SDK ZG70

Maximal 90% für Zahnersatz mit Kassenzuschuss
- 70% der Gesamtrechnung für Zahnersatz
- Max. 90% für Zahnersatz inkl. GKV Leistungen die Sie zusätzlich erhalten
- Bis zu 2.100 Euro Erstattung im 1. Jahr
- Bis zu 4.200 Euro Erstattung im 3. Jahr
- Keine Zahnbehandlung und Prophylaxe
Leistung Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Leistungen
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
keine Leistungen
Leistung Zahnersatz
70% Erstattung
- Sie erhalten die Leistunen der gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich zu der Ersattungen der SDK.
- Dabei ist die Gesamtersattung der Beiden auf maximal 90 Prozent begrenzt.
Keine Begrenzung
Der Tarif SDK ZG70 leistet bis zum 6er Zahn
Ja, wird erstattet
Ja, wird erstattet
Leistung Allgemein
Ja, erstattet werden maximal
2.100 € im 1. Kalenderjahr
2.100 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.200 € im 1. - 3. Kalenderjahr
4.200 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Ja, für eine Implantat Versorgung muss vor Behandungsbeginn eine Genehmigung erteilt worden sein.
- Dafür muss ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung eingereicht werden.
- Wir empfehlen generell ab 500 Euro die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Ja, mit Leistungskürzung
Die mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre, dass entspricht 24 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Der Tarif kann auch von privat krankenversicherten in einem Basistarif (§152 VAG) abgeschlossen werden. Da die Leistungen wie wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse kalkuliert sind.
Die anfängliche Summenbegrenzung wird prozentual aus dem begrenzten Rechnungsbetra erstattet.
Beispiel: Tarif SDK ZG70
70% aus 3.000 € = 1.500 €
70% aus 6.000 € = 3.000 €
Für laufende und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.