DFV - ZahnSchutz Premium 90

90% Erstattung ohne Wartezeiten & Gesundheitsprüfung
- 90% Zahnersatz
- 90% Zahnbehandlung
- 90% für Narkoseleistungen
- 90% für mikroinvasive Kariesinfiltration
- 180 EUR professionelle Zahnreinigungen
DFV - ZahnSchutz Premium 90 Tarif-Information
Die Zahnzusatzversicherung DFV ZahnSchutz Premium ist der kleine Bruder der DFV Zahnschutz Exclusiv und leistet anstatt 100 Prozent der Zahnarztrechnung nur 90 Prozent der angefallenen Kosten abzüglich der GKV Vorleistung.
Er leistet im Bereich Zahnersatz 90 Prozent für Prothesen, Zahnbrücken und Implantate die seit 2018 nicht mehr begrenzt sind. Für Zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen oder Inlays werden ebenfalls 90 Prozent erstattet.
Für Zahnbehandlungen werden 90 Prozent und für Zahnprophylaxe, z.B. eine professionelle Zahnreinigung werden bis zu 180 Euro / Jahr erstattet.
Für Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene leistet der Tarif ebenfalls 90 Prozent.
Zu beachten ist bei der DFV Zahnschutz Premium 90 die anfänglichen Summen Begrenzung mit maximal 4.500 Euro in den ersten vier Jahren. Danach leistet die Deutsche Familienversicherung entsprechend der tariflichen Bestimmungen unbegrenzt.
Zahnbehandlung
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
90% Erstattung ohne Kassenleistung
90% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
Zahnersatz
Leistungen und Einschränkungen
Ja, erstattet werden maximal
1.125 € in den ersten 12 Monaten
2.250 € in den ersten 24 Monaten
3.375 € in den ersten 36 Monaten
4.500 € in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Leistungsbegrenzung.
Die jährlichen Leistungen für professionelle Zahnreinigungen stehen zusätzlich zu Verfügung.
Die Begrenzung startet mit Versicherungsbeginn (z.B. 01.09.) und erhöht sich immer nach Ablauf von 12 Monaten (z.B. 01.09.).
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht. Die Erstversorgung von vor Versicherungsbeginn erkrankten Zähnen und Begradigungen von Fehlstellungen bei Zähnen sind nicht versichert.
WICHTIG: Nicht angelegte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine Nichtanlage bei Zähnen bedeutet, dass keine bleibenden Zähne unter den Milchzähnen nachwachsen.
- Beim Verlust des Milchzahnes entsteht eine Lücke, die nicht versichert ist.
Beiträge und Vertragslaufzeiten
Grundsätzlich keine, Sie können den Versicherungsvertrag täglich kündigen.
Aber: Nehmen Sie innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch, ist für Sie die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet nach Ablauf von 12 Monaten, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Monats.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-20 Jahre 18,00 €
21-30 Jahre 21,50 €
31-40 Jahre 28,00 €
41-45 Jahre 36,00 €
46-49 Jahre 41,00 €
50-55 Jahre 49,00 €
56-60 Jahre 53,00 €
61-70 Jahre 58,50 €
71-80 Jahre 57,00 €
ab 81 Jahre 31,00 €
Kieferorthopädie
90% Erstattung für KIG 1-2, max. 1.800 Euro.
90% Erstattung für KIG 3-5.
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn der Beginn der Behandlung vor dem 18. Geburtstag ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
Zusatzleistungen und Besonderheiten
- Tägliches Kündigungsrecht
- Weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes
- Die Zahnreinigung wird nicht auf die Summenbegrenzungen angerechnet.