AOK Hessen (Tarif KDTP100+KDBE)

100% Ersattung für Zahnersatz
- 100% Zahnbehandlung
- 100% Zahnersatz, Implantate
- 100% Brücken, Kronen, Inlays
- 2 mal 75 Euro prof. Zahnreinigung im Jahr
- Vollnarkose, Sedierung, Akupunktur und Hypnose
Leistung Zahnbehandlung
100% Erstattung, maximal 75 € pro Reinigung und maximal 2x pro Jahr
Für die professionelle Zahnreinigung gilt die Wartezeit nicht.
100% Erstattung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung für KIG 1-2, max 1.500 Euro
100% Erstattung für KIG 3-5, max 1.500 Euro
KIG 1-2: Leichte Zahnfehlstellungen, ohne Krankenkassen Leistung.
KIG 3-5: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, mit Krankenkassen Leistung.
Der Tarif leistet abhängig von der diagnostizierten KIG-Einstufung bei Kindern und Jugendlichen, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
- Kieferorthopädische Funktionsanalyse
- Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange)
- Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
- Mini-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Retainer (Zahnstabilisator)
- Farblose Bögen
- Leistung für Fissurenversiegelung bei Kindern
- Leistung für Prophylaxe bei Kindern
keine Leistung
Ja, wird erstattet
Leistung Zahnersatz
100% Erstattung
keine Begrenzung
Nein, Verblendungen werden bis Zahn 8 erstattet
Ja, wird erstattet
Ja, wird erstattet.
Ja, fehlende Zähne können mitversichert werden.
Leistung Allgemein
In den ersten 3 Versicherungsjahren greifen folgende Höchstsummen für Zahnersatz (Tarif KDTP100) und Kunststofffüllungen:
600 € im 1. Kalenderjahr
1.200 € im 1-2 Kalenderjahr
1.800 € im 1-3 Kalenderjahr
Ab dem 4. Jahr gibt es keine Begrenzungen mehr.
Bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Leistungen für Zahnbehandlungen (Tarif KDBE) stehen Ihnen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung. Summenbegrenzungen für Zahnbehandlungen gibt es nicht.
Nein, es muss kein Heil- und Kostenplan vor einer Behandlung eingereicht werden.
Jedoch empfehlen wir dies ab Rechnungen über 500 EUR, um die Kostenübernahme im Vorhinein abzuklären.
Ja, erstattet werden 70% der anfallenden Kosten.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Nein, die Beiträge werden an Ihr aktuelles Alter angepasst und entwickeln sich wie folgt:
0-19 Jahre 11,67 €
20-29 Jahre 24,89 €
30-39 Jahre 33,22 €
40-49 Jahre 44,15 €
50-59 Jahre 60,93 €
ab 60 Jahre 70,71 €
70% der erstattungsfähigen Aufwendungen zur Schmerzausschaltung bzw. Schmerztherapie bei Zahnersatzmaßnahmen, maximal 300 Euro je Kalenderjahr für
· Narkosen (Vollnarkose, Sedierung) durch Narkoseärzte bzw. Zahnärzte,
· Akupunktur und Hypnose durch Zahnärzte.
Für angeratene und laufende Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.