Gothaer MediZ Premium + MediProphy

Nur 3 Kalenderjahre Leistungsbegrenzungen
- 100% Zahnbehandlungen
- 100% professionelle Zahnreinigung
- 90% Zahnersatz, Kronen, Inlays
- 90% Implantate, Brücken, Veneers
- Unbegrenzte Leistung im 4. Kalenderjahr
Zahnbehandlung
80% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
80% Erstattung ohne Kassenleistung
Keine Erstattung der Mehrkosten bei Kassenvorleistung
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
- 50% ohne Kassenleistung
Zahnersatz
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von 10 oder mehr Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
85% Erstattung
(ohne geführtes Bonusheft)
90% Erstattung
(mit geführten Bonusheft von mindestens 5 Jahre)
Leistungen und Einschränkungen
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
750 € im 1. Kalenderjahr
1.500 € im 1. - 2. Kalenderjahr
2.250 € im 1. - 3. Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Kieferorthopädie gelten folgende Begrenzungen:
200 € im 1. Kalenderjahr
200 € im 1. - 2. Kalenderjahr
300 € im 1. - 3. Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Für Zahnbehandlungen gibt es von Beginn an keine Summenbegrenzungen und das ist als sehr gut zu bewerten.
Ein Kalenderjahr endet unabhängig vom Versicherungsbeginn (z.B. 01.01. oder 01.12.) am 31.12. des aktuellen Jahres.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden aus der Gothaer MediZ Premium + MediProphy Zahnzusatzversicherung keine Leistungen erbracht.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-15 Jahre 11,54 €
16-20 Jahre 16,87 €
21-30 Jahre 22,50 €
31-40 Jahre 28,50 €
41-50 Jahre 35,50 €
51-60 Jahre 44,00 €
61-66 Jahre 50,00 €
ab 67 Jahre 49,00 €
Kieferorthopädie
100% Erstattung für KIG 1-2, max. 150 Euro.
100% Erstattung für KIG 3-5, max. 300 Euro.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern