Zahnzusatzversicherung – dent | privat |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 80% und 90% vom Rechnungsbetrag erstattet.
Kieferorthopädische Maßnahmen werden für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattet.
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden.
Die Höhe der Erstattung für Zahnbehandlungen ist abhängig von Ihrem Bonusheft:
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
- 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt ist
Erstattungshöhe für Zahnbehandlung
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, max. 75 Euro pro Jahr
- 80-90% Erstattung für die Kunststofffüllung
- 80-90% Erstattung für Wurzelbehandlung, mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 80-90% Erstattung für Parodontosebehandlung, mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung nicht, wird die Erstattung um 20% gekürzt. Das entspricht einer effektiven Erstattung von 64-72%, die vom Bonusheft abhängig ist.
- 80% Erstattung für die Kieferorthopädie, maximal 600 Euro je Kiefer
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. KIG 2) und mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. KIG 3-5 durch eine Mehrkostenvereinbarung) bis zu 80 % übernommen. Die Erstattung ist pro Kiefer auf 600 Euro begrenzt.
Die Höhe der Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen ist abhängig von Ihrem Bonusheft:
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
- 85% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 und unter 10 Jahren geführt ist
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über10 Jahre geführt ist
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werde bis Zahn 7 erstattet.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne dent|privat | Erstattung mit dent|privat | Ihre Kosten mit dent|privat |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 1.952 € | 560 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 2.035 € | 420 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 2.145 € | 280 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne dent|privat | Erstattung mit dent|privat | Ihre Kosten mit dent|privat |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 912 € | 300 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 930 € | 225 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 975 € | 150 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne dent|privat | Erstattung mit dent|privat | Ihre Kosten mit dent|privat |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 358 € | 120 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 364 € | 90 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 382 € | 60 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne dent|privat | Erstattung mit dent|privat | Ihre Kosten mit dent|privat |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 360 € | 120 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 385 € | 75 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
750 Euro im 1. Jahr 1.500 Euro 1. bis 2. Jahr 2.250 Euro 1. bis 3. Jahr 3.000 Euro 1. bis 4. Jahr
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Die Wartezeiten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich auf jeweils 8 Monate.
Reichen Sie im 1. Versicherungsjahr einen zahnärztlichen Befundbericht ein, erhalten Sie einen 75 €-Gutschein für Zahnprophylaxe.
Wird bei Vertragsabschluss ein zahnärztliches Zeugnis (eine umfassende Untersuchung) vorgelegt, verzichtet die Versicherung auf die vertraglichen Wartezeiten.
Es ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen, wenn die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung nicht leistet. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Diese Kürzung beläuft sich bei Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik auf 20 % und bei Zahnersatz auf 40 % des Rechnungsbetrages.
Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Es werden keine Fragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009