zahnersatz 700 € Gesamtkosten an. Für die Zahnkrone werden 356 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenbetrag für die Krone macht somit 70 € aus.

Moderne Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung Kosten
Gesamtkosten1.000,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
1.000,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-1.000,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei modernen Wurzelbehandlungen werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen bezahlt. Kommt eine Lupenbrille mit Licht oder Operationsmikroskop zum Einsatz, entstehen bis zu 500 Euro Zusatzkosten. Der Tarif Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen übernimmt 100 Prozent davon.

Eine zweite Wurzelbehandlung wird nicht von den Kassen bezahlt. Die sogenannte Revision oder eine Wurzelspitzenresektion (Wurzelkürzung) muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten liegen oft bei 1.000 € pro Behandlung. Die Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet 1.000 € und der Patienten-Anteil liegt bei 0 €.

Parodontosebehandlung

Parodontosebehandlung Kosten
Gesamtkosten700,00 €
Krankenkassenleistung0,00 €

Eigenbeteiligung Patient
ohne Zahnzusatzversicherung
700,00 €
Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen-700,00 €

Verbleibende Kosten
mit Zahnzusatzversicherung
0,00 €

Bei einer schweren Parodontitis (Zahntaschentiefe ab 3,5 mm) wird die einfache Parodontosebehandlung von der Kasse getragen. Für Vorbehandlungspakete, Laboranalysen, moderne Laser-, Plasma, Ultraschall- und Ozontherapien entstehen Zusatzkosten. Diese betragen oft bis zu 500,00 Euro und zu 100 Prozent von dem Tarif Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen erstattet.

Parodontosebehandlungen unter 3,5 mm Taschentiefe müssen vollständig vom Patienten getragen werden. Die Kosten in unserem Beispiel belaufen sich auf 700 €. Davon werden 700 € von der Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge Bonus + Mehr Sehen Zahnzusatzversicherung erstattet. Der Eigenanteil des Patienten liegt bei 0 €.

Zahnbehandlungen

Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für zahnerhaltende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zähne. Die professionellen Zahnreinigungen werden auch mehrmals pro Jahr erstattet. Zur Versorgung von erkrankten Zähnen werden die Kosten für moderne Komposit- und Kunststofffüllungen vollständig übernommen. Eine Kostenübernahme bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen ist nicht von einer Kassenleistung abhängig. Dies bedeutet, dass die Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen zu 100 Prozent erstattet werden. Zähne-Knirscher erhalten Aufbissbehelfe oder Knirscherschienen zum Erhalt und Schutz der Zahnoberflächen.

Alle Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Summenbegrenzungen und ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Zahnersatz

Der Tarif erstattet einheitlich 90 Prozent für Zahnersatz-Maßnahmen zum Wiederaufbau oder Ersatz von eigenen Zähnen. Der Leistungsumfang für Implantate enthält auch notwendige Zusatzbehandlungen wie beispielsweise einen Knochenaufbau. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl von Implantaten, die in Anspruch genommen werden können. Zu den Tarifleistungen gehören auch Inlays, Veneers, Kronen, Brücken und hochwertige Prothesen. Diese Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Kieferorthopädie

Für Kinder und Jugendliche werden 100 Prozent der anfallenden Kosten für kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne erstattet. Der Tarif unterscheidet bei seiner Leistung nicht zwischen einer leichten Zahnfehlstellung (KIG 1-2) und einer schweren Fehlstellung der Zähne oder der Kiefer (KIG 3-5). Die Gesamterstattung für Kieferorthopädie ist auf 2.000 Euro begrenzt und steht bis zum 21 Geburtstag zu Verfügung.

Folgende Zusatz- oder Mehrkosten von kieferorthopädischen Behandlungen sind mitversichert: Kieferorthopädische Funktionsanalyse, Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) Lingualtechnik (inliegende Zahnspange), Mini-Brackets, Keramik-Brackets, Kunststoff-Brackets, Retainer (Zahnstabilisator), Farblose Bögen, Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern, Leistung für Prophylaxe bei Kindern.

Erwachsene erhalten ausschließlich für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen bis zu 2.000 Euro. Wird eine KFO Behandlung ohne Unfall notwendig, werden keine Kosten dafür übernommen.

Alle kieferorthopädischen Leistungen stehen ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Zusatzleistungen

Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus erstattet alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Bleaching beim Zahnarzt, oder zahnaufhellende Bleaching-Verfahren, die unter der Aufsicht eines Zahnarztes durchgeführt werden. Es werden umfassende Leistungen für Narkosen, Veneers und DROS®-Schienen erbracht. Für DROS®-Schienen und Veneers wird die Erstattung für medizinisch notwendige Versorgungen nach einer Einzelfallprüfung erbracht.

Besonderheiten

Diese Merkmale unterscheiden den Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 von den meisten anderen Zahnzusatzversicherungen:

Wer nachweisen kann, dass er sechs Monate vor Abschluss des Tarifes Barmenia Mehr Zahn 90 bei einer Vorversicherung mit Zahnersatzleistungen versichert war, reduziert seine anfängliche Summenbegrenzung von vier auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass ab dem dritten Kalenderjahr unbegrenzte Zahnersatzleistungen zu Verfügung stehen.

Wichtig: Für versicherte Personen mit zwei oder drei fehlenden Zähnen gilt diese Regelung nicht. Es werden unabhängig von einer Vorversicherung, die gesonderten Summenstaffeln über drei Jahre angewendet. Dadurch entfällt in diesem Fall nur das vierte Kalenderjahr der Summenbegrenzung.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr ist die Versicherung täglich kündbar.

Brillenleistungen

Der Tarif bietet einheitlich 100 Prozent Erstattung für Brillen, Brillengestell, Kontaktlinsen, Brillenreparatur, Sonnenbrillen (mit Sehstärke) auch ohne Verordnung des Augenarztes. Die Leistung in Höhe von 300 Euro steht ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Augendiagnose/-behandlungen

Der Tarif bietet 100 Prozent Erstattung für augenerhaltende Maßnahmen zum Schutz der Augen. 100 Prozent für Augenoperationen: Maximal 1.000 Euro zur Behandlung von Fehlsichtigkeit von beiden Augen. Beispiel: durch eine LASIK-Operation oder andere Verfahren. Die Leistungen werden erst nach zwei Jahren ab Versicherungsbeginn geleistet. Die Leistung wird nur einmalig erbracht.

100 Prozent für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen: Erstattet werden augenärztliche Leistungen gemäß der der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall: 10.000 Euro für Unfälle, die zu einer Erblindung führen, einmalige Leistung je versicherte Person.