SDK ZG30

Maximal 90% für Zahnersatz mit Kassenzuschuss
- 30% der Gesamtrechnung für Zahnersatz
- Max. 90% für Zahnersatz inkl. GKV Leistungen die Sie zusätzlich erhalten
- Bis zu 900 Euro Erstattung im 1. Jahr
- Bis zu 1.800 Euro Erstattung im 3. Jahr
- Keine Zahnbehandlung und Prophylaxe
Zahnbehandlung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Keine Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
900 € im 1. Kalenderjahr
900 € im 1. - 2. Kalenderjahr
1.800 € im 1. - 3. Kalenderjahr
1.800 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der SDK ZG30 Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Kieferorthopädie
Keine Erstattung.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
Der Tarif kann auch von privat krankenversicherten in einem Basistarif (§152 VAG) abgeschlossen werden. Da die Leistungen wie wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse kalkuliert sind.
Die anfängliche Summenbegrenzung wird prozentual aus dem begrenzten Rechnungsbetra erstattet.
Beispiel: Tarif SDK ZG30
30% aus 3.000 € = 900 €
30% aus 6.000 € = 1.800 €