UKV Zahnzusatzversicherung - Zahn Premium |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden bei Kindern bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres zu 90% übernommen.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag von 4,50 € je fehlenden Zahn mitversichert werden.
- keine Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe)
- 90% Erstattung für Kunststofffüllungen
- 90% Erstattung für Wurzelbehandlungen
- 90% Erstattung für Parodontosebehandlungen
- 90% Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen, bei Beginn der Behandlung vor Ende des 19. Lebensjahres.
Zahnersatzmaßnahmen werden zu 90% erstattet und sind unabhängig vom geführten Bonusheft.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne Zahn Premium | Erstattung mit Zahn Premium | Ihre Kosten mit Zahn Premium |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 2.232 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 2.175 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 2.145 € | 280 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne Zahn Premium | Erstattung mit Zahn Premium | Ihre Kosten mit Zahn Premium |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 1.062 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 1.005 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 975 € | 150 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne Zahn Premium | Erstattung mit Zahn Premium | Ihre Kosten mit Zahn Premium |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 418 € | 60 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 394 € | 60 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 382 € | 60 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne Zahn Premium | Erstattung mit Zahn Premium | Ihre Kosten mit Zahn Premium |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
1.000 Euro im 1. Jahr 3.000 Euro 1. bis 2. Jahr 6.000 Euro 1. bis 3. Jahr
Ab dem 4. Kalenderjahr ist die Erstattung begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 15.000 Euro in vier Kalenderjahren.
Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Summenbegrenzung.
Die bedingungsgemäße Wartezeiten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen belaufen sich auf 8 Monate.
Der Tarif erbringt die besten Leistungen für Behandlungen beim Privatzahnarzt (Zahnarzt ohne Kassenzulassung), da dieser Tarif keinen pauschalen Abzug für reine Privatarztleistungen vorsieht.
Sehhilfen werden zu 80% erstattet, maximal jedoch 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Der Tarif bietet Ihnen zusätzlich den Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Die Material- und Laborkosten werden gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009